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Haus­rat­ver­si­che­rung

Die Haus­rat­ver­si­che­rung zählt zu den wichtigen Ab­si­che­run­gen im Bereich der Sach­ver­si­che­run­gen und spielt eine be­deu­ten­de Rolle, wenn es darum geht, das eigene Hab und Gut vor un­vor­her­ge­se­he­nen Risiken zu schützen. Unser Zuhause be­her­bergt zahl­rei­che wertvolle Be­sitz­tü­mer, die im Falle von Schäden oder Verlust durch ver­schie­dens­te Er­eig­nis­se wie Feuer, Wasser, Einbruch oder Na­tur­ka­ta­stro­phen gefährdet sind. In diesem Kontext bietet die Haus­rat­ver­si­che­rung eine maß­ge­schnei­der­te Lösung, die es er­mög­licht, den fi­nan­zi­el­len Schaden bei solchen un­vor­her­seh­ba­ren Er­eig­nis­sen erheblich zu re­du­zie­ren oder gar voll­stän­dig ab­zu­de­cken. Im Folgenden werden wir die Grund­la­gen und die Bedeutung der Haus­rat­ver­si­che­rung näher be­leuch­ten sowie mögliche Leis­tun­gen und Kon­di­tio­nen dieser Ver­si­che­rungs­form erläutern.

Inhaltsverzeichnis 

Was definiert eine Hausratversicherung? 

Die De­fi­ni­ti­on von Hausrat umfasst alle Ge­gen­stän­de, die in einem Haushalt zur Ein­rich­tung, Nutzung oder zum Verbrauch dienen. Es gibt auch weitere Mög­lich­kei­ten, die in die Haus­rat­ver­si­che­rung ein­ge­schlos­sen werden können, wie z.B. Diebstahl von Fahr­rä­dern oder die Abdeckung von Ele­men­tar­schä­den und Überspannungsschäden.

Zum Hausrat gehören zum Beispiel folgende Sachen und Gegenstände:

  • Bargeld, Wert­pa­pie­re, Schmuck und andere Wert­sa­chen, die in der Regel nur bis zu 20 Prozent der Ver­si­che­rungs­sum­me ver­si­chert sind.
  • Möbel und Einrichtungsgegenstände
  • Elek­tro­ge­rä­te und Unterhaltungselektronik
  • Geschirr, Spiel­sa­chen und Spielzeuge
  • Mu­sik­in­stru­men­te
  • Bücher, Schall­plat­ten, CDs und DVDs
  • Und vieles mehr

Wie hoch sollte deine Ver­si­che­rungs­sum­me für die Haus­rat­ver­si­che­rung sein?

Um die Ver­si­che­rungs­sum­me für deine Haus­rat­ver­si­che­rung zu berechnen, empfehlen wir dir, pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che min­des­tens 750 Euro als Ver­si­che­rungs­sum­me anzusetzen.

Bei einer Wohn­flä­che von 100 Qua­drat­me­tern ent­spricht das einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 75.000 Euro. Ab dieser Summe ver­zich­ten viele Ver­si­che­rer auf die Prüfung und An­rech­nung einer möglichen Un­ter­ver­si­che­rung. Schäden werden dann bis zur Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me ohne Abzüge ausgeglichen.

Wenn deine Ver­si­che­rungs­sum­me möglichst genau dem tat­säch­li­chen Wert deines Hausrats ent­spre­chen soll, empfehlen wir dir, eine Liste aller Ge­gen­stän­de inklusive Teppiche, Kleidung und Wert­sa­chen zu erstellen und den Neuwert als Grundlage zu nehmen.

Welche Gefahren sind durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abgesichert?

  • Brand, Blitz­schlag und Explosion

  • Ein­bruch­dieb­stahl, Raub und Vandalismus

  • Lei­tungs­was­ser, Rohr­schä­den, Frostschäden

  • Sturm und Hagel

Folgende Gefahren können in der Regel gegen Aufpreis ver­si­chert werden:

  • Über­span­nungs­schä­den durch Blitzschlag

  • Fahr­rad­dieb­stahl

  •  Glas­bruch­schä­den an Mobiliar und Gebäudeverglasungen

  • Glas­ke­ra­mik­koch­flä­chen

  • Was­ser­aus­tritt aus Aquarien

  • Ele­men­tar­schä­den wie Über­schwem­mung, Erdrutsch und Lawinen

  • Seng­schä­den bzw. Feu­er­schä­den, die nicht durch offenes Feuer, sondern zum Beispiel durch eine glimmende Zigarette ent­stan­den sind

  • Implosion

  • Einfacher Diebstahl wie Diebstahl von Gar­ten­mö­beln oder Kinderwagen

  • Ein­bruch­dieb­stahl beim Kfz

Was fällt alles unter den Begriff Wertsachen?

Die Be­griff­lich­keit Wertsache ist in der Regel in den Be­din­gun­gen der Haus­rat­ver­si­che­rung fest definiert. Zu deinen Wert­sa­chen zählen bei­spiels­wei­se folgende Sachen und Gegenstände:

  • Bargeld, Urkunden, Spar­bü­cher und Wertpapiere

  •  Schmuck, Edel­stei­ne, Perlen und alle Ge­gen­stän­de aus Gold, Platin oder Silber

  • Brief­mar­ken, Münzen, Te­le­fon­kar­ten und Medaillen

  • Pelze, hand­ge­knüpf­te Teppiche und Gobelins

  • Kunst­ge­gen­stän­de wie Gemälde, Zeich­nun­gen, Grafiken, Plastiken und Collagen

  • An­ti­qui­tä­ten außer Möbelstücke

Eine Ent­schä­di­gung für deine Wert­sa­chen erhältst du nur bis zu einer Höhe von 20 Prozent deiner Ver­si­che­rungs­sum­me. Du kannst die Ent­schä­di­gungs­gren­ze aber gegen Aufpreis erhöhen. Wir empfehlen dir deshalb, deine Wert­sa­chen de­tail­liert auf­zu­lis­ten, um zu über­prü­fen, ob der Ge­samt­wert 20 Prozent der Ver­si­che­rungs­sum­me übersteigt.

Was gehört zum Ver­si­che­rungs­ort meiner Hausratversicherung?

Der Ver­si­che­rungs­ort deiner Haus­rat­ver­si­che­rung umfasst:

  • Dein Haus bzw. deine Wohnung

  • Ab­schließ­ba­re Hobby‑, Keller- und Speicherräume

  • Ge­mein­schafts­räu­me wie der Wasch- und Trockenraum

  • Alle Ne­ben­ge­bäu­de, die sich auf dem Grund­stück befinden

  • Privat genutzte Garagen in der Nähe

Nicht ver­si­chert sind:

  • Räume, die du aus­schließ­lich oder über­wie­gend beruflich nutzt

  • Ge­gen­stän­de, die du dauerhaft mit in deine Fe­ri­en­woh­nung nimmst.

Was machst du bei einem Umzug mit deiner Hausratversicherung?

Teile deiner Haus­rat­ver­si­che­rung früh­zei­tig mit, dass du einen Umzug planst. Während des Umzugs besteht in beiden Wohnungen Ver­si­che­rungs­schutz. Spä­tes­tens zwei Monate nach dem Umzug erlischt al­ler­dings der Schutz der Haus­rat­ver­si­che­rung für die alte Wohnung.

Die Höhe deines Ver­si­che­rungs­bei­trags kann sich nach einem Umzug verändern. Sobald der Ver­si­che­rungs­bei­trag erhöht wird, hast du einen Monat lang ein Sonderkündigungsrecht.

Was heißt Unterversicherungsverzicht?

Wenn dein Ver­si­che­rer dir Un­ter­ver­si­che­rungs­ver­zicht gewährt, ver­zich­tet er auf die Prüfung und An­rech­nung einer möglichen Un­ter­ver­si­che­rung und zahlt dir Schäden bis zur Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me voll aus. Un­ter­ver­si­chert bist du, sobald der tat­säch­li­che Wert deines Hausrats höher ist als die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me der Haus­rat­ver­si­che­rung. In einem Scha­den­fall hast du dann nur Anspruch auf eine anteilige Entschädigung.

Beispiel:
Wenn dein Hausrat zum Beispiel 100.000 Euro wert ist, du aber nur eine Ver­si­che­rungs­sum­me von 50.000 Euro ver­ein­bart hast, bekommst du bei einem Schaden in Höhe von 10.000 Euro auch nur 5.000 Euro aus­ge­zahlt. Wir empfehlen dir, pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che min­des­tens 650 Euro Ver­si­che­rungs­sum­me zu ver­an­schla­gen, um einen Un­ter­ver­si­che­rungs­ver­zicht zu erreichen.

Planst du eine vor­über­ge­hen­de Auslandsreise?

Dann solltest du deine Haus­rat­ver­si­che­rung recht­zei­tig darüber in­for­mie­ren, wenn du länger als 60 Tage im Ausland bleiben willst. Damit bleibt auch im Ausland der Ver­si­che­rungs­schutz deiner Haus­rat­ver­si­che­rung erhalten. Es könnte sein, dass dafür eine zu­sätz­li­che Gebühr anfällt.

Im Winter ist es wichtig, darauf zu achten, dass du deine Räume aus­rei­chend beheizt oder die was­ser­füh­ren­den Leitungen entleerst. Wenn du dieser Pflicht nicht nach­kommst, könnte deine Ver­si­che­rung im Scha­den­fall mög­li­cher­wei­se die Leis­tun­gen verweigern.

Eine Au­ßen­ver­si­che­rung kann dir zu­sätz­li­chen Schutz bieten. Mit dieser Ver­si­che­rung sind deine per­sön­li­chen Ge­gen­stän­de auch während deiner Reisen ab­ge­si­chert. Zum Beispiel bist du bei einem Einbruch in dein Ho­tel­zim­mer oder einem Brand in deinem Fe­ri­en­haus geschützt. Damit du von dieser Ver­si­che­rung pro­fi­tie­ren kannst, darf sich dein Hausrat höchstens drei Monate lang nicht in deinem Haushalt befinden und er muss entweder dir oder einer Person gehören, mit der du in häus­li­cher Ge­mein­schaft lebst. Die Ent­schä­di­gung ist in den meisten Fällen auf zehn Prozent der Ver­si­che­rungs­sum­me und maximal 10.000 Euro begrenzt.

Ist dein Fahrrad durch die Haus­rat­ver­si­che­rung geschützt ist? 

Nor­ma­ler­wei­se ist dein Fahrrad nur bei Ein­bruch­dieb­stahl in deiner Wohnung, im ver­schlos­se­nen Keller oder in der ver­schlos­se­nen Garage ver­si­chert. Wenn du zu­sätz­li­chen Schutz möchtest, kannst du den einfachen Diebstahl von Fahr­rä­dern – zum Beispiel vor dem Haus oder am Bahnhof – zu­sätz­lich ver­si­chern. Beachte jedoch, dass in der Zu­satz­ver­si­che­rung üb­li­cher­wei­se folgende Be­din­gun­gen gelten: Die Fahrräder müssen ab­ge­schlos­sen sein, und nachts zwischen 22 und 6 Uhr besteht nur Ver­si­che­rungs­schutz, wenn die Räder in einem ab­ge­schlos­se­nen Raum oder in Gebrauch sind.

Wie solltest du dich mit einer Haus­rat­ver­si­che­rung bei einem Schaden verhalten?

Beherzige bitte die folgenden Tipps und Hinweise zur Haus­rat­ver­si­che­rung bei einem Schaden:

  • Versuche Schäden minimal zu halten
  • Ruf bei einem Brand sofort die Feuerwehr an.
  • Verändere möglichst nichts, um keine Spuren zu verwischen.
  • Melde jeden Einbruch oder Raub bei der zu­stän­di­gen Polizeidienststelle.
  • Melde deinem Ver­si­che­rer umgehend den ent­stan­de­nen Schaden.
  • Hilf bei der Scha­dens­fest­stel­lung, indem du Auskünfte erteilst und Belege vorzeigst.
  • Lasse ent­wen­de­te Spar­bü­cher und andere Urkunden sofort sperren.
  • Erstelle eine Liste aller ge­stoh­le­nen Ge­gen­stän­de und reiche sie bei der Polizei ein.
  • In­for­mie­re deinen Ver­si­che­rer sofort, wenn fest­ge­stellt wird, dass Sachen doch nicht gestohlen wurden.
  • Teile bei einem Fahr­rad­dieb­stahl der Polizei den Her­stel­ler, das Modell und die Rah­men­num­mer mit.

Auch geliehene Sachen können in einer Haus­rat­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert sein, wenn sie sich in deiner Wohnung befunden haben. 

Der Autor

Bild von Christian Ulpts

Christian Ulpts

Geschäftsführer 
Christian ist ver­ant­wort­lich für die Ent­wick­lung einer besseren Ver­net­zung innerhalb des Teams. Er bildet neue Partner aus und vernetzt jene mit­ein­an­der und ko­or­di­niert die Öf­fent­lich­keits­ar­beit. Darüber hinaus berät Christian im In­vest­ment – und Vor­sor­ge­be­reich und ist für das Re­crui­ting neuer Partner mitverantwortlich. 

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