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Ist eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Lehr­amts­stu­den­ten sinnvoll?

Klare Sache: Ja! Wenn man aber das Ganz genauer betrachtet, kann die Thematik etwas schwieriger sein. Deshalb will ich im Folgenden etwas tiefgründiger werden. Ein Punkt vorab: Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehramtsstudenten ist eigentlich nichts anderes, als eine BU mit DU-Klausel. Wenn du dir damit im Klaren bist, dann siehst du die vielen Vorteile. Laut dem §26 BeamtStG können nur Beamte Dienstunfähig sein. Eine Berufsunfähigkeit kann jedoch jeden treffen. Deshalb ist es gut zu wissen, dass man als Student bereits über BUV abgesichert ist. Als Berufsunfähig gelte ich dann, wenn studieren oder arbeiten aus gesundheitlichen Gründen in den vergangen oder kommenden 6 Monaten nur noch zur hälfte möglich ist. Nimmt man die Zeit und das Arbeitsergebnis, so erschließt sich dir ab wann du nur noch zur hälfte studieren kannst. Solltest du zum Beispiel nur noch 3 statt 6 Stunden am Tag studieren können oder Aufgrund deiner gesundheitlichen Einschränkung nicht rechtzeitig zu Vorlesungen kommen, bist du BU. Es kann dann nämlich kein sinnvolles Ergebnis erreicht werden.

Inhaltsverzeichnis

Lehramtsstudentin Beamte

Wie un­ter­schei­det sich die Berufs- von der Dienstunfähigkeit?

Auch wenn wir das Ganze gerade nur an­ge­schnit­ten haben, ernst wird es dann, wenn es um den Nachweis der Be­rufs­un­fä­hig­keit geht. Solltest du durch aufzählen der Tä­tig­kei­ten, welche du aufgrund der ge­sund­heit­li­chen Ein­schrän­kung nur noch zur hälfte ausüben kannst, den Ver­si­che­rer nicht über­zeu­gen können, musst du dies mit einem Gutachten beweisen.

Die Pro­ble­ma­tik ist, dass man eine Dienst­un­fä­hig­keit nur schwer beweisen kann. Ein Arzt kann dir viel­leicht be­stä­ti­gen, dass du in 3 von 6 Monaten DU warst, aber gerade bei psy­chi­schen Er­kran­kun­gen kann er dir nicht at­tes­tie­ren, dass dies auch in den kommenden 6 Monaten der Fall sein wird.

Es kann jedoch schnell passieren, dass der Amtsarzt dich dienst­un­fä­hig schreibt, weil dein Dienst­herr dir als Beamter sonst weiterhin die vollen Bezüge zahlen muss.

Das bedeutet für den Ver­si­che­rer gleich­zei­tig, dass er nicht mehr prüfen darf, ob der Leis­tungs­aus­lö­ser erfüllt ist. Es gilt für ihn dann die Ru­he­stands­ver­set­zung als un­wi­der­leg­li­che Vermutung.

Aber Achtung! Nur wenn du in deiner DUV auch eine richtige DU-Klausel drin hast gilt das oben beschriebene.

 

Wann hat eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Lehr­amts­stu­den­ten eine echte DU-Klausel?

Ei­gent­lich geht es nur darum, dass der Ver­si­che­rer vermeiden will, dass eine DU aus anderen Gründen (Bsp: Pri­va­ti­sie­rung eines staat­li­chen Betriebes) geltend gemacht wird. Deshalb spricht man heute von einer echten DU-Klausel, wenn in den Be­din­gun­gen drin steht, dass der Dienst­herr einen wegen me­di­zi­ni­schen Gründen in den Ruhestand versetzt.

Worauf du auf jeden Fall ver­zich­ten kannst ist eine unechte Dienst­fä­hig­keits­klau­sel. Durch eine gram­ma­ti­ka­li­sche Auf­tei­lung des Satzes herrschen plötzlich zwei Auslöser, bis die DU-Ver­si­che­rung einsetzt. In diesem Szenario musst du eine DU nach­wei­sen und auch noch in den Ruhestand versetzt werden.

 

Ab wann brauch ich die Versicherung?

Bestimmt kennst du es von anderen Ver­si­che­run­gen: Desto früher desto besser. In den jungen Jahren zahlt man deutlich weniger für eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Lehr­amts­stu­den­ten. Beachte beim be­ant­wor­ten der Ge­sund­heits­fra­gen aber auch Ge­fäl­lig­keits­dia­gno­sen, welche dir von deinem Arzt mal schnell vor einer Prüfung gegeben wurden. Ein ge­eig­ne­tes mittel dafür ist eine anonyme Vor­anfra­ge die vom Ver­mitt­ler aus­ge­führt wird. Dadurch sieht er direkt, wo du am besten zu ver­si­chern wärst.

 

Welche Be­son­der­hei­ten gibt es bei der Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Lehramtsstudenten?

Schnell zu­sam­men­ge­fasst: Mühsam ernährt sich das Eich­hörn­chen. Erst wenn du nach 60 monatiger Wartezeit als Beamter auf Le­bens­zeit erfüllt hast, stehen dir echte Ansprüche einer DU zu. Während deiner Zeit als Beamter auf Widerruf oder als Beamter auf Probe sind deine Ansprüche auf den Dienst­her­ren noch klein. Stehst du das aber alles durch, so hast du einen Anspruch auf das Min­destru­he­ge­halt von etwa 1.800 Euro und kannst nicht mehr entlassen werden.

Wichtig für dich in der Zeit davor: Ver­ge­wis­se­re dich, dass der Tarif auch leistet, wenn du wegen DU entlassen wirst. Denn der Dienst­herr entlässt Beamte auf Widerruf und Probe in der Regel.

Was noch oben drauf kommt: Als ent­las­se­ner Beamter musst du dich rück­wir­kend ge­setz­lich Ver­si­chern, denn selbst einen Anspruch auf Min­dest­ver­sor­gung gibt es nicht.

Deshalb ist es wichtig zu beachten, dass man sich in den ersten 5 Jahren nicht zu wenig absichert und ab dem 6 nicht zu viel absichere. Wer jetzt auf­ge­passt hat bemerkt, dass die DUV für Lehr­amts­stu­den­ten wichtiger ist als für Beamte auf Lebenszeit.

 

Unterm Strich

Oft geht es darum, dass du dir im klaren bist, was für dich im Ein­zel­fall am Besten ist. Wir haben gesehen, dass eine DUV für Lehr­amts­stu­den­ten durchaus sinnvoll sein kann. Das heißt aber nicht, dass man diese um jeden Preis braucht. Wenn du statt­des­sen in einem anderen Tarif dich besser auf­ge­ho­ben fühlst, kann das die bessere Al­ter­na­ti­ve sein. Ein Aus­schluss gilt zu verhindern.

Um bei der kom­plet­ten Thematik keine Kopf­schmer­zen zu bekommen, sollte man sich aber zuerst eventuell Gedanken um einen guten Ver­mitt­ler machen. Denn dieser hilft dir auch im Zwei­fels­fall an dein Geld zu kommen.

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