Unterschied bei der Berechnung der gesetzlichen zur privaten Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung berechnet die eigentliche Rentenauszahlung aus den Faktoren Entgeltpunkte, Rentenartfaktor, Zugangsfaktor und Rentenwert. Mit Entgeltpunkte sind die eingezahlten Beiträge in Relation zu allen anderen Versicherten gemeint, sprich wenn beispielsweise genau so viel eingezahlt wurde, dass es genau im Schnitt liegt (40.000 Euro brutto im Jahr Gehalt), gibt es für das Jahr 1,0 Punkte. Je niedriger der Betrag, desto weniger, je höher der Betrag, desto mehr.
Der Rentenartfaktor bei der Gesetzlichen ist dagegen von der Art der Rentenzahlung abhängig, sprich bei der normalen Altersrente, der vollständigen Erwerbsminderungsrente und Erziehungsrente hat man einen Faktor von 1,0, bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente den Faktor 0,5, die Vollwaisenrente einen Faktor von 0,2, bei der Halbwaisenrente beträgt er 0,1 und bei der Witwenrente 0,55 ode 0,6.
Durch den Rentenantrittszeitpunkt ergibt sich der Zugangsfaktor – beim Regeleintritt beträgt er 1, je früher oder später dieser stattfindet, desto höher oder niedriger der Faktor. Derzeit ist der Zugangsfaktor auch noch ortsabhängig, die Wertunterschiede von West- zu Ostdeutschland sollen jedoch bis Juli 2024 angeglichen sein.
Insgesamt lässt sich die eigene erwartete Rente, insofern die Entgeltpunkte bekannt sind, bei gesetzlichen Rentensysteme eher einfach berechnen, indem man alle Faktoren schlichtweg miteinander multipliziert. Nicht zu vergessen sei jedoch, dass es sich um Brutto-Renten handelt, bei welchen noch weitere Sozialabgaben und Steuern abgezogen werden. Im Unterschied zu privaten Versicherungen sind die Faktoren zur Berechnung jedoch fest und nicht variabel.
Der Rentenfaktor bei privaten Altersvorsorgeversicherungen
Neben dem eingezahlten Kapital ist der Rentenfaktor der wichtigste Faktor zur Berechnung der zu erwartenden Auszahlung bei Versicherungspolicen zur Altersvorsorge, da er die wichtigste Stellschraube der Versicherung ist. Im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung ist dieser nämlich variabel, wodurch andere Berechnungswege bei der privaten Rentenversicherung entstehen. Trotzdem lässt sich aus dem Rentenfaktor der Versicherer ableiten, inwiefern ein Rentenprodukt attraktiv ist.
Unterschied zwischen dem aktuellen und garantierten Rentenfaktor
Man unterscheidet bei Rentenversicherungsmodellen stets zwischen aktuellem und garantiertem Rentenfaktor. Ersterer entspricht dem aktuellen Erwartungswert, der beim Abschluss einer Versicherung nur eine begrenzte Aussagekraft hat und durch den Vertrag zu jeder Zeit wieder angepasst werden kann.
Im Gegensatz dazu beschreibt der garantierte Rentenfaktor eine Art Untergrenze, bei dem es sich um das handelt, was der Versicherer zu garantieren bereit ist. So liegt dieser auch immer unter dem aktuellen Rentenfaktor und liegen derzeit meist zwischen 15 und 25 (je jünger, desto niedriger). Trotz allem kann auch er bei gewissen Verträgen aufgelöst oder verändert werden. Festzuhalten ist, dass es demnach auch sinnvoll ist, einen Blick auf die mögliche Kapitalvermehrung beim Versicherungsprodukt zu werfen.
Änderung des aktuellen Rentenfaktors
Besonders Zinsen, Rücklagen und sich stets ändernde Verwaltungsgebühren haben Einfluss auf den Wert des aktuellen Rentenfaktors. Relevant ist bei diesen Produkten ohnehin, dass das eingezahlte Kapital auch vermehrt wird, da so die Bezugsgröße für die Rentenzahlungen steigt. Ebenso sind eine sich ändernde Lebenserwartung, die reale Inflation und Änderungen am Kapitalmarkt für die Berechnung von Bedeutung. Sobald man also bei der Rente eintritt, wird ein neuer, aktueller Rentenfaktor berechnet. Wichtig ist es also folglich den garantierten Rentenfaktor und die mögliche Kapitalvermehrung nach Kosten im Auge zu behalten. Um sicherzustellen, dass der Garantiefaktor sich nach Vertragsschluss nicht ändert, braucht es einen Versicherer, der keine eigenständige Treuhänderklausel in den AGB stehen hat und auf die Anwendung des § 163 VWG verzichtet.
Höhe des Rentenfaktors
Um auszurechnen, ob das eingezahlte Kapital auch wieder bei der entsprechenden Lebenserwartung zuzüglich möglicher Verzinsungen oder Erträge in Form von Rentenzahlungen zurückfließt, braucht es den Rentenfaktor. Liegt dieser zum Beispiel bei 25, so heißt das, dass 10.000 Euro binnen 400 Monaten und somit in ca. 33 Jahren wieder zurückgeflossen sind. Die Zeit verkürzt sich jedoch meistens, da die 10.000 Euro bei den meisten Versicherten Erträge für die Laufzeit des Vertrages generieren.
Auch lassen sich Rentenfaktoren auf das Jahr umrechnen, indem man die Rechnung Rentenfaktor x 12 / 10.000 = Prozentsatz durchführt. Alle Werte über 4 gelten dabei als sehr hoch, bei unter 3 handelt es sich jedoch um eine eher schlechte Versicherung. Rechnet man beispielhaft erneut mit einem Rentenfaktor von 25, so erhält man 3,0 Prozent. Handelt es sich tatsächlich um einen eher schlechten Rentenfaktor, so werden diese immer gerne in jährlicher Jahresrente pro 10.000 Euro angegeben. Findet man demnach einen niedrigen Prozentsatz vor, sollte man sich als Versicherer Gedanken über Alternativen zur Rentenauszahlung machen, wie zum Beispiel die Auszahlung des Kapitals mit Abschlägen. Besteht diese Möglichkeit nicht, was bei Riester, Rürup und der Basisrente der Fall wäre, so kann man eventuell Beitragszahlungen einstellen und das Geld anderweitig nutzen. Wichtig ist dabei jedoch darauf zu achten, dass der steuerliche Vorteil nicht verschwindet und der Anspruch auf staatliche Zuschüsse bei staatlich geförderten privaten Rentenversicherungsverträgen für die Zeit auch noch weiterhin besteht.
Worauf gilt es also zusammenfassend bei der Altersvorsorgeabsicherung zu achten?
Wünschenswert ist bei fondsgebundenen Policen stets ein hoher, nicht veränderlicher garantierter Rentenfaktor. Gebühren und mögliche Erwartungen an die Kapitalvermehrung sollten leicht verstehen zu sein und es sollte Alternativen zur Rentenauszahlung geben. Ändert sich der aktuelle Rentenfaktor regelmäßig zum Nachteil des Versicherten, so sollte über Alternativen nachgedacht werden.