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Planung Haus und Finanzierung

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung – was ist denn alles versichert?

In der Wohn­gebäude­ver­sicherung werden dir Kosten für Schäden direkt am Gebäude ersetzt. Diese Schäden entstehen durch Brand, Blitz‑, Sturm- und Hagel­schäden oder Leitungs­wasser. Die Kosten­erstattung deckt ver­schie­de­ne Aspekte ab, wie Re­pa­ra­tu­ren, Instand­setzungen und sogar den Wieder­aufbau nach Totalverlust.

Im Artikel findest du eine de­tail­lier­te Be­schrei­bung der ver­si­cher­ten Leis­tun­gen sowie In­for­ma­tio­nen darüber, wie die Ver­sicherungs­summe berechnet wird. Zudem erläutern wir, in welchen Fällen sich eine Ergänzung der Gebäude­ver­sicherung durch eine Elementar­schaden­ver­sicherung lohnen kann.

Du hast dir deinen Traum vom eigenen Heim im Grünen erfüllt. Natürlich möchtest du dieses Zuhause so lange wie möglich erhalten. Doch nach den Herbst­stür­men der letzten Jahre, die immer häufiger und stärker über Mit­tel­eu­ro­pa hinweg fegten, kann es zu einem bösen Erwachen kommen. Besonders dann, wenn der Orkan nicht nur deinen Garten verwüstet hat, Bäume um­ge­wor­fen und Ter­ras­sen­mö­bel in Nachbars Garten geweht hat, sondern auch Teile deines Daches abgedeckt hat. Durch den gleich­zei­ti­gen Regen dringt Feuch­tig­keit zunächst in die Wär­me­däm­mung und dann in den Dachboden ein.

Um dich vor dem fi­nan­zi­el­len Ruin infolge einer auf­wän­di­gen Sanierung zu schützen, bietet die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Un­ter­stüt­zung. Diese Ver­si­che­rung sichert dich nicht nur gegen Sturm­schä­den ab, sondern auch gegen Schäden durch Feuer und Leitungswasser.

Inhaltsverzeichnis 

Was ist ei­gent­lich ein Wohngebäude? 

Das Sta­tis­ti­sche Bundesamt definiert den Begriff wie folgt:

Ein Wohn­ge­bäu­de ist ein Gebäude, das min­des­tens zur Hälfte seiner Ge­samt­nutz­flä­che für Wohn­zwe­cke genutzt wird (aus­ge­nom­men sind Wohnheime). Es kann ver­schie­de­ne Typen von Gebäuden umfassen, wie Ein­fa­mi­li­en­häu­ser, Rei­hen­häu­ser, Dop­pel­haus­hälf­ten oder Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser. Darüber hinaus können in Wohn­ge­bäu­den auch andere Ein­rich­tun­gen vorhanden sein, wie An­walts­kanz­lei­en, Arzt­pra­xen oder Geschäfte, neben den Wohnungen. 

Welche Schäden deckt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ab?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bietet Schutz vor min­des­tens drei Risiken: Brand, Lei­tungs­was­ser und Sturm. Diese drei Grund­de­ckun­gen können noch genauer be­schrie­ben werden.

Die Feu­er­ver­si­che­rung kommt für Schäden auf, die durch Brand, Blitz­schlag, Explosion oder Implosion entstehen. Die Lei­tungs­was­ser­ver­si­che­rung übernimmt Schäden, die durch un­kon­trol­liert aus­tre­ten­des Lei­tungs­was­ser, Frost oder Rohrbruch ver­ur­sacht werden. Die Sturm­ver­si­che­rung greift bei Schäden, die durch Stürme (Wind­stär­ke 8 und höher) oder Hagel entstehen. Mitt­ler­wei­le sind auch Über­span­nungs­schä­den von der Ge­bäu­de­ver­si­che­rung abgedeckt.

Die Basis-Leis­tun­gen eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sind: 

  • Brand
  • Blitz­schlag
  • Explosion
  • Sturm
  • Hagel
  • Lei­tungs­was­ser
  • Über­span­nung

Du kannst über die Basis-Leis­tun­gen hinaus viele weitere Risiken in deine Wohngebäude­versicherung aufnehmen. Das nennt man De­ckungs­er­wei­te­rung, die den Ver­si­che­rungs­schutz durch Zu­satz­bau­stei­ne erweitert. Diese Zu­satz­bau­stei­ne können in der Regel nur in Kom­bi­na­ti­on mit der Ge­bäu­de­ver­si­che­rung ab­ge­schlos­sen werden.

Du kannst in deiner Ge­bäu­de­ver­si­che­rung ver­schie­de­ne optionale Leis­tun­gen wählen:

  • Schutz vor Ele­men­tar­schä­den wie Über­schwem­mung, Erdbeben, Erd­sen­kung, Erdrutsch, Schnee­druck, Lawinen und Rückstau.
  • Ver­si­che­rung für Anlagen zur Pho­to­vol­ta­ik, So­lar­ther­mie, Geo­ther­mie und Wärmepumpen.
  • Ab­si­che­rung gegen Glasbruch.

Wie sieht der Umfang einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung aus? 

Generell sichert die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nur Schäden ab, die direkt an deinem Wohn­ge­bäu­de entstehen. Das betrifft das Dach, das Mauerwerk und das Fundament. Auch fest in­stal­lier­tes Inventar wie die Hei­zungs­an­la­ge, die Badewanne oder ist in der Regel im Ver­si­che­rungs­schutz enthalten.
Die Hand­ha­bung von Au­ßen­an­la­gen und Ne­ben­ge­bäu­den variiert je nach Ver­si­che­rer.
Bei einigen Anbietern sind Garagen, Carports oder Werk­stät­ten bereits im normalen Ver­si­che­rungs­pa­ket enthalten, während sie bei anderen separat auf­ge­nom­men werden müssen. Das Gleiche gilt auch für Müllboxen, Zäune, Gar­ten­mau­ern oder Markisen. Der gesamte be­weg­li­che Besitz, ein­schließ­lich Ter­ras­sen­mö­bel und Gar­ten­stüh­le, muss hingegen immer über die Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert werden.

Feu­er­ver­si­che­rung

  • Wenn die Lich­ter­ket­te am Tan­nen­baum einen Kurz­schluss ver­ur­sacht und ein
    Zim­mer­brand ausbricht.
  • Wenn das Haus infolge einer Brand­stif­tung komplett niederbrennt.
  • Wenn ein Blitz einen be­nach­bar­ten Baum trifft und dieser auf das Dach fällt.

Sturm­ver­si­che­rung

  • Wenn ein Orkan das Dach komplett abdeckt.
  • Wenn ein Sturm einen Baum umwirft und die Au­ßen­mau­er des Hauses beschädigt.
  • Wenn nach einem starken Ha­gel­schau­er die Hälfte der Dach­zie­gel zerstört ist.

Lei­tungs­was­ser­ver­si­che­rung

  • Wenn die Was­ser­lei­tung bricht und das Mauerwerk durchfeuchtet.
  • Wenn in einem Nebenraum ein Hei­zungs­rohr platzt, das nah an einer Außenwand ent­lang­läuft, aufgrund von Vereisung.

Was leistet die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung genau?

Neben der reinen Scha­dens­re­gu­lie­rung übernimmt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung noch weitere Kosten. Sie zahlt in mehreren Fällen:

  • Kosten für den Abbruch des Gebäudes, die an­schlie­ßen­den Auf­räum­ar­bei­ten sowie die Grund­stücks­si­che­rung. Auch Baum­fäll­ar­bei­ten können über­nom­men werden.
  • Auch die Kosten für eine Miet­woh­nung, die vor­über­ge­hend an­ge­mie­tet werden muss, wenn das Haus durch Brand un­be­wohn­bar geworden ist, werden erstattet.
  • Reparatur- und In­stand­set­zungs­kos­ten für die Schäden, die durch die ver­si­cher­ten Risiken ent­stan­den sind. Bei­spiels­wei­se, wenn ein Sturm das Dach abdeckt, die Haupt­was­ser­lei­tung bricht oder die Gas­hei­zung explodiert.
  • Bei einem To­tal­scha­den wird ein neues Haus in gleicher Bauart und Aus­stat­tung zu heutigen Preisen (Neu­wert­preis) errichtet, ein­schließ­lich aller Kosten für den Ar­chi­tek­ten, die Planung sowie den ei­gent­li­chen Hausbau.
  • Auch die Kosten für eine Miet­woh­nung, die vor­über­ge­hend an­ge­mie­tet werden muss, wenn das Haus durch Brand un­be­wohn­bar geworden ist, werden erstattet.

Im Übrigen hast du einen Anspruch auf Neu­wer­t­er­stat­tung nur, wenn du innerhalb von drei Jahren mit dem Wie­der­auf­bau begonnen hast.

Für wen ist eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sinnvoll?

Auch wenn du ge­setz­lich nicht dazu ver­pflich­tet bist, ist eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für dich als Haus­be­sit­zer in jedem Fall sinnvoll. Denn die Kosten für In­stand­set­zun­gen oder einen Wie­der­auf­bau nach einem Feuer oder einem schweren Sturm können immens sein. Die al­ler­we­nigs­ten Menschen können solche Ausgaben aus eigenen Mitteln stemmen. Im Falle eines To­tal­scha­dens könntest du sogar einem fi­nan­zi­el­len Ruin aus­ge­setzt sein. Um solche Gefahren zu vermeiden, ist es dringend emp­feh­lens­wert, eine Ge­bäu­de­ver­si­che­rung abzuschließen.

Wenn du eine Im­mo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung hast, ist der Nachweis einer Ge­bäu­de­ver­si­che­rung Pflicht. Die Bank benötigt diese Si­cher­heit, falls das Haus be­schä­digt oder zerstört wird, und sie keine Ge­wiss­heit hat, dass das Darlehen im Zah­lungs­aus­fall beglichen werden kann. Mit einer Gebäude­versicherung erhält die Bank in der Regel die Scha­den­sum­me von der Versicherungsgesellschaft.

Falls du in einer Ei­gen­tums­woh­nung lebst oder eine solche vermietet hast, benötigst du in der Regel keine eigene Police. Die Eigentümer­gemeinschaft schließt hier nor­ma­ler­wei­se eine ge­mein­sa­me Ge­bäu­de­ver­si­che­rung ab. Wenn eine Haus­ver­wal­tung ein­ge­setzt ist, obliegt es meist ihrer Ver­ant­wor­tung, sich um die ent­spre­chen­de Ver­si­che­rung zu kümmern. Der jeweilige Anteil wird dann über das Hausgeld ab­ge­rech­net. Die Leis­tun­gen der Ge­bäu­de­ver­si­che­rung für ein Haus mit mehreren Ei­gen­tums­woh­nun­gen sollten den­je­ni­gen einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für ein Eigenheim ent­spre­chen. Die Ab­si­che­rung gegen Feuer‑, Sturm- und Lei­tungs­was­ser­schä­den sollte unbedingt enthalten sein. Es ist auch emp­feh­lens­wert, die Ne­ben­ge­bäu­de auf dem Grund­stück wie ge­mein­schaft­lich genutzte Fahr­rad­schup­pen und Ähnliches mit einzuschließen.

Wie wird die Ver­si­che­rungs­sum­me und die Prämie der Ge­bäu­de­ver­si­che­rung berechnet?

Der Aus­gangs­punkt ist der Neuwert deines Ei­gen­heims. Du kannst die not­wen­di­ge Ver­si­che­rungs­sum­me auf drei Arten ermitteln:

  1. Wert­gut­ach­ten: Ein Gutachter bestimmt den Ver­kehrs­wert des Gebäudes. Diese Methode kann teuer sein und der er­mit­tel­te Wert liegt oft unterhalb der Wie­der­auf­bau-Kosten. Die Ver­si­che­rungs­prä­mie bleibt nor­ma­ler­wei­se konstant.
  2. Wohn­flä­chen­ta­rif: Die Ver­si­che­rungs­sum­me wird pauschal anhand der Hausgröße berechnet. Im Falle eines Wie­der­auf­baus zahlt die Ver­si­che­rung den orts­üb­li­chen Preis für ein Gebäude derselben Größe und Bauart. Da eine Höchst-Ent­schä­di­gungs­gren­ze fest­ge­legt wird, wird die Ver­si­che­rungs­sum­me nicht an die Bau­preis­ent­wick­lung angepasst.
  3. Glei­ten­der Neuwert: Die Ver­si­che­rungs­sum­me wird der Wert­ent­wick­lung des Gebäudes und den aktuellen Baukosten angepasst. Dies geschieht jährlich, um si­cher­zu­stel­len, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me immer den Wie­der­auf­bau-Kosten im Fall eines To­tal­scha­dens entspricht.

Je nach Anbieter und Tarif steigt deine Prämie für die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mög­li­cher­wei­se aufgrund von De­ckungs­er­wei­te­run­gen und Zu­satz­leis­tun­gen weiter an. Es gibt jedoch Rabatte, wenn du dich lang­fris­tig an das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men bindest oder eine Selbst­be­tei­li­gung ein­schließt. Beachte al­ler­dings, dass nicht viele Ver­si­che­rer diese Optionen anbieten.

Warum lohnt sich eine Elementarschadenversicherung?

In den Standard-Tarifen sind Schäden infolge von Ele­men­tar­ereig­nis­sen in der Regel nicht enthalten. Dazu zählen Erdbeben, Erd­rut­sche, Sturm­flu­ten oder auch Schnee­la­wi­nen und Schlamm­la­wi­nen. Oftmals wird auch Stark­re­gen nur von der Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abgedeckt. Ab­ge­si­chert sind dann zum Beispiel auch solche Schäden, die durch eine un­ge­wöhn­lich hohe Schnee­last am Dach des Hauses ver­ur­sacht werden.

Bist du in einer Ri­si­ko­zo­ne für Ele­men­tar­schä­den wohnhaft, solltest du unbedingt über den Ein­schluss der ent­spre­chen­den Zusatz-Police nach­den­ken. Dazu gehören ins­be­son­de­re Regionen entlang von Rhein, Donau, Elbe, Weser oder Ems, da hier die Wahr­schein­lich­keit besonders hoch ist, dass ein Hoch­was­ser den Keller flutet. Aber auch wenn du im Alpenraum oder in den Mit­tel­ge­bir­gen lebst, ist es ratsam, dich ver­läss­lich gegen die Folgen von Schnee und Eis zu versichern.

In stark ge­fähr­de­ten Gebieten kann der Ver­si­che­rer aber auch bauliche Ver­än­de­run­gen verlangen, damit der Ver­si­che­rungs­schutz bestehen bleibt. Das dient dem Ziel, Ausmaß und Kosten des Schadens möglichst niedrig zu halten – was auch in deinem Interesse ist. So können in Hoch­was­ser­ge­bie­ten bestimmte Si­che­rungs­sys­te­me für Kel­ler­fens­ter, Türen und Licht­schäch­te notwendig sein. Dazu gehören bei­spiels­wei­se was­ser­dich­te Lei­bungs­fens­ter, Mon­ta­ge­plat­ten, die Druck­was­ser stand­hal­ten können, oder auch Rück­stau­ver­schlüs­se für Ab­was­ser­lei­tun­gen. In be­son­de­ren Fällen kann auch die Auf­be­wah­rung von Wert­ge­gen­stän­den und elek­tri­schen Geräten allein in den oberen Stock­wer­ken vor­ge­schrie­ben werden.

Auch wenn du außerhalb einer aus­ge­wie­se­nen Ge­fah­ren­zo­ne wohnst, bist du dennoch nicht vor den Gefahren geschützt. Dein Haus kann genauso von einem heftigen Win­ter­sturm wie von einem kräftigen Som­mer­ge­wit­ter getroffen werden – mit ver­gleich­ba­ren Folgen. Aufgrund des Kli­ma­wan­dels und des Tem­pe­ra­tur­an­stiegs gehen Me­teo­ro­lo­gen davon aus, dass sich die Wet­ter­la­ge in Mit­tel­eu­ro­pa lang­fris­tig verändern wird. Die Folge: In den meisten Regionen werden Häu­fig­keit und Stärke von Gewittern zunehmen. Stark­re­gen, Über­schwem­mung und Rückstau werden dann vermehrt auftreten. Aus diesem Grund solltest du recht­zei­tig deine Immobilie schützen.

Fazit: Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist ein absolutes Muss für Hausbesitzer.

Wenn du ein eigenes Heim besitzt, möchtest du es natürlich umfassend schützen. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung tritt ein, um Kosten für Schäden direkt am Gebäude zu ersetzen, die durch Brand, Blitz‑, Sturm- und Ha­gel­schä­den oder Lei­tungs­was­ser ver­ur­sacht wurden. Die Kos­ten­er­stat­tung reicht von Re­pa­ra­tu­ren und In­stand­set­zun­gen bis hin zum Wie­der­auf­bau nach einem To­tal­ver­lust. Falls du dich zu­sätz­lich vor Schäden durch Über­schwem­mun­gen oder Stark­re­gen schützen möchtest, empfiehlt sich eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung, die auch außerhalb von Ge­fähr­dungs­re­gio­nen sinnvoll ist.

Die Leis­tun­gen und Preise der ver­schie­de­nen privaten Anbieter können stark variieren, daher ist ein gründ­li­cher Vergleich vor dem Abschluss essenziell.

Wenn du bereits vor vielen Jahren eine Ge­bäu­de­ver­si­che­rung ab­ge­schlos­sen hast, ist es emp­feh­lens­wert, sie re­gel­mä­ßig zu über­prü­fen, um si­cher­zu­stel­len, dass sie noch den aktuellen An­for­de­run­gen ent­spricht. Falls du eine So­lar­ther­mie- oder Wär­me­pum­pen-Anlage in­stal­liert hast, solltest du diese unbedingt in den Ver­si­che­rungs­schutz aufnehmen. Zudem lohnt es sich, das Preis-Leistungs-Ver­hält­nis aktueller Tarife mit deinem be­stehen­den Vertrag zu ver­glei­chen. So kannst du si­cher­stel­len, dass dein Zuhause optimal ab­ge­si­chert ist.

Der Autor

Bild von Christian Ulpts

Christian Ulpts

Geschäftsführer 
Christian ist ver­ant­wort­lich für die Ent­wick­lung einer besseren Ver­net­zung innerhalb des Teams. Er bildet neue Partner aus und vernetzt jene mit­ein­an­der und ko­or­di­niert die Öf­fent­lich­keits­ar­beit. Darüber hinaus berät Christian im In­vest­ment – und Vor­sor­ge­be­reich und ist für das Re­crui­ting neuer Partner mitverantwortlich. 

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