Warum ist eine bAV für einen Geschäftsführer wichtig?
Während des Arbeitslebens verfügen Geschäftsführer oftmals über ein sehr gutes Gehalt, dass einen überdurchschnittlichen Lebensstil ermöglicht. Diesen Lebensstandard im Alter zu halten ist nur mit einer zusätzlichen Altersvorsorge möglich, da Zahlungen aus der gesetzlichen Rente oft nur gering oder gar nicht vorhanden sind. Ein attraktiver Weg diese Versorgungslücke zu schließen ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV).
Diese Form der Altersvorsorge ist besonders für Gesellschafter Geschäftsführer interessant,
weil in dieser Konstellation vom Gesetzgeber der größte Gestaltungsspielraum ermöglicht wird. Dabei gilt es jedoch einige Fallstrike zu umschiffen, um rechtsichere Lösung sicherzustellen und Steuerrückzahlung zu vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
Welche Leistungen sind möglich?
Insbesondere für Gesellschafter Geschäftsführer besteht in vielen Fällen nur eine geringe oder gar keine Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese bietet allerdings nicht nur Leistungen in Form einer Altersrente an, sondern versorgt ihr Mitglieder auch bei Krankheit (Erwerbsminderungsrente) und die Hinterbliebenen bei Tod des Versicherten (Witwen- bzw. Waisenrenten). In der betrieblichen Vorsorge kann neben einer Altersvorsorge auch eine Versorgung der Hinterbliebenen (z.B. Ehepartner) oder bei Berufsunfähigkeit vereinbart werden.
Hinterbliebenen Versorgung: Sollte der Geschäftsführer versterben erhält die hinterbliebene Familie eine einmalige Leistung oder eine Rente. Dabei können z.B. Ehepartner aber auch Kinder berücksichtigt werden.
Berufsunfähigkeit: Kann der Geschäftsführer seine Arbeitsleistung aus gesundheitlichen Gründen zu weniger als 50% erfüllen, erhält er z.B. eine monatliche Rente.
Was ist bei welcher Rechtsform zu beachten?
Je nach Rechtsform unterscheiden sich die Möglichkeiten für eine Betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer stark.
Wichtig zu beachten: Für reguläre Angestellte ist eine betriebliche Altersvorsorge natürlich unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens jederzeit möglich und muss auf Verlangen sogar angeboten werden.
Rechtsform | bAV möglich? | Bemerkung |
---|---|---|
Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG | Nein | Für Inhaber-Geschäftsführer einer Personengesellschaft ist eine betriebliche Altersvorsorge grundsätzlich nicht möglich. |
GmbH & Co KG | Nein | Wenn der Geschäftsführer gleichzeitig Kommanditist ist, ist eine betriebliche Altersvorsorge nicht möglich.
Ist der Geschäftsführer lediglich angestellt und kein Kommanditist ist eine bAV möglich. |
Ja | Ist der Geschäftsführer lediglich angestellt und kein Kommanditist ist eine bAV möglich. | |
GmbH, AG, KGaA
(nicht beherrschender GF) | Ja | Für angestellte nicht beherrschende Geschäftsführer ist eine betrieblichen Altersvorsorge grundsätzlich möglich. |
GmbH, AG, KGaA
(beherrschender GF) | Ja | Für beherrschende Geschäftsführer ist eine betriebliche Altersvorsorge möglich. Es sind allerdings besondere Regelungen zu beachten. |
In Kapitalgesellschaften ist eine betriebliche Altersvorsorge zunächst für alle angestellten Geschäftsführer möglich. Für die genaue Ausgestaltung ist zwischen dem beherrschenden und dem nicht beherrschenden Geschäftsführer zu unterscheiden:
Anteil | Status |
---|---|
0% | nicht beherrschend |
10% | nicht beherrschend (gleichgerichtetes Interesse bei mehreren GF’s ist nicht zu prüfen) |
50%
| nicht beherrschend (gleichgerichtetes Interesse bei mehreren GF’s ist zu prüfen) |
50%
| beherrschend (Prüfung des Gesellschaftervertrags notwendig) |
>50% | beherrschend |
Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. Vorstände ist die betriebliche Altersvorsorge in den meisten Fällen, die am besten geförderte Form der Altersvorsorge. Aus diesem Grund sollte eine Prüfung der Möglichkeiten in keinem Altersvorsorgekonzept für Geschäftsführer fehlen.
Grundsätzlich gibt es einen sehr großen Spielraum in der Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge für Geschäftsführer. Das hat zunächst zwei große Vorteile, die eine Altersvorsorge für diese Gruppe besonders interessant machen:
- Renditestarke Anlage ohne Garantie: Die Anlageform kann zu einem sehr großen Teil selbst bestimmt werden. Dadurch sind Renditestarke Anlagekerne, wie zum Beispiel ETF-Portfolios möglich.
- Kostenreduktion durch Honorarberatung: Die Nutzung von Honorarprodukten oder Nettopolicen führt oftmals zu einer Halbierung der internen Kosten. Gleichzeitig können die Beratungskosten als Betriebsausgaben angerechnet werden.
Der beste Durchführungsweg für Geschäftsführer
Grundsätzlich stehen dem Gesellschafter Geschäftsführer alle fünf Durchführungswege offen:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Direktzusage/Pensionszusage
Das seit dem 01.01.2019 eingeführte Sozialpartnermodell nimmt eine Sonderstellung ein. Dieses Modell wird in diesem Beitrag nicht betrachtet.
Jeder der einzelnen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge hat besondere rechtliche Eigenheiten und somit auch Vor- und Nachteile. Die am weitesten verbreiteten Form sind aktuell die Direktversicherung, Unterstützungskasse und Direktzusage.
Direktversicherung
Die Direktversicherung ist der aktuell beliebteste Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Geschäftsführer kleiner und mittelständischer Unternehmen in Deutschland. Sie ermöglicht es dem Geschäftsführer unabhängig von eventuellen Ansprüchen in der deutschen Rentenversicherung eine ergänzende Altersvorsorge aufzubauen.
Die Versorgung wird an einen externen Träger (Versicherung) ausgelagert. Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung auf das Leben des Geschäftsführers ab. Der Geschäftsführer wird dabei als versicherte Person eingetragen.

Steuervorteil: Die Einzahlungen bis zu einer Höhe von 584€ mtl. sind sofort steuerlich abzugsfähig sind. Bei einer Arbeitgeberfinanzierung senken die Beiträge den Gewinn des Unternehmens mit Zahlung an den Versicherer.
Beitragszahlung: Die Versicherung erhält in der Regel eine monatliche oder jährliche Zahlung. Die Beiträge zur Direktversicherung können entweder ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert werden, als sogenannte arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung, oder der Geschäftsführer beteiligt sich mit eigenen Beiträgen, als sogenannte arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung. Auch eine Mischform ist möglich.
Kapitalanlage: Die eingezahlten Beiträge werden von der Versicherungsgesellschaft kapitalgedeckt angelegt. Das angesparte Kapital wird während der Ansparphase verzinst und erwirtschaftet Erträge. Besonderheit: Der beherrschenden Geschäftsführer ist bei der Auswahl der Kapitalanlage nicht an Garantien gebunden. Somit ist auch über die Direktversicherung eine Anlage in renditestarken ETF Portfolios möglich.
Die Auszahlung kann als lebenslange Rente oder Einmalbeitrag erfolgen. Auch eine Kombination aus beiden ist möglich. Die Rentenzahlungen aus der Direktversicherung sind im Ruhestand steuerpflichtig. Ggf. müssen auch Sozialabgaben (Krankenversicherung- und Pflegeversicherung) gezahlt werden.
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Auch für beherrschende GGF möglich | Begrenzung auf 8% BBG (7008€ p.a.) |
Keine Bilanz Berührung (Handelsbilanz) | Sofortiger Liquiditätsabfluss |
Sofortige vollständige steuerliche Anerkennung der Beiträge | Eventuell schlechte Rendite durch Garantie (kann mit speziellen Tarifen umgangen werden) |
Einfache Implementierung & Verwaltung | Eventuell hohe Kosten (kann mit Nettopolicen umgangen werden) |
Insolvenzsicher | |
Keine Bilanzsprünge | |
Hohe Rechtssicherheit |
Kosten: Die Kostenbelastung durch die Auslagerung auf einen externen Versorgungsträger (in diesem Fall eine Versicherung) ist in jeden Fall zu beachten und kann sehr unterschiedlich ausfallen. Zum Teil betragen die Kosten bis zu 20% der eingezahlten Beiträge. Das ist zu hoch. Aus diesem Grund sollten, Geschäftsführer für die eigenen Versorgung Alternativen prüfen. Die InVertas GmbH bietet kostengünstige Nettotarife an. Diese Tarife sind frei von Abschlussprovisionen und bieten eine extrem günstige Kostenstruktur.
Anlagestruktur: Beherrschende Gesellschafter Geschäftsführer können über die Anlagestrategie frei entscheiden. Die Auswahl der Anlagestruktur ist neben der Kostenstruktur und der finanziellen Stärke des Anbieters das entscheidende Kriterium für den Erfolg der Anlage. Je jünger der Geschäftsführer ist, desto größer ist dieser Faktor für den Erfolg der Anlage.
Alter (Jahre) | Klassik | Hybrid | Fondsgebunden (Honorar) | Differenz zu Klassik | Differenz zu Hybrid |
---|---|---|---|---|---|
25 | 459.478€ | 750.491€ | 1.586.651€ | 245% | 63% |
30 | 382.774€ | 584.975€ | 1.111.939€ | 190% | 53% |
35 | 313.300€ | 448.932€ | 770.295€ | 146% | 43 |
40 | 250.376€ | 337.115€ | 524.419€ | 109% | 35% |
45 | 193.383€ | 245.209€ | 347.465€ | 80% | 27% |
50 | 141.763€ | 169.670€ | 220.113€ | 55% | 20% |
55 | 95.010€ | 107.582€ | 128.459€ | 35% | 13% |
Einzahlung von 584€ mtl. (8% BBG Stand 2023); Endalter 67; Ablaufergebnis vor Steuern und Abgaben; Klassisch: effektiv Verzinsung nach Kosten von 2%; Hybrid: effektiv Verzinsung nach Kosten von 4%,; Fondsgebunden : Effektivrendite nach Kosten von 6,8%
Es können sogar sonst verpflichtende Garantie abgewählt werden. Das führt zu einer hohen Investitionsquote in die frei wählbaren Fonds/ETF’s. Damit ist das Vertragsguthaben stärkeren Schwankungen ausgesetzt, gleichzeitig erhöht sich die erwartete Rendite allerdings sehr stark. Gerade für junge Geschäftsführer oder Gründer ist die Rendite der entscheidende Faktor für den Erfolg der Altersvorsorge. Hier kann die Lösung über eine Direktversicherung die bessere Lösung im Vergleich zum ETF-Sparplan über ein Depot sein:
Direktversicherung | Depot Sparplan | |
---|---|---|
Steuerersparnis bei Einzahlung | Ja | Nein |
Steuerersparnis während der Ansparphase | Ja | Nein (Abgeltungssteuer bei Umschichtung + Vorabpauschale) |
Steuerersparnis bei Auszahlung | Nein (persönlicher Steuersatz) | Nein (Abgeltungssteuer + eventuell Soli & Kirchensteuer) |
Freie Fondsanlage mögliche | Ja | Ja |
Kostenloser Fondswechsel | Ja | Nein |
Schutz vor Zugriff im Insolvenzfall | Ja | Nein |
Vorzeitige Auszahlung möglich | Nein | Ja |
Besonderheit Basis Rente/ Rürup Rente
Bei Gesellschafter-Geschäftsführern, die nicht pflichtversichert in der Rentenversicherung sind und gleichzeitig eine Anwartschaft auf eine bAV haben, wird der Höchstbetrag (Single: 25.046,00 Euro/Verheiratet: 50.092,00 Euro) zur Basisrente um den fiktiven Arbeitgeber- und Arbeitnehmergesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt. Damit kann nur noch ein geminderter Beitrag zu Basisrenten steuerlich geltend gemacht werden. Der Gesetzgeber will damit ein Gleichbehandlung von regulären Arbeitnehmern und Gesellschafter-Geschäftsführer erreichen.
Hierbei ist unerheblich, ob die betriebliche Altersvorsorge tatsächlich aktiv bespart wird. Ausschlaggebend ist allein die bestehende Anwartschaft auf eine betriebliche Vorsorge.
Fazit Direktversicherung für Geschäftsführer:
Die Direktversicherung ist vor allem interessant, um einen ersten Grundstock zu legen. Sie bietet einen einfachen und rechtssicheren Durchführungsweg, der auch schon von jungen Unternehmern genutzt werden kann.
Die Einzahlungen sind allerdings begrenzt und somit nicht geeignet, um große Versorgungslücken komplett zu schließen. Dies ist allerdings häufig für ältere Geschäftsführer notwendig. Hier empfiehlt sich eine Kombination mit einer Unterstützungskasse oder Direktzusage.
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist einer der ältesten Wege der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland. Die Unterstützungskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtungen, die neben dem Unternehmen eingerichtet wird. Diese kann von einer Versicherungsgesellschaft oder einem/mehreren Unternehmen gegründet werden. In der Regel hat sie die Rechtsform einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder einer Stiftung.
Die Finanzierung der Unterstützungskasse kann auf verschiedene Weisen erfolgen: Entweder der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer oder beide zusammen tragen die Beiträge zur Altersvorsorge. Die Leistungen, die aus der Unterstützungskasse erbracht werden, können entweder als lebenslange Rente oder als einmalige Auszahlung gewährt werden.
Ein großer Vorteil von Unterstützungskassen besteht darin, dass Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei sind. Allerdings werden die Rentenzahlungen im Rentenalter nachgelagert besteuert. Die Übertragbarkeit der Ansprüche aus der Unterstützungskasse ist in der Praxis begrenzt und in der Regel nur unter bestimmten Umständen möglich.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Unterstützungskasse in der Art ihrer Kapitalanlage frei ist. Unternehmen können bei eigenverwalteten Unterstützungskassen größtmöglichen Einfluss auf die Geldanlage nehmen. Dies geht so weit, dass auch eine sogenannte Innenfinanzierung möglich ist (nur bei einer pauschaldotierten Unterstützungskasse möglich). Bei dieser Form kommt es zu keinem Liquiditätsabfluss im Unternehmen.
Die Unterstützungskasse ist insbesondere für Spitzenverdiener und Unternehmen interessant, die ihren Führungskräften attraktive Altersvorsorgeleistungen in zunächst unbegrenzter Höhe anbieten möchten. Sie kommt häufig dann zum Einsatz, wenn die Höchstgrenze von 8% BBG innerhalb der Direktversicherung (592€ in 2023) nicht ausreicht.
Es gibt zwei Hauptarten von Unterstützungskassen: die pauschaldotierte Unterstützungskasse und die rückgedeckte Unterstützungskasse.
Bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse ist die Kasse frei in der Verwendung der Mittel. Wenn für die Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung eingerichtet wird und die Mittel zur sogenannten Innenfinanzierung eingesetzt werden, spricht man häufig von einer indirekten Beteiligung der Mitarbeiter an der Firma.
Zur Absicherung der Leistungsversprechen sind Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge an den Pensionsicherungsverein der deutschen Wirtschaft zu leisten, um auch bei einer Insolvenz des Unternehmens die Leistungszusagen gegenüber den Beschäftigten erfüllen zu können.
Bei der Einrichtung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse ist größte Vorsicht gebot. Modell die nur auf Grund der möglichen Steuerersparnis für das Unternehmen eingerichtet werden, entpuppen sich im weiteren Verlauf häufig als große Kostenfalle.
Die rückgedeckte Unterstützungskasse hingegen lagert die Vorsorgeverpflichtungen ganz oder teilweise an einen Lebensversicherer aus. Der Arbeitgeber zahlt Beiträge an die Unterstützungskasse, welche wiederum einen Vertrag mit einem Rentenversicherer abschließt. Im Leistungsfall zahlt die Unterstützungskasse die Rente an den Begünstigten aus. Dieses Verfahren bietet Unternehmen eine höhere Sicherheit, da es Bilanzneutralität gewährleistet.
Fazit zur Unterstützungskasse
Insgesamt bieten Unterstützungskassen eine interessante Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge, insbesondere für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern und Geschäftsführern attraktive Vorsorgeleistungen bieten möchten und dabei von steuerlichen Vorteilen profitieren wollen.
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