Was ist die abstrakte Verweisung?
Wie der Name schon sagt, bedeutet abstrakte Verweisung, dass Gründe abstrakt und nicht eindeutig zu beweisen sind und auf Mutmaßung und Annahmen basieren.
Der Versicherer kann dir also einen Job vorschlagen, den du möglicherweise mehr als die Hälfte ausüben könntest. Gehst du darauf ein, muss der Versicherer auch keine BU mehr zahlen. Deswegen: Ohren auf, wenn es um mögliche Angebote und Vorschläge geht, die dir schmackhaft gemacht werden sollen.
Allerdings muss man auch sagen, dass es Regeln für den Versicherer gibt. Dieser darf dir jetzt auch nicht irgendwelche Jobs vorschlagen, in der Hoffnung, dass du irgendwann auf ein Angebot eingehst. Du musst den Beruf aufgrund deiner Ausbildung und Berufserfahrung auch ausüben können. Ein Koch kann jetzt auch nicht als Food-Fotograf arbeiten, nur weil beides mit Essen zu tun hat.
Ein neuer Job darf dich nicht über- oder unterfordern – sowohl körperlich als auch geistig. Zudem muss auch das Ansehen erhalten bleiben. Warst du vorher Schreiner mit drei Angestellten, kann dir der Versicherer keinen Job als Bürofachkraft vorschlagen. Zudem hinkt der Vergleich spätestens beim Verdienst, der auch eine Rolle in der Verweisung spielt. Mehr als 20 Prozent weniger Gehalt gelten dabei als unzumutbar.
Die abstrakte Verweisung wird aber nur noch in älteren Verträgen angewandt und ist heute eigentlich nicht mehr Usus. Ein guter Berater wird natürlich auch darauf achten, was dir beim Alleingang im Online-Abschluss vielleicht verborgen bleibt. Beispielsweise in Produkten, die als “Basis” oder “Smart” beschrieben werden.
Konkrete Verweisung gibt es bei jeder Versicherungsgesellschaft
Im Gegensatz zur abstrakten Verweisung ist es beim konkreten Pendant gut so, dass es diese gibt. Die Versicherung kann dich verweisen, wenn du einem Job nachgehst, wenn er die oben stehenden Voraussetzungen der abstrakten Verweisung erfüllt. Arbeitest du als wieder und hast ein geregeltes Einkommen, dass dem vor dem Eintritt in die BU entspricht, darf der Versicherer die Zahlungen einstellen. Die konkrete Verweisung schützt also die Versicherer, dass die Versicherungsnehmer keine Leistungen beziehen, obwohl sie diese gar nicht mehr bräuchten. Klingt doch logisch, oder?
Aber halt. Das ganze sieht anders aus, wenn du “Überobligation” betreibst. Das bedeutet, dass du in deinem neuen Job arbeitest, dich aber so sehr selbst geißelst und deine Gesundheit gefährdest, dass der Versicherer die BU trotzdem zahlt und du die Bezüge zusätzlich zu deinem Gehalt einstreichen darfst.
Sinnvoll ist das natürlich nicht, da unsere Gesundheit das höchste Gut darstellt und wir uns nicht selbst schaden sollten. Bei den meisten BU-Versicherern ist das auch das Ziel. Ein Berater wird dir dazu das beste Produkt vorschlagen.