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Der Ren­ten­fak­tor

Sicher fragst du dich auch, wie deine Rente im Alter berechnet wird und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen. In diesem Beitrag erklären wir dir einfach die scheinbar komplizierten Zusammenhänge und worauf du achten solltest.

Inhaltsverzeichnis

Älteres Paar mit Sparschwein

Un­ter­schied bei der Be­rech­nung der ge­setz­li­chen zur privaten Rentenversicherung 

Die ge­setz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung berechnet die ei­gent­li­che Ren­ten­aus­zah­lung aus den Faktoren Ent­gelt­punk­te, Ren­ten­art­fak­tor, Zu­gangs­fak­tor und Ren­ten­wert. Mit Ent­gelt­punk­te sind die ein­ge­zahl­ten Beiträge in Relation zu allen anderen Ver­si­cher­ten gemeint, sprich wenn bei­spiels­wei­se genau so viel ein­ge­zahlt wurde, dass es genau im Schnitt liegt (40.000 Euro brutto im Jahr Gehalt), gibt es für das Jahr 1,0 Punkte. Je niedriger der Betrag, desto weniger, je höher der Betrag, desto mehr.

Der Ren­ten­art­fak­tor bei der Ge­setz­li­chen ist dagegen von der Art der Ren­ten­zah­lung abhängig, sprich bei der normalen Al­ters­ren­te, der voll­stän­di­gen Er­werbs­min­de­rungs­ren­te und Er­zie­hungs­ren­te hat man einen Faktor von 1,0, bei der teil­wei­sen Er­werbs­min­de­rungs­ren­te den Faktor 0,5, die Voll­wai­sen­ren­te einen Faktor von 0,2, bei der Halb­wai­sen­ren­te beträgt er 0,1 und bei der Wit­wen­ren­te 0,55 ode 0,6.

Durch den Ren­ten­an­tritts­zeit­punkt ergibt sich der Zu­gangs­fak­tor – beim Re­ge­l­ein­tritt beträgt er 1, je früher oder später dieser statt­fin­det, desto höher oder niedriger der Faktor. Derzeit ist der Zu­gangs­fak­tor auch noch orts­ab­hän­gig, die Wert­un­ter­schie­de von West- zu Ost­deutsch­land sollen jedoch bis Juli 2024 an­ge­gli­chen sein.

Insgesamt lässt sich die eigene erwartete Rente, insofern die Ent­gelt­punk­te bekannt sind, bei ge­setz­li­chen Ren­ten­sys­te­me eher einfach berechnen, indem man alle Faktoren schlicht­weg mit­ein­an­der mul­ti­pli­ziert. Nicht zu vergessen sei jedoch, dass es sich um Brutto-Renten handelt, bei welchen noch weitere So­zi­al­ab­ga­ben und Steuern abgezogen werden. Im Un­ter­schied zu privaten Ver­si­che­run­gen sind die Faktoren zur Be­rech­nung jedoch fest und nicht variabel.

 

Der Ren­ten­fak­tor bei privaten Altersvorsorgeversicherungen

Neben dem ein­ge­zahl­ten Kapital ist der Ren­ten­fak­tor der wich­tigs­te Faktor zur Be­rech­nung der zu er­war­ten­den Aus­zah­lung bei Ver­si­che­rungs­po­li­cen zur Al­ters­vor­sor­ge, da er die wich­tigs­te Stell­schrau­be der Ver­si­che­rung ist. Im Gegensatz zur ge­setz­li­chen Ver­si­che­rung ist dieser nämlich variabel, wodurch andere Be­rech­nungs­we­ge bei der privaten Ren­ten­ver­si­che­rung entstehen. Trotzdem lässt sich aus dem Ren­ten­fak­tor der Ver­si­che­rer ableiten, inwiefern ein Ren­ten­pro­dukt attraktiv ist.

 

Un­ter­schied zwischen dem aktuellen und ga­ran­tier­ten Rentenfaktor

Man un­ter­schei­det bei Ren­ten­ver­si­che­rungs­mo­del­len stets zwischen aktuellem und ga­ran­tier­tem Ren­ten­fak­tor. Ersterer ent­spricht dem aktuellen Er­war­tungs­wert, der beim Abschluss einer Ver­si­che­rung nur eine begrenzte Aus­sa­ge­kraft hat und durch den Vertrag zu jeder Zeit wieder angepasst werden kann.

Im Gegensatz dazu be­schreibt der ga­ran­tier­te Ren­ten­fak­tor eine Art Un­ter­gren­ze, bei dem es sich um das handelt, was der Ver­si­che­rer zu ga­ran­tie­ren bereit ist. So liegt dieser auch immer unter dem aktuellen Ren­ten­fak­tor und liegen derzeit meist zwischen 15 und 25 (je jünger, desto niedriger). Trotz allem kann auch er bei gewissen Verträgen aufgelöst oder verändert werden. Fest­zu­hal­ten ist, dass es demnach auch sinnvoll ist, einen Blick auf die mögliche Ka­pi­tal­ver­meh­rung beim Ver­si­che­rungs­pro­dukt zu werfen.

 

Änderung des aktuellen Rentenfaktors

Besonders Zinsen, Rücklagen und sich stets ändernde Ver­wal­tungs­ge­büh­ren haben Einfluss auf den Wert des aktuellen Ren­ten­fak­tors. Relevant ist bei diesen Produkten ohnehin, dass das ein­ge­zahl­te Kapital auch vermehrt wird, da so die Be­zugs­grö­ße für die Ren­ten­zah­lun­gen steigt. Ebenso sind eine sich ändernde Le­bens­er­war­tung, die reale Inflation und Än­de­run­gen am Ka­pi­tal­markt für die Be­rech­nung von Bedeutung. Sobald man also bei der Rente eintritt, wird ein neuer, aktueller Ren­ten­fak­tor berechnet. Wichtig ist es also folglich den ga­ran­tier­ten Ren­ten­fak­tor und die mögliche Ka­pi­tal­ver­meh­rung nach Kosten im Auge zu behalten. Um si­cher­zu­stel­len, dass der Ga­ran­tie­fak­tor sich nach Ver­trags­schluss nicht ändert, braucht es einen Ver­si­che­rer, der keine ei­gen­stän­di­ge Treu­hän­der­klau­sel in den AGB stehen hat und auf die Anwendung des § 163 VWG verzichtet.

 

Höhe des Rentenfaktors

Um aus­zu­rech­nen, ob das ein­ge­zahl­te Kapital auch wieder bei der ent­spre­chen­den Le­bens­er­war­tung zuzüglich möglicher Ver­zin­sun­gen oder Erträge in Form von Ren­ten­zah­lun­gen zu­rück­fließt, braucht es den Ren­ten­fak­tor. Liegt dieser zum Beispiel bei 25, so heißt das, dass 10.000 Euro binnen 400 Monaten und somit in ca. 33 Jahren wieder zu­rück­ge­flos­sen sind. Die Zeit verkürzt sich jedoch meistens, da die 10.000 Euro bei den meisten Ver­si­cher­ten Erträge für die Laufzeit des Vertrages generieren.

Auch lassen sich Ren­ten­fak­to­ren auf das Jahr umrechnen, indem man die Rechnung Ren­ten­fak­tor x 12 / 10.000 = Pro­zent­satz durch­führt. Alle Werte über 4 gelten dabei als sehr hoch, bei unter 3 handelt es sich jedoch um eine eher schlechte Ver­si­che­rung. Rechnet man bei­spiel­haft erneut mit einem Ren­ten­fak­tor von 25, so erhält man 3,0 Prozent. Handelt es sich tat­säch­lich um einen eher schlech­ten Ren­ten­fak­tor, so werden diese immer gerne in jähr­li­cher Jah­res­ren­te pro 10.000 Euro angegeben. Findet man demnach einen niedrigen Pro­zent­satz vor, sollte man sich als Ver­si­che­rer Gedanken über Al­ter­na­ti­ven zur Ren­ten­aus­zah­lung machen, wie zum Beispiel die Aus­zah­lung des Kapitals mit Ab­schlä­gen. Besteht diese Mög­lich­keit nicht, was bei Riester, Rürup und der Ba­sis­ren­te der Fall wäre, so kann man eventuell Bei­trags­zah­lun­gen ein­stel­len und das Geld an­der­wei­tig nutzen. Wichtig ist dabei jedoch darauf zu achten, dass der steu­er­li­che Vorteil nicht ver­schwin­det und der Anspruch auf staat­li­che Zuschüsse bei staatlich ge­för­der­ten privaten Ren­ten­ver­si­che­rungs­ver­trä­gen für die Zeit auch noch weiterhin besteht.

Worauf gilt es also zu­sam­men­fas­send bei der Al­ters­vor­sor­ge­ab­si­che­rung zu achten?

Wün­schens­wert ist bei fonds­ge­bun­de­nen Policen stets ein hoher, nicht ver­än­der­li­cher ga­ran­tier­ter Ren­ten­fak­tor. Gebühren und mögliche Er­war­tun­gen an die Ka­pi­tal­ver­meh­rung sollten leicht verstehen zu sein und es sollte Al­ter­na­ti­ven zur Ren­ten­aus­zah­lung geben. Ändert sich der aktuelle Ren­ten­fak­tor re­gel­mä­ßig zum Nachteil des Ver­si­cher­ten, so sollte über Al­ter­na­ti­ven nach­ge­dacht werden.

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