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Ein Älteres Paar macht einen Standspaziergang

Ge­setz­li­che Rentenversicherung

Die Ge­setz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung (“GRV”)  ist ein Teil der deutschen So­zi­al­ver­si­che­rung. Sie sorgt dafür, dass Be­schäf­tig­te im Alter ab­ge­si­chert sind. Auch Hin­ter­blie­be­ne, Menschen mit ein­ge­schränk­ter Ar­beits­tä­tig­keit und Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­be­darf bekommen von der GRV Unterstützung.

Die Zahlungen für all das werden größ­ten­teils über ein Um­la­ge­ver­fah­ren fi­nan­ziert. Dabei zahlen aktuell Be­schäf­tig­te Beiträge in die GRV ein, die dann an die Rentner aus­ge­zahlt werden. Das nennt man Ge­ne­ra­tio­nen­ver­trag. Gleich­zei­tig sichern sich die Bei­trags­zah­ler selbst das Recht auf zu­künf­ti­ge Rentenzahlungen.

In der GRV sind alle an­ge­stell­ten Arbeiter ver­si­chert. Es gibt Ausnahmen, wie Beamte, Landwirte und ge­ring­fü­gig Be­schäf­tig­te. Auch bestimmte Gruppen wie Aus­zu­bil­den­de, Menschen in Be­hin­der­ten­werk­stät­ten, Hand­werks­meis­ter, Bezieher von Ent­gel­ter­satz­leis­tun­gen, Eltern in Erziehung, Pfle­ge­per­so­nen, Wehr- und Zi­vil­dienst­leis­ten­de sind versichert.

Anteile der Alterssicherungssysteme
Quelle: https://www.dia-vorsorge.de/gesetzliche-rente/gesetzliche-rente-fakten-statt-schlagzeilen/

Die ge­setz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung bietet le­bens­lan­gen Schutz vor den Risiken des Alters, der Er­werbs­min­de­rung und des Todes. Um Ren­ten­zah­lun­gen zu erhalten, müssen bestimmte Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein, wie das Erreichen eines gewissen Alters und ver­si­che­rungs­recht­li­che Bedingungen.

Die Höhe der Rente hängt von den ein­ge­zahl­ten Beiträgen während der Er­werbs­tä­tig­keit ab. Auch die Anzahl der Beiträge spielt eine Rolle. Die Rente wird nach einer Formel berechnet, die ver­schie­de­ne Faktoren berücksichtigt.

Die genaue Be­rech­nung der Rente ist komplex, da ver­schie­de­ne Zeiten und Arten be­rück­sich­tigt werden. Sie können eine Schätzung in Ihrer jähr­li­chen Ren­ten­in­for­ma­ti­on finden oder unseren Online-Rechner verwenden. Wenn Sie die genaue Formel verstehen möchten, erkläre ich dir diese hier.

Inhaltsverzeichnis 

Die Ren­ten­for­mel

Deine mo­nat­li­che Rente = Ent­gelt­punk­te x Zu­gangs­fak­tor x Aktueller Ren­ten­wert x Rentenartfaktor

Er­läu­te­rung der Faktoren

Ren­ten­punk­te

Das ist der wich­tigs­te Wert. Jedes Jahr wird dein Verdienst mit dem Durch­schnitts­ver­dienst aller Ver­si­cher­ten ver­gli­chen. Wenn dein Verdienst genau dem Durch­schnitts­ein­kom­men ent­spricht, erhältst du 1 Rentenpunkt.

Beispiel: Im Jahr 2023 hast du brutto 43.142 Euro verdient, genau wie der Durch­schnitt. Du bekommst 1,0 Ren­ten­punkt. Wenn dein Verdienst darunter liegt, z.B. die Hälfte, erhältst du 0,5 Ren­ten­punk­te. Verdienst du das 1,5‑fache, also 64713€ p.a., bekommst du 1,5 Rentenpunkte.

Zu­gangs­fak­tor

Das be­rück­sich­tigt Zu- und Abschläge bei deiner Ren­ten­be­rech­nung. Abschläge gibt es, wenn du vorzeitig in Rente gehst. Zuschläge, wenn du z.B. nach Erreichen der Re­gel­al­ters­gren­ze erst später in Rente gehst. Ohne Zu- oder Abschläge beträgt dieser Wert 1,0.

Aktueller Ren­ten­wert

Das ist der Wert, den ein Ren­ten­punkt hat. Er passt sich immer der Wirt­schafts­la­ge an. Aktuell (07/2023) beträgt er 37,60€.

Ren­ten­art­fak­tor

Hier hängt es von der Art deiner Rente ab: Al­ters­ren­ten, Renten bei voller Er­werbs­min­de­rung und Er­zie­hungs­ren­ten haben den Wert 1,0. 

Bei Renten wegen teil­wei­ser Er­werbs­min­de­rung sind es 0,5, bei Voll­wai­sen­ren­ten 0,2 und bei Halb­wai­sen­ren­ten 0,1. Wit­wen­ren­ten haben den Faktor 0,55 oder 0,6.

Phasen, in denen du Kinder betreut oder An­ge­hö­ri­ge gepflegt hast, werden be­rück­sich­tigt, als ob du während dieser Zeit ein fiktives Einkommen gehabt hättest. Dieses Einkommen ori­en­tiert sich am Durch­schnitts­ver­dienst. Es gibt auch hier klare Richt­li­ni­en dafür.

Kannst du von der ge­setz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung alleine leben?

Die ge­setz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung hat viele Her­aus­for­de­run­gen: Es gibt weniger Geburten, die Menschen leben länger, beziehen länger Rente, gehen früher in Rente und arbeiten in immer un­ter­schied­li­che­ren Jobs mit un­re­gel­mä­ßi­gen Bei­trags­zah­lun­gen. Die Einnahmen der Ren­ten­ver­si­che­rung reichen schon jetzt nicht aus, um alle mo­nat­li­chen Ren­ten­zah­lun­gen zu decken. Der Staat gleicht das Defizit mit Geld aus dem Bun­des­haus­halt aus, aber eine Lösung für die Probleme ist noch nicht gefunden.
Schon jetzt reicht für viele die ge­setz­li­che Rente nicht mehr aus. Die nach­fol­gen­den Ge­ne­ra­tio­nen werden es aus de­mo­gra­phi­schen Gründen noch deutlich härter treffen.

Versorgungslücke Rente

Die private Ren­ten­ver­si­che­rung als wichtige Ergänzung

Wenn du beim Be­trach­ten deiner letzten Bescheide vom Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung Bund bemerkt hast, dass es eine Lücke in deiner per­sön­li­chen Ab­si­che­rung gibt, solltest du möglichst schnell aktiv werden. Um Al­ters­ar­mut vor­zu­beu­gen, empfiehlt der Ge­setz­ge­ber seit über zehn Jahren private Vorsorge und optional auch be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge. Anders als der Beitrag zur ge­setz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung, musst du private Ren­ten­ver­si­che­run­gen aus deinem Net­to­ein­kom­men finanzieren.

Um si­cher­zu­stel­len, dass diese zu­sätz­li­che fi­nan­zi­el­le Belastung neben deinem Ren­ten­ver­si­che­rungs­bei­trag nicht zu hoch wird, ist eine kluge Auswahl ver­schie­de­ner privater Vor­sor­ge­kon­zep­te ent­schei­dend. Dabei ist es wichtig auf niedrige Pro­dukt­kos­ten, gute In­vest­ment­ker­ne und viele Fle­xi­bi­li­tä­ten zu achten. Denn der Un­ter­schied zwischen guter und schlech­ter privater Al­ters­vor­sor­ge ist immens.

Be­son­der­hei­ten für Freiberufler

Die ge­setz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung spielt für Frei­be­ruf­ler eine wichtige Rolle. Im Gegensatz zu den meisten anderen Selb­stän­di­gen sind viele Frei­be­ruf­ler hier ver­pflich­tet versichert.

  • Frei­be­ruf­li­che Lehrer, Erzieher, Ausbilder, Dozenten und Lehr­be­auf­trag­te, die selbst­stän­dig Un­ter­richt geben und keine ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen An­ge­stell­ten in re­gel­mä­ßi­ger Be­schäf­ti­gung haben.
  • Pfle­ge­per­so­nen, die in Kranken‑, Wochen‑, Säuglings- oder Kin­der­pfle­ge selbst­stän­dig arbeiten und keine ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen An­ge­stell­ten in re­gel­mä­ßi­ger Be­schäf­ti­gung haben.
  • Selb­stän­di­ge Hebammen und Entbindungspfleger.
  • Frei­be­ruf­li­che Seelotsen, die im öf­fent­li­chen Auftrag tätig sind.
  • Selbst­stän­di­ge Künstler und Publizisten.
  • Selbst­stän­di­ge mit Auf­trag­ge­bern, die keine ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen An­ge­stell­ten in re­gel­mä­ßi­ger Be­schäf­ti­gung haben.

All diese Frei­be­ruf­ler können sich nicht von der Ver­si­che­rungs­pflicht befreien lassen. Das ist nur für Selb­stän­di­ge mit Auf­trag­ge­bern möglich, und zwar für die ersten drei Jahre ihrer frei­be­ruf­li­chen Tätigkeit. 

Alle anderen frei­be­ruf­li­chen Selb­stän­di­gen sind nicht in der ge­setz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung pflicht­ver­si­chert. Wenn du nicht in der ge­setz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung ver­si­chert sein musst, kannst du auf Antrag frei­wil­lig in diese Ver­si­che­rung eintreten oder eine private Al­ters­vor­sor­ge aufbauen.

Be­rufs­stän­di­sche Versorgungswerke

Viele freie Berufe müssen oder können ihre Al­ters­vor­sor­ge über be­rufs­stän­di­sche Ver­sor­gungs­wer­ke regeln. Die Anfänge dieser Ver­sor­gungs­ein­rich­tun­gen reichen bis in die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg zurück, als die private Vorsorge vieler Ärzte praktisch wertlos wurde. 

Berufe mit Berufskammern

Frei­be­ruf­ler, deren Beruf eine eigene Be­rufs­kam­mer hat, müssen in der Regel Mitglied dieser Kammer sein. Bezüglich ihrer Ren­ten­ver­si­che­rung sind diese Berufe nor­ma­ler­wei­se über ihre be­rufs­stän­di­schen Ver­sor­gungs­wer­ke pflicht­ver­si­chert. Das gilt für insgesamt zwölf freie Berufe wie Ärzte, Rechts­an­wäl­te, Steu­er­be­ra­ter, Ar­chi­tek­ten und Psychotherapeuten.

Eine Ausnahme bilden In­ge­nieu­re. Sie können Mitglied ihrer Kammer sein, müssen es aber nicht. Kam­mer­mit­glie­der müssen sich nor­ma­ler­wei­se über ihr Ver­sor­gungs­werk ren­ten­ver­si­chern. Nicht-Kam­mer­mit­glie­der können ihre Al­ters­vor­sor­ge selbst­stän­dig regeln.

Ver­sor­gungs­werk der Presse

Dieses Ver­sor­gungs­werk betrifft viele Berufe im Bereich Kom­mu­ni­ka­ti­on und Medien. Die Mit­glie­der können hier frei­wil­lig für ihr Alter vorsorgen, zu­sätz­lich zur Ab­si­che­rung durch die ge­setz­li­che Rentenversicherung.

Weitere Ver­sor­gungs­wer­ke

Zu­sätz­lich gibt es noch andere Ver­sor­gungs­wer­ke für spezielle Berufe. Bei­spiels­wei­se die Ver­sor­gungs­an­stal­ten der Deutschen Bühnen für Büh­nen­an­ge­hö­ri­ge, die an deutschen Theatern an­ge­stellt sind. Oder die Ver­sor­gungs­an­stal­ten der Deutschen Kul­tur­or­ches­ter für Or­ches­ter­mu­si­ker. Diese Ver­sor­gungs­wer­ke sind jedoch nur für An­ge­stell­te relevant, nicht für selbst­stän­di­ge Freiberufler.

Künstlersozialversicherung/Künstlersozialkasse (KSK)

Wenn du ein selb­stän­di­ger Künstler oder Publizist bist, musst du dich in der Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung für die Rente ver­si­chern. Ein Künstler im Sinne der Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung ist jemand, der Musik macht, dar­stel­len­de oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Als Publizist zählt, wer schreibt, jour­na­lis­tisch tätig ist oder in ähnlicher Weise pu­bli­zis­tisch arbeitet, ein­schließ­lich Lehr­tä­tig­keit. Die Künst­ler­so­zi­al­kas­se (KSK) prüft, ob du zu den Künstlern oder Pu­bli­zis­ten gehörst. Wenn du nach dieser Prüfung die An­for­de­run­gen für die Aufnahme in die Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung erfüllst, bist du dort pflicht­ver­si­chert. Es sei denn, dein Jah­res­ver­dienst liegt unter einer be­stimm­ten ge­setz­li­chen Grenze. Dann bist du von der Ver­si­che­rungs­pflicht befreit. Das bedeutet, dass du weder in der ge­setz­li­chen Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung noch in der Ren­ten­ver­si­che­rung ver­si­chert sein musst. Be­rufs­an­fän­ger werden übrigens in den ersten drei Jahren auch dann ver­si­chert, wenn ihr Einkommen das er­for­der­li­che Min­dest­ein­kom­men nicht erreicht.

Der Autor

Bild von Christian Ulpts

Christian Ulpts

Geschäftsführer 
Christian ist ver­ant­wort­lich für die Ent­wick­lung einer besseren Ver­net­zung innerhalb des Teams. Er bildet neue Partner aus und vernetzt jene mit­ein­an­der und ko­or­di­niert die Öf­fent­lich­keits­ar­beit. Darüber hinaus berät Christian im In­vest­ment – und Vor­sor­ge­be­reich und ist für das Re­crui­ting neuer Partner mitverantwortlich. 

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