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Berufsunfähigkeit. Verletzter Mann recherchiert am Laptop

Alles wichtige für deine Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU-Ver­si­che­rung) sichert dich gegen den Verlust deiner Ar­beits­kraft aufgrund von Be­rufs­un­fä­hig­keit ab. Wenn du aufgrund von Krankheit, Unfall oder In­va­li­di­tät dauerhaft nicht mehr in der Lage bist, deinen bis­he­ri­gen Beruf auszuüben, tritt die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung in Kraft. Sie ge­währ­leis­tet dir eine vorher ver­ein­bar­te mo­nat­li­che Rente, während deiner Versicherungsdauer. 

Doch wie genau eine BU funk­tio­niert und auf welche Schwer­punk­te du acht geben solltest, lernst du in diesem Blog-Beitrag genauer kennen!

Inhaltsverzeichnis 

Wie funk­tio­niert eine BU-Versicherung?

Um Leis­tun­gen einer Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu erhalten, musst du ärztliche Atteste vorlegen, die deine Be­rufs­un­fä­hig­keit nach­wei­sen. Die ge­sund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen müssen direkt mit der Ausübung deines ver­si­cher­ten Berufs zu­sam­men­hän­gen. In der privaten Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung wird nicht deine all­ge­mei­ne Er­werbs­tä­tig­keit, sondern speziell dein aus­ge­üb­ter Beruf versichert.

Es gibt zwei zentrale Vor­aus­set­zun­gen, um eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ren­te zu erhalten:

  1. Deine be­ruf­li­chen Ein­schrän­kun­gen müssen min­des­tens 50 Prozent betragen.
  2. Die un­ein­ge­schränk­te Ausübung deines Berufs muss für min­des­tens 6 Monate nicht möglich sein.

Übst du bei Eintritt der Be­rufs­un­fä­hig­keit keine be­ruf­li­che Tätigkeit aus, gilt die zuletzt ausgeübte be­ruf­li­che Tätigkeit als ver­si­chert – und damit auch als Maßstab.

Häufigste Ursachen für eine Berufsunfähigkeit

Viele unserer jungen Kunden, die sich noch fit & frisch fühlen, haben häufig das Gefühl “ich werde doch nicht be­rufs­un­fä­hig”. Dabei ist es enorm wichtig, dass du dich bereits im gesunden Zustand absichert, um überhaupt ver­si­cher­bar zu sein. Sta­tis­tisch wird jeder Vierte in Deutsch­land im Laufe seines Er­werbs­le­bens be­rufs­un­fä­hig. Eine be­un­ru­hi­gend hohe Zahl. In folgender Graphik erkennst du die häu­figs­ten Ursachen der Be­rufs­un­fä­hig­keit – hättest du das selbst auch so eingeschätzt? 

Ursachen für Berufsunfähigkeit- Diagramm der GDV

Was passiert im BU-Fall?

Die Ab­si­che­rung durch das ge­setz­li­che Ver­sor­gungs­sys­tem reicht nicht aus! 

Die ge­setz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung bietet ab dem Ge­burts­jahr­gang 1961 keinen fi­nan­zi­el­len Schutz bei Be­rufs­un­fä­hig­keit. Nur bei schwer­wie­gen­der Er­werbs­un­fä­hig­keit wird dir eine Rente gezahlt. Diese beträgt durch­schnitt­lich ca. 850 EUR. Wenn du jedoch noch eine Ar­beits­fä­hig­keit von min­des­tens drei Stunden täglich hast und nicht mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kannst, wird dir nur die Hälfte ausgezahlt.

Als Frei­be­ruf­ler, der Mitglied eines Ver­sor­gungs­werks ist, kannst du unter be­stimm­ten Be­din­gun­gen Leis­tun­gen bei Be­rufs­un­fä­hig­keit erhalten. Die De­fi­ni­ti­on der Be­rufs­un­fä­hig­keit ist in den Satzungen von Ver­sor­gungs­wer­ken jedoch oft sehr spe­zi­fisch definiert. In der Regel liegt Be­rufs­un­fä­hig­keit nur dann vor, wenn deine Er­werbs­fä­hig­keit in Bezug auf deine konkret ver­si­cher­te Tätigkeit voll­stän­dig verloren gegangen ist. 

Die Vor­aus­set­zung dafür ist nor­ma­ler­wei­se, dass du deine be­rufs­spe­zi­fi­sche (und ver­si­cher­te) Tätigkeit nicht mehr ausübst, oft verbunden mit der Rückgabe oder dem Verzicht auf deine Be­stal­lung oder Zulassung. Der genaue Grad der Be­rufs­un­fä­hig­keit, ab dem Leis­tun­gen erbracht werden, oder ob auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann, wird in den in­di­vi­du­el­len Richt­li­ni­en des je­wei­li­gen Ver­sor­gungs­werks festgelegt.

Somit ist auch in jenen Berufen eine private zu­sätz­li­che BU-Ab­si­che­rung unbedingt von Nöten, da die Leis­tun­gen sonst un­ge­nü­gend sind. 

Wie wird eine Be­rufs­un­fä­hig­keit festgestellt? 

Die Fest­stel­lung des Umfangs deiner Be­rufs­un­fä­hig­keit erfolgt in der Regel durch me­di­zi­ni­sche Gutachten oder Sach­ver­stän­di­ge. Die genauen Be­din­gun­gen und Kriterien für die Be­rufs­un­fä­hig­keit sind in den Ver­trags­be­din­gun­gen der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft festgelegt.

Es ist ratsam, ver­schie­de­ne Angebote von Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten zu ver­glei­chen und die Be­din­gun­gen sorg­fäl­tig zu prüfen, um eine passende Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit an­ge­mes­se­nen Leis­tun­gen und Kon­di­tio­nen für dich zu finden. Dies geschieht meist bereits innerhalb einer un­ab­hän­gi­gen Beratung. 

Nach Eingang deines Leis­tungs­fal­les benötigt der Ver­si­che­rer in der Regel 5–10 Ar­beits­ta­ge, um dir mit­zu­tei­len, welche Un­ter­la­gen noch für die Prüfung deines Leis­tungs­fal­les benötigt werden. Während der Prüfung wird man von der Ver­si­che­rung ca. alle 4 Wochen über den aktuellen Sachstand informiert.

Du kannst jederzeit eine Leistung aus diesem Vertrag be­an­tra­gen. Es gibt keine Frist, innerhalb der du den Ver­si­che­rungs­fall melden musst. Wenn du die Be­rufs­un­fä­hig­keit jedoch so spät meldest, dass du sie für die Ver­gan­gen­heit nicht mehr nach­wei­sen kannst, gilt oft folgendes Motto: Die Ge­sell­schaft zahlt rück­wir­kend eine Leistung für den Zeitraum, für den du die Be­rufs­un­fä­hig­keit nach­wei­sen kannst.

Fi­nan­zi­el­le Folgen beim Verlust deiner Arbeitskraft: 

Da aus den ge­setz­li­chen Vor­sor­ge­sys­te­men meistens keine (aus­rei­chen­de) Hilfe zu erwarten ist, kannst du das fi­nan­zi­el­le Risiko leicht ein­schät­zen. Du mul­ti­pli­zierst dein per­sön­li­ches Einkommen mit der Anzahl der Jahre bis zum regulären Ren­ten­ein­tritt, um es zu ermitteln.

Dieses ver­füg­ba­re Einkommen, auch Hu­man­ka­pi­tal genannt, ist oft die einzige Ein­nah­me­quel­le. Damit werden alle grund­le­gen­den Be­dürf­nis­se und Kon­sum­wün­sche erfüllt. Ob Urlaub, Haus, Familie, oder das Sparen – alles hängt von deiner Ar­beits­fä­hig­keit ab! Es ist auch wichtig zu bedenken, dass damit auch die Al­ters­vor­sor­ge aufgebaut wird. Wenn du mög­li­cher­wei­se fehlende Ren­ten­leis­tun­gen im Alter be­rück­sich­tigst, erhöht sich das Risiko noch weiter.

Ein Beispiel: 

Ein 30-jähriger mit einem Brut­to­jah­res­ein­kom­men von 60.000€ p.a. geht damit, bis er 67 Jahre alt ist ein fi­nan­zi­el­les Risiko in Höhe von ca. 2,2 Mio. € ein! 

Dieser enorm hohe Betrag ist seltenst an­der­wei­tig abzufangen. 

Es ist daher exis­tenz­si­chernd, diese fi­nan­zi­el­le Stärke ab­zu­si­chern. Du solltest auf einen ent­spre­chen­den Ver­si­che­rungs­ver­trag nicht verzichten.

Für wen ist eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sinnvoll? 

Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist besonders wichtig, wenn du auf dein Ar­beits­ein­kom­men an­ge­wie­sen bist. Die staat­li­che Ab­si­che­rung gegen Be­rufs­un­fä­hig­keit reicht einfach nicht aus, um deinen Le­bens­un­ter­halt zu sichern.

Daher ist eine private Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung besonders notwendig und sinnvoll für:

  • Selbst­stän­dige, die meist nicht ge­setz­lich ren­ten­ver­si­chert sind und somit überhaupt keine Form der Ar­beits­kraft­ab­si­che­rung haben, auch nicht der staat­li­chen Erwerbsunfähigkeit.

  • Er­werbs­tä­ti­ge, die nicht auf ihr Ar­beits­ein­kom­men ver­zich­ten können. Vor allem, wenn man noch fi­nan­zi­el­le oder familiäre Ver­ant­wor­tung trägt oder der Haupt­ver­die­ner der Familie ist. 

  • Schüler, die eine be­ruf­li­che Zukunft in “ri­si­ko­rei­chen” Berufen, wie dem  Handwerk, im sozialen Bereich, als Sportler oder Musiker anstreben. In diesen Berufen ist es später oft schwierig oder teuer, eine BU-Ver­si­che­rung zu bekommen.

  •  Personen, die gerade in den Beruf ein­stei­gen, studieren oder eine Aus­bil­dung machen. Mit guter Ge­sund­heit kannst du eine ver­gleichs­wei­se günstige BU-Ver­si­che­rung abschließen.

Bei Beamten muss man etwas genauer hinschauen. 

Hier hat man einen “Dienst­her­ren”, nämlich den Staat oder das Bun­des­land. Daher redet man im All­ge­mei­nen auch über deine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder zumindest eine Dienst­un­fä­hig­keits-Klausel, welche in dem BU-Ver­trags­werk hin­ter­legt sein muss.

Eine ver­be­am­te­te Person mit lang­jäh­ri­ger Dienst­zeit muss nicht immer eine BU-Ver­si­che­rung haben. Denn du erhältst ein Ru­he­ge­halt, das deutlich über dem Niveau der Er­werbs­min­de­rungs­ren­te liegt. Wenn deine Le­bens­hal­tungs­kos­ten jedoch höher sind als dein Anspruch auf Ru­he­ge­halt, kannst du zu­sätz­lich eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschließen.

Als Beamter oder Beamtin auf Widerruf oder auf Probe solltest du jedoch in jedem Fall eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ab­schlie­ßen, da du noch keinen Anspruch auf ein Ru­he­ge­halt hast. Auch Le­bens­zeit­ver­be­am­te­te mit kurzen Dienst­zei­ten sollten im jungen Alter unbedingt über einen Abschluss der privaten DU nach­den­ken, da die er­reich­ten Ru­he­ge­häl­ter noch nicht so hoch sind, weil sie an den Dienst­zei­ten gekoppelt sind. 

Auch Soldaten auf Zeit benötigen eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Bei Dienst­un­fä­hig­keit erhalten sie maximal die ge­setz­li­che Er­werbs­min­de­rungs­ren­te. Be­rufs­sol­da­ten und Be­rufs­sol­da­tin­nen hingegen sind ver­be­am­tet und erhalten ein Ru­he­ge­halt, wenn sie nicht mehr dienst­fä­hig sind. Auch hier sind die länge der bereits ab­ge­leis­te­ten Dienst­zei­ten entscheidend.

Be­son­der­heit: Haus­frau­en und Hausmänner:

Du solltest als Hausfrau oder Hausmann genau überlegen, ob du eine BU-Ver­si­che­rung ab­schlie­ßen möchtest.

Sta­tis­tisch gesehen passieren viele Unfälle vor allem im Haushalt. Daher sind gute BU-Verträge für Haus­frau­en und Haus­män­ner nur schwer zu bekommen. Sie sind oft teuer und bieten in der Regel nur eine sehr niedrige Ren­ten­hö­he. Wenn du jedoch bereits eine BU-Ver­si­che­rung ab­ge­schlos­sen hast und mög­li­cher­wei­se ir­gend­wann wieder arbeiten gehst, solltest du diese Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung unbedingt behalten.

Alles zum Versicherungsantrag

Wann sollte ich ein BU abschließen? 

So früh wie möglich. Es empfiehlt sich, bereits in jungen Jahren, idea­ler­wei­se zu Beginn deiner be­ruf­li­chen Tätigkeit, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ab­zu­schlie­ßen. Das hat den Vorteil, dass der Ver­si­che­rungs­bei­trag lang­fris­tig geringer ausfällt. In der Regel bist du in jungen Jahren gesünder, was sich positiv auf die Ge­sund­heits­prü­fung auswirkt.

Wenn du bei­spiels­wei­se schon als Schüler eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ab­schließt, bleibst du für die gesamte Ver­trags­lauf­zeit in einer günstigen Ri­si­koklas­se. Selbst wenn du später eine ri­si­ko­rei­che­re Tätigkeit ausübst, führt das nicht zu zu­sätz­li­chen Zuschlägen.

Darüber hinaus er­mög­li­chen ver­trag­lich fest­ge­leg­te Optionen eine spätere Ein­stu­fung in eine ri­si­ko­är­me­re Klasse, ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Natürlich kannst du auch eine Ver­si­che­rung ab­schlie­ßen, wenn du bereits mitten im Be­rufs­le­ben stehst, ins­be­son­de­re wenn du noch keinen ent­spre­chen­den Schutz hast.

Grund­sätz­lich gibt es 4 Faktoren, die den zu zahlenden Bei­trags­hö­he deiner Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ausmachen: 

  1. dein Alter: Je jünger du bist – umso günstiger wird dein Beitrag. 
  2. Ver­si­che­rungs­hö­he – und dauer: Je höher und länger die Ab­si­che­rung, umso teurer wird dein Beitrag
  3. Ri­si­ko­grup­pe deines Berufes und deiner Hobbys: Jeder Beruf wird in Ri­si­koklas­sen auf­ge­teilt. Schreib­tisch­tä­ter sind daher oftmals günstiger als Au­ßen­dienst­ler, Hand­wer­ker oder Selb­stän­di­ge. Für sehr teure Ri­si­ko­be­ru­fe – gibt es für dich auch in­ter­es­san­te Al­ter­na­ti­ven, wie die Grund­fä­hig­keit, die man prüfen kann. 
  4. Ge­sund­heit: Je gesünder du bist, je weniger du bei Ärzten o.ä. warst – umso günstiger wird deine Ab­si­che­rung. Da Ver­si­che­rer sonst oftmals mit Leis­tungs­aus­schlüs­sen oder Ri­si­ko­zu­schlä­gen arbeiten.

Was sollte ich bei An­trags­stel­lung meiner BU beachten? 

Es findet beim Abschluss der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung immer eine Ge­sund­heits­prü­fung statt, um den aktuellen Ge­sund­heits­zu­stand fest­zu­hal­ten. Vor­han­de­ne Krank­hei­ten und Vor­er­kran­kun­gen können dazu führen, dass der Ver­si­che­rungs­wunsch abgelehnt wird oder dass es zu Leis­tungs­au­schlüs­sen kommt. 

Ohne eine Ge­sund­heits­prü­fung wäre es schwie­ri­ger, die Ver­si­che­rungs­ta­ri­fe zu berechnen und würde insgesamt zu höheren Beiträgen führen.

Die Fragen beziehen sich nor­ma­ler­wei­se auf die ge­sund­heit­li­che Vor­ge­schich­te der letzten fünf Jahre, und bei sta­tio­nä­ren Be­hand­lun­gen auch über einen längeren Zeitraum. Neben Angaben zur Kör­per­grö­ße und zum Gewicht wird auch nach der re­gel­mä­ßi­gen Einnahme ver­schrei­bungs­pflich­ti­ger Me­di­ka­men­te gefragt. Hier haben wir ein Bei­spiel­aus­zug, von der Alten Leipziger BU, für dich: 

Ausschnitt der Gesundheitsfragen beim Antrag einer BU-Versicherung bei der Alten Leipziger

Be­ant­wor­te die Ge­sund­heits­fra­gen immer voll­stän­dig und ehrlich. Im schlimms­ten Fall besteht das Risiko, dass im Leis­tungs­fall, wenn der Ver­si­che­rer die Angaben überprüft, die Leistung ver­wei­gert wird.

Wenn sich der Ge­sund­heits­zu­stand während der Ver­trags­lauf­zeit ver­bes­sert und eine Krankheit geheilt ist, kann dies mit einer ent­spre­chen­den Prüf­op­ti­on im Vertrag dazu führen, dass Aus­schlüs­se oder Ri­si­ko­zu­schlä­ge ge­stri­chen werden. 

BU-Ver­si­che­run­gen mit ver­ein­fach­ten Gesundheitsfragen

Im Rahmen einer be­trieb­li­chen Al­ters­ver­sor­gung können teilweise ver­ein­fach­te Fragen gestellt werden oder es kann auf eine um­fang­rei­che Ge­sund­heits­prü­fung ver­zich­tet werden. In Grup­pen­ver­si­che­run­gen, in denen viele Personen ver­si­chert werden, können ent­spre­chen­de Risiken besser ab­ge­fe­dert werden. Oft reicht dann eine so­ge­nann­te Dienst­ob­lie­gen­heits­er­klä­rung des Ar­beit­ge­bers aus, in der bestätigt wird, dass der zu ver­si­chern­de Ar­beit­neh­mer in den letzten Jahren nicht länger als vier Wochen un­un­ter­bro­chen ar­beits­un­fä­hig war, keine Ein­glie­de­rungs­maß­nah­men betroffen hat und keine Kenntnis über eine be­stehen­de Be­hin­de­rung vorliegt.
Der Nachteil hierbei ist oftmals, dass man den Schutz der be­trieb­li­chen BU verliert, wenn man den Ar­beit­ge­ber wechselt. Dies sollte man stets berücksichtigen. 

Auch gibt es von Ver­si­che­run­gen oftmals Ak­ti­ons­zeit­räu­me, in dem für bestimmte Be­rufs­grup­pen und Ab­si­che­rungs­hö­hen ver­ein­fach­te Ge­sund­heits­fra­gen genutzt werden. Daher lohnt es sich, bei einem un­ab­hän­gi­gen Berater, hier im Zwei­fels­fall genauer nachzufragen. 

Schließe einen BU-Vertrag ab, wenn du gesund bist!

Der Ge­sund­heits­zu­stand spielt neben dem Beruf eine wichtige Rolle bei der Höhe der Beiträge. In der Regel sind Menschen in jungen Jahren noch gesünder. Wenn du bei guter Ge­sund­heit eine BU-Ver­si­che­rung ab­schließt, erhöhst du deine Chancen auf be­zahl­ba­re Beiträge.

Je länger du den Abschluss des Vertrags hin­aus­zö­gerst, desto wahr­schein­li­cher ist es, dass bestimmte Krank­hei­ten oder Be­schwer­den auftreten, die den Abschluss einer BU er­schwe­ren oder die Ver­si­che­rung teurer machen.

Al­ler­dings ist es auch mit Vor­er­kran­kun­gen noch möglich, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu bekommen. Daher erstellt ein guter, un­ab­hän­gi­ger Berater für dich im Vorfeld eine anonyme, kos­ten­lo­se Ri­si­ko­vor­anfra­ge und schickt jene direkt zu mehreren Ge­sell­schaf­ten für ein aus­sa­ge­kräf­ti­ges Votum. 

Leistet meine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung überhaupt? 

Bei einem Leis­tungs­fall zahlt die BU-Ver­si­che­rung in der Regel sehr zu­ver­läs­sig. Laut der Leis­tungs­pra­xis-Studie zum Thema Be­rufs­un­fä­hig­keit von Franke & Bornberg aus 2022 werden ca. 80 Prozent der Anträge auf eine BU-Rente bewilligt. 

Die meisten Ab­leh­nun­gen könnten vermieden werden: Nach Angaben von Morgen & Morgen basieren etwa 38,3 Prozent aller Ab­leh­nun­gen darauf, dass sich die Ver­si­cher­ten nach der An­trag­stel­lung nicht mehr bei der Ver­si­che­rung melden.

Auch werden, wie oben bereits erwähnt, die Ge­sund­heits­fra­gen nicht wahr­heits­ge­mäß aus­ge­füllt. Dies hat oftmals un­ter­schied­lichs­te Gründe: Mal vergisst man eine Angabe oder man empfindet jene als nicht so wichtig an. Wir empfehlen hier stets sehr genaue Angaben zu machen. Notfalls auch die eigene Kran­ken­kas­se zu fragen – und v.a. die Ge­sund­heits­fra­gen selbst­stän­dig auszufüllen. 

Wenn wir uns die 20% der Anträge ansehen, die abgelehnt werden, erkennst du mit dieser Grafik von Morgen & Morgen (aus 2022) die un­ter­schied­lichs­ten Gründe. 

Grafik mit den Ablehnungsgründen für BU Leistung

Wenn du eine BU-Rente be­an­tra­gen musst, wird die Ver­si­che­rung in der Regel viele Un­ter­la­gen von dir verlangen, bevor sie die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ren­te bewilligt. Das kann im Krank­heits­fall jedoch sehr an­stren­gend sein. Daher solltest du dich bei einem Antrag auf eine BU-Rente un­ter­stüt­zen lassen. Ein Anwalt oder eine Anwältin kann dir dabei helfen, die Fra­ge­bö­gen aus­zu­fül­len und wichtige Dokumente zu besorgen.

Auf welche Punkte sollte ich bei der Auswahl meiner BU achten?

Nicht alle Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen sind gleich. Hier sind einige der wich­tigs­ten Klauseln und Punkte, auf die du bei der Auswahl achten solltest.

Die Ar­beits­un­fä­hig­keits­klau­sel

Nahezu alle Anbieter von BU-Ver­si­che­run­gen haben mitt­ler­wei­le eine so­ge­nann­te „AU-Klausel“ im Angebot, die in ver­schie­de­nen Aus­füh­run­gen er­hält­lich ist. Die Abkürzung AU-Klausel steht für „Ar­beits­un­fä­hig­keits­klau­sel“ und er­mög­licht es dir, Leis­tun­gen von deinem BU-Ver­si­che­rer zu erhalten, wenn du aufgrund einer Krank­mel­dung ar­beits­un­fä­hig bist. Dabei muss die Ar­beits­un­fä­hig­keit durch einen (Fach-)Arzt für min­des­tens 4–6 Monate un­un­ter­bro­chen fest­ge­stellt sein.

Zwei wichtige Punkte:

  1. Die AU-Klauseln variieren je nach Anbieter in Bezug auf zu­sätz­li­che Kosten, Leis­tungs­dau­er und ob der Ver­si­che­rer auch gleich­zei­tig die Be­rufs­un­fä­hig­keit prüft.

  2. Durch eine AU-Klausel wird die Wahr­schein­lich­keit einer Leistung aus dem Vertrag noch weiter erhöht.

Hier mal ein Beispiel aus dem Klein­ge­druck­ten, den all­ge­mei­nen Be­din­gun­gen der Baloise Berufsunfähigkeitsversicherung: 

“Die ver­si­cher­te Person ist nach diesen Be­din­gun­gen arbeitsunfähig, wenn – sie seit min­des­tens sechs Monaten oder – seit vier Monaten und für vor­aus­sicht­lich weitere zwei Monate – un­un­ter­bro­chen krank­heits­be­dingt arbeitsunfähig ist und keine be­ruf­li­che Tätigkeit ausübt, – dies durch einen in Deutsch­land zu­ge­las­se­nen Arzt oder einer in Deutsch­land zu­ge­las­se­nen Ärztin be­schei­nigt worden ist (14.1.3) und – keine Berufsunfähigkeit vorliegt.”

Da jede AU-Klausel un­ter­schied­lich ge­schrie­ben worden ist, lohnt sich hier ein un­ab­hän­gi­ge Beratung, die dich hier de­tail­liert aufklärt. 

Abstrakte & konkrete Verweisungen: 

In früheren, alten Verträgen liest man manchmal noch etwas von der “abs­trak­ten Ver­wei­sung”. Dieses Ver­wei­sungs­art gibt es nur noch in sehr wenigen Tarifen, da die abstrakte Ver­wei­sung klar die Leis­tun­gen deines Vertrags stark reduziert. 

Als abstrakte Ver­wei­sung wird meist die Option be­zeich­net, be­rufs­un­fä­hi­ge Ver­si­cher­te auf einen anderen Beruf zu verweisen, der in Bezug auf Einkommen und Le­bens­stel­lung ver­gleich­bar ist und den sie theo­re­tisch noch ausüben könnten. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Ver­si­cher­te tat­säch­lich diesen Beruf ergreift oder eine An­stel­lung in diesem Bereich findet. Hier merkt man schnell, dass hier der Ver­si­che­rer es sich leicht man kann und dich in einen gänzlich anderen Beruf verweisen darf. Eine tat­säch­li­che Leistung seitens des Ver­si­che­rers wird damit unwahrscheinlicher.

Daher achte stets auf den “Verzicht der abs­trak­ten Verweisung”.

Der Ver­si­che­rer prüft bei der konkreten Ver­wei­sung, ob du trotz Be­rufs­un­fä­hig­keit bereits eine neue Tätigkeit in deinem alten Beruf auf­ge­nom­men hast. Wenn diese Tätigkeit deiner Aus­bil­dung, Erfahrung und bis­he­ri­gen Le­bens­stel­lung ent­spricht, kann der Ver­si­che­rer die Zahlung der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ren­te ablehnen, da du tat­säch­lich wieder eine ver­gleich­ba­re Tätigkeit mit ähnlichem sozialen Ansehen und Einkommen ausübst.

Gleiches gilt, wenn du bereits BU-Leis­tun­gen erhältst und der Ver­si­che­rer deine fort­be­stehen­de Be­rufs­un­fä­hig­keit überprüft. Der BU-Ver­si­che­rer stellt seine Leis­tun­gen ein, wenn du eine neue Tätigkeit ausübst, die deiner Qua­li­fi­ka­ti­on, Erfahrung und bis­he­ri­gen Le­bens­stel­lung entspricht.

Bei einer Nach­prü­fung ver­zich­tet kein Ver­si­che­rer auf die konkrete Ver­wei­sung. Grund­sätz­lich ist dies nicht pro­ble­ma­tisch, wenn du wieder eine an­ge­se­he­ne Tätigkeit mit ver­gleich­ba­rem Einkommen hast und nicht mehr fi­nan­zi­ell auf die Zahlung der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ren­te an­ge­wie­sen bist. Es gibt jedoch große Un­ter­schie­de, ins­be­son­de­re bei der De­fi­ni­ti­on deiner bis­he­ri­gen Le­bens­stel­lung, die später darüber ent­schei­den können, ob die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ren­te gezahlt wird oder nicht. Daher ist es wichtig, auf die For­mu­lie­run­gen zur konkreten Ver­wei­sung und der zugrunde gelegten Le­bens­stel­lung zu achten. Jemanden konkret zu verweisen, ist deutlich schwie­ri­ger. Nach oben belegter Grafik von Morgen & Morgen aus 2022 sind es gerade einmal ca. 0,6% aller ab­ge­lehn­ten Fälle, die auf die konkrete Ver­wei­sung zu­rück­zu­füh­ren sind. 

Nach­ver­si­che­rungs­op­tio­nen

Oftmals ver­si­chern wir uns in jungen Jahren als Be­rufs­ein­stei­ger. Aufgrund kleinerem Budget oder geringem Gehalt können wir uns teilweise noch nicht adäquat absichern. 

Solltest du später eine Familie gründen oder beruflich schnell auf­stei­gen, so bist du unterversichert. 

Ein Hoch­set­zen der BU-Ab­si­che­rung ist meist nur mit komplett voll­stän­dig neuen Ge­sund­heits­fra­gen der Fall. Dies ist im höheren Alter meist schwierig. 

Daher gibt es sowohl er­eig­nis­ab­hän­gi­ge Nach­ver­si­che­rungs­op­tio­nen (z.B.: Heirat, Scheidung, Im­mo­bi­li­en­er­werb, Exis­tenz­grün­dung, Fa­mi­li­en­nach­wuchs, etc.), als auch er­eig­nis­un­ab­hän­gi­ge Optionen (z.B.: Erhöhung der BU-Rente in den ersten fünf Ver­si­che­rungs­jah­ren). Diese geben dir die Mög­lich­keit, deine BU-Rente ohne neue Ge­sund­heits­fra­gen zu erhöhen .

Welt­wei­ter Geltungsbereich

Der Ver­si­che­rungs­schutz sollte weltweit und zeitlich un­be­grenzt sein. Sollte es dich bei­spiels­wei­se im Urlaub durch einen Unfall erwischen oder aufgrund einer aus­lands­be­zo­ge­nen Ar­beits­stät­te, so bist du dennoch abgesichert. 

Die me­di­zi­ni­sche Un­ter­su­chung sollte stets auch aus dem Ausland von der Ver­si­che­rung anerkannt werden. Sollte eine Ge­sell­schaft Zweifel an der Diagnose haben, so sollte sie die Reise, den Auf­ent­halt und die Be­hand­lung in Deutsch­land zahlen. 

In­fek­ti­ons­schutz­klau­sel

Es gibt Berufe, bei denen du dich an strenge Vorgaben gemäß dem In­fek­ti­ons­schutz­ge­setz halten musst. Ein Beispiel dafür ist der Beruf des Arztes. Unter be­stimm­ten Umständen darfst du, selbst wenn du ge­sund­heit­lich dazu in der Lage bist, deine ärztliche Tätigkeit nicht mehr ausüben, wenn von dir eine po­ten­zi­el­le In­fek­ti­ons­ge­fahr ausgeht.

Vor allem bei Berufen in der Ge­sund­heits­bran­che und der Medizin ist eine In­fek­ti­ons­schutz­klau­sel sinnvoll. Sie ist häufig in den meisten Tarifen ohnehin inkludiert. 

Schul­un­fä­hig­keits­op­ti­on

Nicht in jedem Tarif kann man Schüler sinnvoll absichern. Es gibt teilweise Er­wach­se­nen­ta­ri­fe, die Schüler grund­sätz­lich nicht absichern können. 

Doch oftmals sind Schüler ver­si­cher­bar. Hier ori­en­tiert sich die Fest­stel­lung der Be­rufs­un­fä­hig­keit an den bei Eintritt der BU als Schüler konkret aus­ge­üb­ten Aufgaben – und Tätigkeitsfeldern. 

Zumutbare Um­or­ga­ni­sa­ti­on bei Selbstständigen

Du bist selb­stän­dig? Dann solltest du hier aufpassen! Bei Ge­sell­schaf­tern und Ge­schäfts­füh­rern tun sich viele Ver­si­che­rer schwer, da die Tä­tig­keits­fel­der sehr un­ter­schied­lich sein können. Daher muss die Ver­si­che­rung in der Leis­tungs­fall­prü­fung ent­schei­den, ob eine Um­or­ga­ni­sa­ti­on im eigenen Geschäfts- und Tä­tig­keits­feld möglich ist - oder nicht. Die For­mu­lie­run­gen sind hier ent­schei­dend und variieren unter den Versicherern.

Hier ein Beispiel aus der Nürn­ber­ger (Tarif: BU4Future Komfort + AU-Schutz, SBU3121DC):

“Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn ein Selbständiger oder Gesellschafterüber seinen Einfluß auf die be­trieb­li­che Situation durch zumutbare Um­or­ga­ni­sa­ti­on eine Tätigkeit ausüben kann, durch die er eineunveränderte Stellung als Be­triebs­in­ha­ber innehat. Eine Um­or­ga­ni­sa­ti­on ist zumutbar, wenn sie wirt­schaft­lich und be­trieb­lich zweckmäßig ist. Die konkret ausgeübte oder im Rahmen der Um­or­ga­ni­sa­ti­on ausübbare Tätigkeit muss aufgrund der Gesundheitsverhältnisse, der Aus­bil­dung und Fähigkeiten zumutbar sein und der bis­he­ri­gen Le­bens­stel­lung ent­spre­chen. (…) Als eine der Aus­bil­dung und den Fähigkeiten sowie der bis­he­ri­gen Le­bens­stel­lung in wirt­schaft­li­cher und sozialer Hinsicht ent­spre­chen­de Tätigkeit wird dabei nur eine solche Tätigkeit angesehen, die keine deutlich ge­rin­ge­ren Kennt­nis­se und Fähigkeiten erfordert und auch in ihrer Vergütung und Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau der bislang ausgeübten be­ruf­li­chen Tätigkeit absinkt. Un­zu­mut­bar ist dabei je­den­falls eine Ein­kom­mens­min­de­rung von 20 % oder mehr gegenüber dem Brut­to­ein­kom­men im zuletzt ausgeübten Beruf. Sollte die herr­schen­de Recht­spre­chung nach­hal­tig einen nied­ri­ge­ren Pro­zent­satz festlegen, so ist dieser an­zu­wen­den. Im begründeten Ein­zel­fall kann aber auch bereits heute eine unter 20 % liegende Ein­kom­mens­min­de­rung un­zu­mut­bar in diesem Sinne sein.”

Eine Beratung ist echt wichtig

Lass dir beim Abschluss einer Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung von einem auf die BU spe­zia­li­sier­ten Ver­si­che­rungs­mak­ler helfen. Du solltest niemals ei­gen­stän­dig eine solche Ver­si­che­rung ab­schlie­ßen, da du nicht alle sinn­vol­len und not­wen­di­gen Optionen kennst. Welche Ver­si­che­rung und welcher Tarif zu dir passt, hängt unter anderem von deinem Alter, deinem Beruf und deinem Ge­sund­heits­zu­stand ab – aber auch von deinen Zielen, Wünschen und Lebensvisionen. 

Es ist nicht immer einfach, eine gute Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu finden. Die Ver­si­che­run­gen un­ter­schei­den sich in ihren Leis­tun­gen sowie ihren An­nah­me­be­din­gun­gen. Je nach deinem Ge­sund­heits­zu­stand kann es sein, dass dich eine Ver­si­che­rung ablehnt, während eine andere dich zu normalen Be­din­gun­gen aufnimmt.

Wenn du Vor­er­kran­kun­gen hast, einen ri­si­ko­rei­chen Beruf ausübst oder ge­fähr­li­che Hobbys hast, besteht ein erhöhtes Ab­leh­nungs­ri­si­ko. Wenn du nun selbst­stän­dig eine BU-Ver­si­che­rung be­an­tragst und eine Ablehnung erhältst, kann dies zu einem Eintrag im Hinweis- und In­for­ma­ti­ons­sys­tem der deutschen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (HIS) führen. Solche In­for­ma­tio­nen können auch von anderen Ver­si­che­run­gen ein­ge­se­hen werden, die dich dann mög­li­cher­wei­se ebenfalls ablehnen.

Mit einer anonymen Ri­si­ko­vor­anfra­ge kann dir das nicht passieren. Ein Ver­si­che­rungs­mak­ler oder eine Maklerin kann zunächst bei den Ver­si­che­run­gen anfragen, ob und unter welchen Be­din­gun­gen sie dir eine Ab­si­che­rung anbieten würden. Dabei werden alle per­sön­li­chen Daten wie dein Name und deine Adresse ge­schwärzt. Bei einer Ablehnung erfolgt keine Meldung in der HIS-Datei.

Ein Makler kann dir auch dabei helfen, eine Ver­si­che­rung mit guten Ver­trags­be­din­gun­gen zu finden. Denn im Falle des Falles benötigst du eine Rente über viele Jahre, daher kommt es in erster Linie auf die Leistung und nicht auf den Preis an. Bei dem komplexen Thema Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kommst du in der Regel nicht um eine in­di­vi­du­el­le Beratung herum.

Der Autor

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Christian Ulpts

Geschäftsführer 
Christian ist ver­ant­wort­lich für die Ent­wick­lung einer besseren Ver­net­zung innerhalb des Teams. Er bildet neue Partner aus und vernetzt jene mit­ein­an­der und ko­or­di­niert die Öf­fent­lich­keits­ar­beit. Darüber hinaus berät Christian im In­vest­ment – und Vor­sor­ge­be­reich und ist für das Re­crui­ting neuer Partner mitverantwortlich. 

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