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Be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge für Geschäftsführer

Warum ist eine bAV für einen Ge­schäfts­füh­rer wichtig? 

Während des Ar­beits­le­bens verfügen Ge­schäfts­füh­rer oftmals über ein sehr gutes Gehalt, dass einen über­durch­schnitt­li­chen Le­bens­stil er­mög­licht. Diesen Le­bens­stan­dard im Alter zu halten ist nur mit einer zu­sätz­li­chen Al­ters­vor­sor­ge möglich, da Zahlungen aus der ge­setz­li­chen Rente oft nur gering oder gar nicht vorhanden sind. Ein at­trak­ti­ver Weg diese Ver­sor­gungs­lü­cke zu schließen ist die be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge (bAV).

Diese Form der Al­ters­vor­sor­ge ist besonders für Ge­sell­schaf­ter Ge­schäfts­füh­rer interessant,

weil in dieser Kon­stel­la­ti­on vom Ge­setz­ge­ber der größte Ge­stal­tungs­spiel­raum er­mög­licht wird. Dabei gilt es jedoch einige Fallstrike zu um­schif­fen, um recht­si­che­re Lösung si­cher­zu­stel­len und Steu­er­rück­zah­lung zu vermeiden. 

Inhaltsverzeichnis 

Welche Leis­tun­gen sind möglich? 

Ins­be­son­de­re für Ge­sell­schaf­ter Ge­schäfts­füh­rer besteht in vielen Fällen nur eine geringe oder gar keine Ab­si­che­rung in der ge­setz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung. Diese bietet al­ler­dings nicht nur Leis­tun­gen in Form einer Al­ters­ren­te an, sondern versorgt ihr Mit­glie­der auch bei Krankheit (Er­werbs­min­de­rungs­ren­te) und die Hin­ter­blie­be­nen bei Tod des Ver­si­cher­ten (Witwen- bzw. Wai­sen­ren­ten). In der be­trieb­li­chen Vorsorge kann neben einer Al­ters­vor­sor­ge auch eine Ver­sor­gung der Hin­ter­blie­be­nen (z.B. Ehe­part­ner) oder bei Be­rufs­un­fä­hig­keit ver­ein­bart werden.

Hin­ter­blie­be­nen Ver­sor­gung: Sollte der Ge­schäfts­füh­rer ver­ster­ben erhält die hin­ter­blie­be­ne Familie eine einmalige Leistung oder eine Rente. Dabei können z.B. Ehe­part­ner aber auch Kinder be­rück­sich­tigt werden.

Be­rufs­un­fä­hig­keit: Kann der Ge­schäfts­füh­rer seine Ar­beits­leis­tung aus ge­sund­heit­li­chen Gründen zu weniger als 50% erfüllen, erhält er z.B. eine mo­nat­li­che Rente.

Was ist bei welcher Rechts­form zu beachten? 

Je nach Rechts­form un­ter­schei­den sich die Mög­lich­kei­ten für eine Be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge für Ge­schäfts­füh­rer stark.

Wichtig zu beachten: Für reguläre An­ge­stell­te ist eine be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge natürlich un­ab­hän­gig von der Rechts­form des Un­ter­neh­mens jederzeit möglich und muss auf Verlangen sogar angeboten werden.

Rechts­form
bAV möglich?
Bemerkung
Ein­zel­un­ter­neh­men, GbR, OHG, KG
Nein
Für Inhaber-Ge­schäfts­füh­rer einer Per­so­nen­ge­sell­schaft ist eine be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge grund­sätz­lich nicht möglich.
GmbH & Co KG
Nein
Wenn der Ge­schäfts­füh­rer gleich­zei­tig Kom­man­di­tist ist, ist eine be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge nicht möglich. Ist der Ge­schäfts­füh­rer lediglich an­ge­stellt und kein Kom­man­di­tist ist eine bAV möglich. 
Ja
Ist der Ge­schäfts­füh­rer lediglich an­ge­stellt und kein Kom­man­di­tist ist eine bAV möglich. 
GmbH, AG, KGaA (nicht be­herr­schen­der GF) 
Ja
Für an­ge­stell­te nicht be­herr­schen­de Ge­schäfts­füh­rer ist eine be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge grund­sätz­lich möglich.
GmbH, AG, KGaA (be­herr­schen­der GF) 
Ja
Für be­herr­schen­de Ge­schäfts­füh­rer ist eine be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge möglich. Es sind al­ler­dings besondere Re­ge­lun­gen zu beachten.

In Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten ist eine be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge zunächst für alle an­ge­stell­ten Ge­schäfts­füh­rer möglich. Für die genaue Aus­ge­stal­tung ist zwischen dem be­herr­schen­den und dem nicht be­herr­schen­den Ge­schäfts­füh­rer zu unterscheiden:

Anteil
Status
0%
nicht be­herr­schend
10%
nicht be­herr­schend (gleich­ge­rich­te­tes Interesse bei mehreren GF’s ist nicht zu prüfen)
50%
nicht be­herr­schend (gleich­ge­rich­te­tes Interesse bei mehreren GF’s ist zu prüfen)
50%
be­herr­schend (Prüfung des Ge­sell­schaf­ter­ver­trags notwendig)
>50%
be­herr­schend

Für be­herr­schen­de Ge­sell­schaf­ter-Ge­schäfts­füh­rer bzw. Vorstände ist die be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge in den meisten Fällen, die am besten ge­för­der­te Form der Al­ters­vor­sor­ge. Aus diesem Grund sollte eine Prüfung der Mög­lich­kei­ten in keinem Al­ters­vor­sor­ge­kon­zept für Ge­schäfts­füh­rer fehlen.

Grund­sätz­lich gibt es einen sehr großen Spielraum in der Ge­stal­tung der be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge für Ge­schäfts­füh­rer. Das hat zunächst zwei große Vorteile, die eine Al­ters­vor­sor­ge für diese Gruppe besonders in­ter­es­sant machen:

  1. Ren­di­te­star­ke Anlage ohne Garantie: Die An­la­ge­form kann zu einem sehr großen Teil selbst bestimmt werden. Dadurch sind Ren­di­te­star­ke An­la­ge­ker­ne, wie zum Beispiel ETF-Port­fo­li­os möglich.
  2. Kos­ten­re­duk­ti­on durch Ho­no­rar­be­ra­tung: Die Nutzung von Ho­no­rar­pro­duk­ten oder Net­to­po­li­cen führt oftmals zu einer Hal­bie­rung der internen Kosten. Gleich­zei­tig können die Be­ra­tungs­kos­ten als Be­triebs­aus­ga­ben an­ge­rech­net werden.

Der beste Durch­füh­rungs­weg für Geschäftsführer

Grund­sätz­lich stehen dem Ge­sell­schaf­ter Ge­schäfts­füh­rer alle fünf Durch­füh­rungs­we­ge offen:

  • Di­rekt­ver­si­che­rung
  • Pen­si­ons­kas­se
  • Pen­si­ons­fonds
  • Un­ter­stüt­zungs­kas­se
  • Direktzusage/Pensionszusage

Das seit dem 01.01.2019 ein­ge­führ­te So­zi­al­part­ner­mo­dell nimmt eine Son­der­stel­lung ein. Dieses Modell wird in diesem Beitrag nicht betrachtet.

Jeder der einzelnen Durch­füh­rungs­we­ge der be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge hat besondere recht­li­che Ei­gen­hei­ten und somit auch Vor- und Nachteile. Die am weitesten ver­brei­te­ten Form sind aktuell die Di­rekt­ver­si­che­rung, Un­ter­stüt­zungs­kas­se und Direktzusage.

Di­rekt­ver­si­che­rung

Die Di­rekt­ver­si­che­rung ist der aktuell be­lieb­tes­te Durch­füh­rungs­weg der be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge (bAV) für Ge­schäfts­füh­rer kleiner und mit­tel­stän­di­scher Un­ter­neh­men in Deutsch­land. Sie er­mög­licht es dem Ge­schäfts­füh­rer un­ab­hän­gig von even­tu­el­len An­sprü­chen in der deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung eine er­gän­zen­de Al­ters­vor­sor­ge aufzubauen.

Die Ver­sor­gung wird an einen externen Träger (Ver­si­che­rung) aus­ge­la­gert. Der Ar­beit­ge­ber schließt eine Le­bens­ver­si­che­rung oder Ren­ten­ver­si­che­rung auf das Leben des Ge­schäfts­füh­rers ab. Der Ge­schäfts­füh­rer wird dabei als ver­si­cher­te Person eingetragen.

bAV Dreieck betriebliche Altersvorsorge Geschäftsführer

Steu­er­vor­teil: Die Ein­zah­lun­gen bis zu einer Höhe von 584€ mtl. sind sofort steu­er­lich ab­zugs­fä­hig sind. Bei einer Ar­beit­ge­ber­fi­nan­zie­rung senken die Beiträge den Gewinn des Un­ter­neh­mens mit Zahlung an den Versicherer.

Bei­trags­zah­lung: Die Ver­si­che­rung erhält in der Regel eine mo­nat­li­che oder jährliche Zahlung. Die Beiträge zur Di­rekt­ver­si­che­rung können entweder aus­schließ­lich vom Ar­beit­ge­ber fi­nan­ziert werden, als so­ge­nann­te ar­beit­ge­ber­fi­nan­zier­te Di­rekt­ver­si­che­rung, oder der Ge­schäfts­füh­rer beteiligt sich mit eigenen Beiträgen, als so­ge­nann­te ar­beit­neh­mer­fi­nan­zier­te Di­rekt­ver­si­che­rung. Auch eine Mischform ist möglich.

Ka­pi­tal­an­la­ge: Die ein­ge­zahl­ten Beiträge werden von der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft ka­pi­tal­ge­deckt angelegt. Das an­ge­spar­te Kapital wird während der An­spar­pha­se verzinst und er­wirt­schaf­tet Erträge. Be­son­der­heit: Der be­herr­schen­den Ge­schäfts­füh­rer ist bei der Auswahl der Ka­pi­tal­an­la­ge nicht an Garantien gebunden. Somit ist auch über die Di­rekt­ver­si­che­rung eine Anlage in ren­di­te­star­ken ETF Port­fo­li­os möglich.

Die Aus­zah­lung kann als le­bens­lan­ge Rente oder Ein­mal­bei­trag erfolgen. Auch eine Kom­bi­na­ti­on aus beiden ist möglich. Die Ren­ten­zah­lun­gen aus der Di­rekt­ver­si­che­rung sind im Ruhestand steu­er­pflich­tig. Ggf. müssen auch So­zi­al­ab­ga­ben (Kran­ken­ver­si­che­rung- und Pfle­ge­ver­si­che­rung) gezahlt werden.

Vorteile
Nachteile
Auch für be­herr­schen­de GGF möglich
Be­gren­zung auf 8% BBG (7008€ p.a.)
Keine Bilanz Berührung (Han­dels­bi­lanz)
So­for­ti­ger Liquiditätsabfluss
Sofortige voll­stän­di­ge steu­er­li­che An­er­ken­nung der Beiträge 
Eventuell schlechte Rendite durch Garantie (kann mit spe­zi­el­len Tarifen umgangen werden)
Einfache Im­ple­men­tie­rung & Verwaltung
Eventuell hohe Kosten (kann mit Net­to­po­li­cen umgangen werden)
In­sol­venz­si­cher
Keine Bi­lanz­sprün­ge
Hohe Rechts­si­cher­heit

Kosten: Die Kos­ten­be­las­tung durch die Aus­la­ge­rung auf einen externen Ver­sor­gungs­trä­ger (in diesem Fall eine Ver­si­che­rung) ist in jeden Fall zu beachten und kann sehr un­ter­schied­lich ausfallen. Zum Teil betragen die Kosten bis zu 20% der ein­ge­zahl­ten Beiträge. Das ist zu hoch. Aus diesem Grund sollten, Ge­schäfts­füh­rer für die eigenen Ver­sor­gung Al­ter­na­ti­ven prüfen. Die InVertas GmbH bietet kos­ten­güns­ti­ge Net­to­ta­ri­fe an. Diese Tarife sind frei von Ab­schluss­pro­vi­sio­nen und bieten eine extrem günstige Kostenstruktur.

An­la­ge­struk­tur: Be­herr­schen­de Ge­sell­schaf­ter Ge­schäfts­füh­rer können über die An­la­ge­stra­te­gie frei ent­schei­den. Die Auswahl der An­la­ge­struk­tur ist neben der Kos­ten­struk­tur und der fi­nan­zi­el­len Stärke des Anbieters das ent­schei­den­de Kriterium für den Erfolg der Anlage. Je jünger der Ge­schäfts­füh­rer ist, desto größer ist dieser Faktor für den Erfolg der Anlage.

Alter (Jahre)
Klassik
Hybrid
Fonds­ge­bun­den (Honorar)
Differenz zu Klassik
Differenz zu Hybrid
25
459.478€
750.491€
1.586.651€
245%
63%
30
382.774€
584.975€
1.111.939€
190%
53%
35
313.300€
448.932€
770.295€
146%
43
40
250.376€
337.115€
524.419€
109%
35%
45
193.383€
245.209€
347.465€
80%
27%
50
141.763€
169.670€
220.113€
55%
20%
55
95.010€
107.582€
128.459€
35%
13%

Ein­zah­lung von 584€ mtl. (8% BBG Stand 2023); Endalter 67; Ab­lauf­er­geb­nis vor Steuern und Abgaben; Klassisch: effektiv Ver­zin­sung nach Kosten von 2%; Hybrid: effektiv Ver­zin­sung nach Kosten von 4%,; Fonds­ge­bun­den : Ef­fek­tiv­ren­di­te nach Kosten von 6,8%

Es können sogar sonst ver­pflich­ten­de Garantie abgewählt werden. Das führt zu einer hohen In­ves­ti­ti­ons­quo­te in die frei wählbaren Fonds/ETF’s. Damit ist das Ver­trags­gut­ha­ben stärkeren Schwan­kun­gen aus­ge­setzt, gleich­zei­tig erhöht sich die erwartete Rendite al­ler­dings sehr stark. Gerade für junge Ge­schäfts­füh­rer oder Gründer ist die Rendite der ent­schei­den­de Faktor für den Erfolg der Al­ters­vor­sor­ge. Hier kann die Lösung über eine Di­rekt­ver­si­che­rung die bessere Lösung im Vergleich zum ETF-Sparplan über ein Depot sein:

Di­rekt­ver­si­che­rung
Depot Sparplan
Steu­er­erspar­nis bei Einzahlung
Ja
Nein
Steu­er­erspar­nis während der Ansparphase
Ja
Nein (Ab­gel­tungs­steu­er bei Um­schich­tung + Vorabpauschale)
Steu­er­erspar­nis bei Auszahlung 
Nein (per­sön­li­cher Steuersatz)
Nein (Ab­gel­tungs­steu­er + eventuell Soli & Kirchensteuer)
Freie Fonds­an­la­ge mögliche
Ja
Ja
Kos­ten­lo­ser Fondswechsel
Ja
Nein
Schutz vor Zugriff im Insolvenzfall
Ja
Nein
Vor­zei­ti­ge Aus­zah­lung möglich
Nein
Ja

Be­son­der­heit Basis Rente/ Rürup Rente

Bei Ge­sell­schaf­ter-Ge­schäfts­füh­rern, die nicht pflicht­ver­si­chert in der Ren­ten­ver­si­che­rung sind und gleich­zei­tig eine An­wart­schaft auf eine bAV haben, wird der Höchst­be­trag (Single: 25.046,00 Euro/Verheiratet: 50.092,00 Euro) zur Ba­sis­ren­te um den fiktiven Ar­beit­ge­ber- und Ar­beit­neh­mer­ge­samt­bei­trag zur ge­setz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung gekürzt. Damit kann nur noch ein ge­min­der­ter Beitrag zu Ba­sis­ren­ten steu­er­lich geltend gemacht werden. Der Ge­setz­ge­ber will damit ein Gleich­be­hand­lung von regulären Ar­beit­neh­mern und Ge­sell­schaf­ter-Ge­schäfts­füh­rer erreichen.

Hierbei ist un­er­heb­lich, ob die be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge tat­säch­lich aktiv bespart wird. Aus­schlag­ge­bend ist allein die be­stehen­de An­wart­schaft auf eine be­trieb­li­che Vorsorge.

Fazit Di­rekt­ver­si­che­rung für Geschäftsführer: 

Die Di­rekt­ver­si­che­rung ist vor allem in­ter­es­sant, um einen ersten Grund­stock zu legen. Sie bietet einen einfachen und rechts­si­che­ren Durch­füh­rungs­weg, der auch schon von jungen Un­ter­neh­mern genutzt werden kann.

Die Ein­zah­lun­gen sind al­ler­dings begrenzt und somit nicht geeignet, um große Ver­sor­gungs­lü­cken komplett zu schließen. Dies ist al­ler­dings häufig für ältere Ge­schäfts­füh­rer notwendig. Hier empfiehlt sich eine Kom­bi­na­ti­on mit einer Un­ter­stüt­zungs­kas­se oder Direktzusage.

Un­ter­stüt­zungs­kas­se

Die Un­ter­stüt­zungs­kas­se ist einer der ältesten Wege der be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge in Deutsch­land. Die Un­ter­stüt­zungs­kas­se ist eine ei­gen­stän­di­ge Ver­sor­gungs­ein­rich­tun­gen, die neben dem Un­ter­neh­men ein­ge­rich­tet wird. Diese kann von einer Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft oder einem/mehreren Un­ter­neh­men gegründet werden. In der Regel hat sie die Rechts­form einer GmbH, eines ein­ge­tra­ge­nen Vereins oder einer Stiftung.

Die Fi­nan­zie­rung der Un­ter­stüt­zungs­kas­se kann auf ver­schie­de­ne Weisen erfolgen: Entweder der Ar­beit­ge­ber, der Ar­beit­neh­mer oder beide zusammen tragen die Beiträge zur Al­ters­vor­sor­ge. Die Leis­tun­gen, die aus der Un­ter­stüt­zungs­kas­se erbracht werden, können entweder als le­bens­lan­ge Rente oder als einmalige Aus­zah­lung gewährt werden.

Ein großer Vorteil von Un­ter­stüt­zungs­kas­sen besteht darin, dass Beiträge in un­be­grenz­ter Höhe steu­er­frei sind. Al­ler­dings werden die Ren­ten­zah­lun­gen im Ren­ten­al­ter nach­ge­la­gert besteuert. Die Über­trag­bar­keit der Ansprüche aus der Un­ter­stüt­zungs­kas­se ist in der Praxis begrenzt und in der Regel nur unter be­stimm­ten Umständen möglich.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Un­ter­stüt­zungs­kas­se in der Art ihrer Ka­pi­tal­an­la­ge frei ist. Un­ter­neh­men können bei ei­gen­ver­wal­te­ten Un­ter­stüt­zungs­kas­sen größt­mög­li­chen Einfluss auf die Geld­an­la­ge nehmen. Dies geht so weit, dass auch eine so­ge­nann­te In­nen­fi­nan­zie­rung möglich ist (nur bei einer pau­schald­o­tier­ten Un­ter­stüt­zungs­kas­se möglich). Bei dieser Form kommt es zu keinem Li­qui­di­täts­ab­fluss im Unternehmen.

Die Un­ter­stüt­zungs­kas­se ist ins­be­son­de­re für Spit­zen­ver­die­ner und Un­ter­neh­men in­ter­es­sant, die ihren Füh­rungs­kräf­ten at­trak­ti­ve Al­ters­vor­sor­ge­leis­tun­gen in zunächst un­be­grenz­ter Höhe anbieten möchten. Sie kommt häufig dann zum Einsatz, wenn die Höchst­gren­ze von 8% BBG innerhalb der Di­rekt­ver­si­che­rung (592€ in 2023) nicht ausreicht.

Es gibt zwei Haupt­ar­ten von Un­ter­stüt­zungs­kas­sen: die pau­schald­o­tier­te Un­ter­stüt­zungs­kas­se und die rück­ge­deck­te Unterstützungskasse.

Bei der pau­schald­o­tier­ten Un­ter­stüt­zungs­kas­se ist die Kasse frei in der Ver­wen­dung der Mittel. Wenn für die Ar­beit­neh­mer eine Ent­gelt­um­wand­lung ein­ge­rich­tet wird und die Mittel zur so­ge­nann­ten In­nen­fi­nan­zie­rung ein­ge­setzt werden, spricht man häufig von einer in­di­rek­ten Be­tei­li­gung der Mit­ar­bei­ter an der Firma.

Zur Ab­si­che­rung der Leis­tungs­ver­spre­chen sind Ar­beit­ge­ber ver­pflich­tet, Beiträge an den Pen­si­onsi­che­rungs­ver­ein der deutschen Wirt­schaft zu leisten, um auch bei einer Insolvenz des Un­ter­neh­mens die Leis­tungs­zu­sa­gen gegenüber den Be­schäf­tig­ten erfüllen zu können.

Bei der Ein­rich­tung einer pau­schald­o­tier­ten Un­ter­stüt­zungs­kas­se ist größte Vorsicht gebot. Modell die nur auf Grund der möglichen Steu­er­erspar­nis für das Un­ter­neh­men ein­ge­rich­tet werden, entpuppen sich im weiteren Verlauf häufig als große Kostenfalle.

Die rück­ge­deck­te Un­ter­stüt­zungs­kas­se hingegen lagert die Vor­sor­ge­ver­pflich­tun­gen ganz oder teilweise an einen Le­bens­ver­si­che­rer aus. Der Ar­beit­ge­ber zahlt Beiträge an die Un­ter­stüt­zungs­kas­se, welche wiederum einen Vertrag mit einem Ren­ten­ver­si­che­rer ab­schließt. Im Leis­tungs­fall zahlt die Un­ter­stüt­zungs­kas­se die Rente an den Be­güns­tig­ten aus. Dieses Verfahren bietet Un­ter­neh­men eine höhere Si­cher­heit, da es Bi­lanz­neu­tra­li­tät gewährleistet.

Fazit zur Unterstützungskasse

Insgesamt bieten Un­ter­stüt­zungs­kas­sen eine in­ter­es­san­te Mög­lich­keit zur be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge, ins­be­son­de­re für Un­ter­neh­men, die ihren Mit­ar­bei­tern und Ge­schäfts­füh­rern at­trak­ti­ve Vor­sor­ge­leis­tun­gen bieten möchten und dabei von steu­er­li­chen Vorteilen pro­fi­tie­ren wollen.

Der Autor

Bild von Marcel Beaupain

Marcel Beaupain

Geschäftsführer 
Nach seinem Studium an der Uni­ver­si­tät Hei­del­berg blieb Marcel der Region treu. Innerhalb der InVertas GmbH ist er für die operative Ent­wick­lung zuständig. Er kennt sich nicht nur mit Zahlen, sondern auch mit dem Thema Di­gi­ta­li­sie­rung bestens aus. Seine Stärken liegen in der Analyse komplexer Sach­ver­hal­te und der Ent­wick­lung be­stechend einfacher und durch­dach­ter Lösungen. 

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