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Private Haft­pflicht­ver­si­che­rung – Übersicht und wich­tigs­te Punkte

Die private Haft­pflicht­ver­si­che­rung gehört zu den ver­brei­tets­ten und wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen. Im Jahr 2022 gab es in der deutsch­spra­chi­gen Be­völ­ke­rung ab 14 Jahre rund 48,06 Millionen Personen, die selber eine private Haft­pflicht­ver­si­che­rung (ohne Kfz) besaßen oder in deren Haushalt jemand anderes eine solche Ver­si­che­rung besaß (Statista). In diesem Artikel erfährst du, wofür du eine private Haft­pflicht­ver­si­che­rung brauchst, wann und wie diese leistet und worauf du bei der Auswahl achten musst.

Inhaltsverzeichnis 

Was bedeutet Haftpflicht? 

Ihr haftet – im schlimms­ten Fall ein Leben lang. Ob aus Leicht­sinn, Miss­ge­schick oder Ver­gess­lich­keit: Wer einen Schaden ver­ur­sacht, muss dafür ge­ra­de­ste­hen. Das ist ge­setz­lich geregelt. Ihr müsst dem Ge­schä­dig­ten Ersatz leisten – und zwar im Ernstfall mit eurem gesamten Vermögen, inklusive Haus und Grund­be­sitz, Bank­gut­ha­ben, Lohn und Gehalt. Selbst eine spätere Erbschaft oder ein Lot­to­ge­winn kann her­an­ge­zo­gen werden. Um euch und eure Familie umfassend zu schützen, braucht ihr eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Diese ver­si­chert das fi­nan­zi­el­le Risiko, das nach einem Schaden auf euch zukommen kann. Jedoch sind nicht alle Frei­zeit­ri­si­ken über die Haft­pflicht ver­si­chert. Spezielle private Risiken von Bauherren, Jägern oder Tier­hal­tern müssen in der Regel gesondert ab­ge­si­chert werden.

Grund­sätz­lich gilt: 

Wenn ihr vor­sätz­lich oder fahr­läs­sig das Leben, den Körper, die Ge­sund­heit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen wi­der­recht­lich verletzt, seid ihr dem anderen zum Ersatz des daraus ent­ste­hen­den Schadens ver­pflich­tet (§ 823 Absatz 1 des Bür­ger­li­chen Ge­setz­bu­ches – BGB).

Was leistet eine Haftpflichtversicherung? 

Eine Privat-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist wie eine Schutz­mau­er für euch und eure Familie. Wenn jemand einen Schaden von euch fordert, prüft die Ver­si­che­rung zuerst, ob ihr tat­säch­lich dafür ver­ant­wort­lich seid und wie hoch der Schaden ist. Falls ihr schuldig seid, bezahlt die Ver­si­che­rung die Re­pa­ra­tur­kos­ten oder den Ersatz der be­schä­dig­ten Dinge. Außerdem übernimmt sie die Kosten für even­tu­el­le Fol­ge­schä­den, wie zum Beispiel me­di­zi­ni­sche Be­hand­lun­gen, wenn jemand verletzt wurde, oder den Ver­dienst­aus­fall der Ge­schä­dig­ten. Sie kann auch Schmer­zens­geld zahlen, wenn jemand durch den Vorfall dauerhaft be­ein­träch­tigt ist. Die Ver­si­che­rung schützt euch auch vor un­be­rech­tig­ten For­de­run­gen. Falls es zu einem Ge­richts­ver­fah­ren kommt, übernimmt die Ver­si­che­rung die Kosten dafür. So könnt ihr euch gegen un­ge­recht­fer­tig­te Ansprüche wehren, ohne selbst dafür zahlen zu müssen. Das ist eine Art passiver Rechts­schutz.

Die so­ge­nann­te Ben­zink­lau­sel: Schäden, die beim Gebrauch eines Autos, Motorrads, Mofas oder Ähnlichem entstehen, sind nicht durch die Privat-Haft­pflicht­ver­si­che­rung gedeckt. Für Kraft­fahr­zeu­ge ist der Abschluss einer Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben. Ar­beits­fahr­zeu­ge wie Auf­sitz­ra­sen­mä­her oder Schnee­räum­ge­rä­te bis 20 km/h Höchst­ge­schwin­dig­keit benötigen keine Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung, sondern werden ebenfalls von der Privat-Haft­pflicht­ver­si­che­rung erfasst.

Wann seid ihr durch die Privat-Haft­pflicht­ver­si­che­rung geschützt? 

  1. Im Stra­ßen­ver­kehr als Fußgänger, Radfahrer oder Skater.
  2. Wenn ihr einen Elek­tro­roll­stuhl (bis 6 km/h) benötigt.
  3. Die auf­sichts­pflich­ti­gen Eltern min­der­jäh­ri­ger Kinder sind geschützt.
  4. Die Ver­si­che­rung schützt Mieter und Bewohner eines Ein­fa­mi­li­en­hau­ses vor For­de­run­gen, die durch Gefahren vom Gebäude und Grund­stück ausgehen, sofern ihr eurer Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht nach­ge­kom­men seid.
  5. Falls ihr als Mieter das Schnee­räu­men auf den Gehwegen über­neh­men müsst, haftet ihr, wenn ihr es versäumt, recht­zei­tig Schnee zu räumen und jemand dadurch stürzt und sich verletzt. In einem solchen Fall zahlt die Privat-Haftpflichtversicherung.

Was die Privat-Haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht abdeckt:

Ihr erhaltet keine Leis­tun­gen für Schäden, die ihr selbst erleidet oder euch ge­gen­sei­tig zufügt. Vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­te Schäden, reine Ver­trags­ver­pflich­tun­gen wie zum Beispiel der Anspruch auf Rück­zah­lung eines Darlehens, Geld­stra­fen und Bußgelder sowie Schäden, die durch den Gebrauch eines Wasser-/Luft­fahr­zeugs oder eines Kraft­fahr­zeugs ent­stan­den sind, sind nicht durch die Privat-Haft­pflicht­ver­si­che­rung gedeckt.

Korrektes Verhalten im Schadensfall

Wenn ihr einen Schaden ver­ur­sacht habt und ihn bei eurer Privat-Haft­pflicht­ver­si­che­rung melden müsst, solltet ihr das innerhalb einer Woche tun. Ihr müsst ehrlich und genau be­schrei­ben, was passiert ist. Falls der Ge­schä­dig­te recht­li­che Schritte einleitet, müsst ihr sofort Wi­der­spruch einlegen und eure Ver­si­che­rung darüber in­for­mie­ren. Ihr müsst alle Un­ter­la­gen, die ihr vom Gericht bekommt, an eure Ver­si­che­rung wei­ter­lei­ten. Bevor ihr ir­gend­wel­che Schuld­an­er­kennt­nis­se abgebt oder dem Ge­schä­dig­ten Geld zahlt, solltet ihr unbedingt mit eurer Ver­si­che­rung sprechen. Die Ver­si­che­rung prüft den Fall und regelt die Scha­dens­ab­wick­lung gemäß den ge­setz­li­chen Vorgaben. Wenn ihr schon eine große Summe bezahlt habt, müsst ihr den Rest­be­trag mög­li­cher­wei­se selbst tragen.

Wer ist versichert? 

Die Privat-Haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt zuerst den Ver­si­che­rungs­neh­mer, der den Vertrag ab­ge­schlos­sen hat. Er hat alle Rechte und Pflichten im Vertrag. Außerdem sind durch die Ver­si­che­rung auch geschützt: Ehe­part­ner oder Le­bens­part­ner, Kinder und sogar Haushalts- oder Gar­ten­hil­fen sowie Ba­by­sit­ter. Wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer stirbt, bleibt der Ver­si­che­rungs­schutz für die Familie bestehen, bis die nächste Bei­trags­zah­lung fällig ist. Übernimmt der über­le­ben­de Partner die Zahlung, wird er au­to­ma­tisch Ver­trags­part­ner und der Ver­si­che­rungs­ver­trag bleibt bestehen.

Wie lange sind Kinder über die Eltern versichert?

Kinder sind nor­ma­ler­wei­se über die Privat-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ihrer Eltern ver­si­chert, solange sie noch nicht voll­jäh­rig sind. Die Ver­si­che­rung endet nur, wenn sie heiraten. Egal wie alt das Kind ist, es bleibt weiterhin über die Eltern haft­pflicht­ver­si­chert, solange es zur Schule geht, eine Aus­bil­dung macht oder in den Zeiten zwischen den Aus­bil­dungs­ab­schnit­ten ist. Für Rechts­re­fe­ren­da­re und Lehr­amts­an­wär­ter endet die Ver­si­che­rung in der Regel mit dem ersten Staats­examen. Wenn die Kinder einen frei­wil­li­gen Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst von nor­ma­ler­wei­se 12 Monaten ab­sol­vie­ren, sind sie weiterhin über die Privat-Haft­pflicht­ver­si­che­rung der Eltern geschützt.

Was das Haf­tungs­al­ter betrifft, ist das Alter des Kindes und die Situation, in der der Schaden ver­ur­sacht wurde, ent­schei­dend. Kinder unter 7 Jahren gelten grund­sätz­lich als nicht haf­tungs­fä­hig, das bedeutet, sie können nicht für ihr Verhalten ver­ant­wort­lich gemacht werden. Sind Kinder älter als sieben Jahre, entfällt die Haftung nur, wenn sie nicht erkennen konnten, wie ge­fähr­lich ihr Handeln war (§ 828 BGB). In diesem Fall müssen das Kind oder seine ge­setz­li­chen Vertreter das im Ein­zel­fall nach­wei­sen. Im Stra­ßen­ver­kehr gelten jüngere Kinder bis zum Alter von zehn Jahren als nicht in der Lage, komplexe Si­tua­tio­nen richtig ein­zu­schät­zen. Deshalb können sie nor­ma­ler­wei­se erst ab zehn Jahren für Unfälle im Stra­ßen­ver­kehr zur Ver­ant­wor­tung gezogen werden.

Auf­sichts­pflicht der Eltern

Nicht nur das Kind als ei­gent­li­cher Scha­den­ver­ur­sa­cher kann er­satz­pflich­tig gemacht werden. Auch die Personen, die Aufsicht über das Kind hatten, können haften: Eltern, Groß­el­tern, Pfle­ge­el­tern, Kin­der­mäd­chen, Lehrer etc. Und zwar, wenn sie nicht richtig auf das Kind aufpassen (die Auf­sichts­pflicht verletzen) und das Kind einen Schaden ver­ur­sacht. Wann genau die Auf­sichts­pflicht verletzt wird, lässt sich nicht pauschal be­ant­wor­ten und hängt vom Ein­zel­fall ab: Nach § 832 BGB muss derjenige, der Kraft des Gesetzes oder Vertrags die Aufsicht über eine Person hat, den Schaden ersetzen, den diese Person einem Dritten wi­der­recht­lich zufügt.

Ver­schie­de­ne Arten der Auf­sichts­pflicht
Es gibt die ge­setz­li­che Auf­sichts­pflicht, die für Eltern, Lehrer an Schulen und Ausbilder kraft Gesetzes besteht und nicht vom Ein­ver­ständ­nis der Auf­sichts­pflich­ti­gen abhängig ist. Die ver­trag­li­che Auf­sichts­pflicht wird durch eine ent­spre­chen­de Ver­ein­ba­rung über­tra­gen, zum Beispiel an Träger einer Be­treu­ungs­ein­rich­tung, Erzieher, Vereine oder Ba­by­sit­ter. Die Ge­fäl­lig­keits­auf­sicht besteht, wenn jemand nur aus Ge­fäl­lig­keit – also ohne Bezahlung – ein Kind be­auf­sich­tigt; in diesem Fall übernimmt die Person keine Aufsichtspflicht.

Die Risiken des Öltanks

Wenn du mit Öl heizt, hast du eine große Ver­ant­wor­tung. Öltanks können mehrere Tausend Liter fassen. Wenn Öl aus den Tanks austritt und das Grund­was­ser ver­schmutzt, können die Ret­tungs­maß­nah­men und die Fol­ge­schä­den sehr teuer werden – es könnte sogar deine Existenz bedrohen. Deshalb ist eine Ge­wäs­ser­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung un­ver­zicht­bar. Diese Ver­si­che­rung hilft, wenn Öl aus undichten Tanks austritt und das Grund­was­ser verseucht. Auch beim Befüllen des Tanks durch ein Tank­fahr­zeug kann Öl ins Erdreich sickern, und selbst kleine Mengen können hohe Kosten ver­ur­sa­chen. Die Ge­wäs­ser­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung kommt dann für die ent­ste­hen­den Kosten auf.

Haftung als Tierhalter

Als Tier­hal­ter haftet ihr, wenn euer Tier einen Menschen verletzt, tötet oder einen Sach­scha­den ver­ur­sacht – auch wenn dieser Schaden ohne euer Zutun ent­stan­den ist. Der Besitzer des Tiers haftet also über die so­ge­nann­te Gefährdungshaftung. 

Aus­ge­nom­men sind Haustiere, die aus be­ruf­li­chen Gründen gehalten werden, sowie Schäden, die Katzen, Meer­schwein­chen, Wel­len­sit­ti­che etc. mit ihren Krallen, Zähnen oder Schnäbeln ver­ur­sa­chen. Für Pferde, Ponys, Esel und Hunde muss eine Tier­hal­ter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ab­ge­schlos­sen werden. 

Der Autor

Bild von Christian Ulpts

Christian Ulpts

Geschäftsführer 
Christian ist ver­ant­wort­lich für die Ent­wick­lung einer besseren Ver­net­zung innerhalb des Teams. Er bildet neue Partner aus und vernetzt jene mit­ein­an­der und ko­or­di­niert die Öf­fent­lich­keits­ar­beit. Darüber hinaus berät Christian im In­vest­ment – und Vor­sor­ge­be­reich und ist für das Re­crui­ting neuer Partner mitverantwortlich. 

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