Die Gesetzliche Rentenversicherung (“GRV”) ist ein Teil der deutschen Sozialversicherung. Sie sorgt dafür, dass Beschäftigte im Alter abgesichert sind. Auch Hinterbliebene, Menschen mit eingeschränkter Arbeitstätigkeit und Rehabilitationsbedarf bekommen von der GRV Unterstützung.
Die Zahlungen für all das werden größtenteils über ein Umlageverfahren finanziert. Dabei zahlen aktuell Beschäftigte Beiträge in die GRV ein, die dann an die Rentner ausgezahlt werden. Das nennt man Generationenvertrag. Gleichzeitig sichern sich die Beitragszahler selbst das Recht auf zukünftige Rentenzahlungen.
In der GRV sind alle angestellten Arbeiter versichert. Es gibt Ausnahmen, wie Beamte, Landwirte und geringfügig Beschäftigte. Auch bestimmte Gruppen wie Auszubildende, Menschen in Behindertenwerkstätten, Handwerksmeister, Bezieher von Entgeltersatzleistungen, Eltern in Erziehung, Pflegepersonen, Wehr- und Zivildienstleistende sind versichert.

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet lebenslangen Schutz vor den Risiken des Alters, der Erwerbsminderung und des Todes. Um Rentenzahlungen zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie das Erreichen eines gewissen Alters und versicherungsrechtliche Bedingungen.
Die Höhe der Rente hängt von den eingezahlten Beiträgen während der Erwerbstätigkeit ab. Auch die Anzahl der Beiträge spielt eine Rolle. Die Rente wird nach einer Formel berechnet, die verschiedene Faktoren berücksichtigt.
Die genaue Berechnung der Rente ist komplex, da verschiedene Zeiten und Arten berücksichtigt werden. Sie können eine Schätzung in Ihrer jährlichen Renteninformation finden oder unseren Online-Rechner verwenden. Wenn Sie die genaue Formel verstehen möchten, erkläre ich dir diese hier.
Inhaltsverzeichnis
Die Rentenformel
Deine monatliche Rente = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor
Erläuterung der Faktoren
Rentenpunkte
Das ist der wichtigste Wert. Jedes Jahr wird dein Verdienst mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Wenn dein Verdienst genau dem Durchschnittseinkommen entspricht, erhältst du 1 Rentenpunkt.
Beispiel: Im Jahr 2023 hast du brutto 43.142 Euro verdient, genau wie der Durchschnitt. Du bekommst 1,0 Rentenpunkt. Wenn dein Verdienst darunter liegt, z.B. die Hälfte, erhältst du 0,5 Rentenpunkte. Verdienst du das 1,5‑fache, also 64713€ p.a., bekommst du 1,5 Rentenpunkte.
Zugangsfaktor
Das berücksichtigt Zu- und Abschläge bei deiner Rentenberechnung. Abschläge gibt es, wenn du vorzeitig in Rente gehst. Zuschläge, wenn du z.B. nach Erreichen der Regelaltersgrenze erst später in Rente gehst. Ohne Zu- oder Abschläge beträgt dieser Wert 1,0.
Aktueller Rentenwert
Das ist der Wert, den ein Rentenpunkt hat. Er passt sich immer der Wirtschaftslage an. Aktuell (07/2023) beträgt er 37,60€.
Rentenartfaktor
Hier hängt es von der Art deiner Rente ab: Altersrenten, Renten bei voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten haben den Wert 1,0.
Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung sind es 0,5, bei Vollwaisenrenten 0,2 und bei Halbwaisenrenten 0,1. Witwenrenten haben den Faktor 0,55 oder 0,6.
Phasen, in denen du Kinder betreut oder Angehörige gepflegt hast, werden berücksichtigt, als ob du während dieser Zeit ein fiktives Einkommen gehabt hättest. Dieses Einkommen orientiert sich am Durchschnittsverdienst. Es gibt auch hier klare Richtlinien dafür.
Kannst du von der gesetzlichen Rentenversicherung alleine leben?
Die gesetzliche Rentenversicherung hat viele Herausforderungen: Es gibt weniger Geburten, die Menschen leben länger, beziehen länger Rente, gehen früher in Rente und arbeiten in immer unterschiedlicheren Jobs mit unregelmäßigen Beitragszahlungen. Die Einnahmen der Rentenversicherung reichen schon jetzt nicht aus, um alle monatlichen Rentenzahlungen zu decken. Der Staat gleicht das Defizit mit Geld aus dem Bundeshaushalt aus, aber eine Lösung für die Probleme ist noch nicht gefunden.
Schon jetzt reicht für viele die gesetzliche Rente nicht mehr aus. Die nachfolgenden Generationen werden es aus demographischen Gründen noch deutlich härter treffen.

Die private Rentenversicherung als wichtige Ergänzung
Wenn du beim Betrachten deiner letzten Bescheide vom Deutschen Rentenversicherung Bund bemerkt hast, dass es eine Lücke in deiner persönlichen Absicherung gibt, solltest du möglichst schnell aktiv werden. Um Altersarmut vorzubeugen, empfiehlt der Gesetzgeber seit über zehn Jahren private Vorsorge und optional auch betriebliche Altersvorsorge. Anders als der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, musst du private Rentenversicherungen aus deinem Nettoeinkommen finanzieren.
Um sicherzustellen, dass diese zusätzliche finanzielle Belastung neben deinem Rentenversicherungsbeitrag nicht zu hoch wird, ist eine kluge Auswahl verschiedener privater Vorsorgekonzepte entscheidend. Dabei ist es wichtig auf niedrige Produktkosten, gute Investmentkerne und viele Flexibilitäten zu achten. Denn der Unterschied zwischen guter und schlechter privater Altersvorsorge ist immens.
Besonderheiten für Freiberufler
Die gesetzliche Rentenversicherung spielt für Freiberufler eine wichtige Rolle. Im Gegensatz zu den meisten anderen Selbständigen sind viele Freiberufler hier verpflichtet versichert.
- Freiberufliche Lehrer, Erzieher, Ausbilder, Dozenten und Lehrbeauftragte, die selbstständig Unterricht geben und keine versicherungspflichtigen Angestellten in regelmäßiger Beschäftigung haben.
- Pflegepersonen, die in Kranken‑, Wochen‑, Säuglings- oder Kinderpflege selbstständig arbeiten und keine versicherungspflichtigen Angestellten in regelmäßiger Beschäftigung haben.
- Selbständige Hebammen und Entbindungspfleger.
- Freiberufliche Seelotsen, die im öffentlichen Auftrag tätig sind.
- Selbstständige Künstler und Publizisten.
- Selbstständige mit Auftraggebern, die keine versicherungspflichtigen Angestellten in regelmäßiger Beschäftigung haben.
All diese Freiberufler können sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen. Das ist nur für Selbständige mit Auftraggebern möglich, und zwar für die ersten drei Jahre ihrer freiberuflichen Tätigkeit.
Alle anderen freiberuflichen Selbständigen sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Wenn du nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein musst, kannst du auf Antrag freiwillig in diese Versicherung eintreten oder eine private Altersvorsorge aufbauen.
Berufsständische Versorgungswerke
Viele freie Berufe müssen oder können ihre Altersvorsorge über berufsständische Versorgungswerke regeln. Die Anfänge dieser Versorgungseinrichtungen reichen bis in die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg zurück, als die private Vorsorge vieler Ärzte praktisch wertlos wurde.
Berufe mit Berufskammern
Freiberufler, deren Beruf eine eigene Berufskammer hat, müssen in der Regel Mitglied dieser Kammer sein. Bezüglich ihrer Rentenversicherung sind diese Berufe normalerweise über ihre berufsständischen Versorgungswerke pflichtversichert. Das gilt für insgesamt zwölf freie Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Psychotherapeuten.
Eine Ausnahme bilden Ingenieure. Sie können Mitglied ihrer Kammer sein, müssen es aber nicht. Kammermitglieder müssen sich normalerweise über ihr Versorgungswerk rentenversichern. Nicht-Kammermitglieder können ihre Altersvorsorge selbstständig regeln.
Versorgungswerk der Presse
Dieses Versorgungswerk betrifft viele Berufe im Bereich Kommunikation und Medien. Die Mitglieder können hier freiwillig für ihr Alter vorsorgen, zusätzlich zur Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung.
Weitere Versorgungswerke
Zusätzlich gibt es noch andere Versorgungswerke für spezielle Berufe. Beispielsweise die Versorgungsanstalten der Deutschen Bühnen für Bühnenangehörige, die an deutschen Theatern angestellt sind. Oder die Versorgungsanstalten der Deutschen Kulturorchester für Orchestermusiker. Diese Versorgungswerke sind jedoch nur für Angestellte relevant, nicht für selbstständige Freiberufler.
Künstlersozialversicherung/Künstlersozialkasse (KSK)
Wenn du ein selbständiger Künstler oder Publizist bist, musst du dich in der Künstlersozialversicherung für die Rente versichern. Ein Künstler im Sinne der Künstlersozialversicherung ist jemand, der Musik macht, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Als Publizist zählt, wer schreibt, journalistisch tätig ist oder in ähnlicher Weise publizistisch arbeitet, einschließlich Lehrtätigkeit. Die Künstlersozialkasse (KSK) prüft, ob du zu den Künstlern oder Publizisten gehörst. Wenn du nach dieser Prüfung die Anforderungen für die Aufnahme in die Künstlersozialversicherung erfüllst, bist du dort pflichtversichert. Es sei denn, dein Jahresverdienst liegt unter einer bestimmten gesetzlichen Grenze. Dann bist du von der Versicherungspflicht befreit. Das bedeutet, dass du weder in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Rentenversicherung versichert sein musst. Berufsanfänger werden übrigens in den ersten drei Jahren auch dann versichert, wenn ihr Einkommen das erforderliche Mindesteinkommen nicht erreicht.
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