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Lauernde Kosten bei Rentenversicherungen für Unternehmen und Selbstständige

Das Arbeitsministerium plant momentan eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige, welche 2024 in Kraft treten soll und somit den Markt für private Rentenversicherungen auch für Selbstständige wieder anheizen wird. Die neue Regelung sieht vor, dass sie in die gesetzliche Versicherung oder in ein privates Vorsorgeprodukt einzahlen, welches in vergleichbarer Höhe angelegt ist. Anders als bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten müssen die Beträge dabei komplett von dem Versicherten selbst gezahlt werden. Die neue Vorsorgepflicht gilt für jeden, der sich neu selbstständig macht und diejenigen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes unter 35 Jahre alt sind oder nebenberuflich selbstständig tätig sind. Mini-Jobber sind jedoch nicht betroffen.

Inhaltsverzeichnis

Paar berechnet Kosten in Versicherung Rente

Rentenversicherungspflicht

Du bist bereits rentenversichert oder zahlst in ein privates Vorsorgeprodukt ein? Dann wird sich für dich vorerst nichts verändern. Anders ist das bei Verträgen, die die noch zu regelnden Hauptkriterien nicht erfüllen – hier wird sich zeigen, ob es zu gewissen Nachbesserungen kommen muss. Es ist jedoch Fakt, dass Unternehmer und Selbstständige nun an dem Thema gesetzliche Altersvorsorge nicht mehr vorbeikommen, ganz egal ob sie sich zum ersten Mal oder erneut damit auseinandersetzen müssen.

 

Kosten als entscheidender Faktor bei der Vertragsgestaltung

Neben der voraussichtlichen Höhe der Rentenbeiträge, sollte man stets ein Auge auf die Kosten haben – besonders dann, wenn es sich um einen langen Vertrag handelt. Welche Kosten fallen bei Verträgen für mich an? Welche Probleme kommen auf dem Weg zu einem angenehmen Lebensabend mit beständiger Rente auf mich zu?

Vertriebs- und Abschlusskosten

Jeder Makler erhält bei Abschluss eines Vertrags eine Vermittlungsprovision. Die Rechnungsstellung erfolgt dabei meist nicht auf einen Schlag – die Kosten werden auf die gesamte Laufzeit des Vertrags gerechet und durch das sogenannte Zillmerverfahren so verteilt, dass sie der Kunde kaum bemerkt. Dabei darf die Versicherung maximal 2,5 Prozent von den Beträgen berechnen, die nicht für den Versicherungsschutz oder die Verwaltung anfallen. Sie dürfen die Kosten jedoch in den ersten fünf Jahren nur Stück für Stück aus dem Beitrag entnehmen, sodass sich der Wert der Rentenversicherung zwar relativ langsam aufbaut, aber eben nicht im Minus startet.

Verwaltungskosten

Verwaltungskosten gibt es fast überall und so auch bei Versicherungen – schließlich müssen die Kosten des Versicherers, welche über die Laufzeit des Vertrags anfallen, gedeckt werden. Regulär setzen sie sich aus den Kosten auf die jeweils eingezahlten Beiträgen und aus den Kosten auf das bestehende Guthaben zusammen. Während erstere einmalig auf jeden gezahlten Beitrag berechnet werden und zwischen 1 und 18 Prozent angesetzt sind, fallen die Kosten auf das Guthaben jährlich neu an und liegen zwischen 0,15 und 0,8 Prozent – oftmals fallen sie auch ganz weg, jedoch sind die Kosten dann wahrscheinlich an einer anderen Stelle wiederum höher. Hinzu kommen noch individuelle Kosten, die durch einen besonderen Aufwand oder bestimmte Garantien anfallen.

 

Überprüfung der Bedingungen vor Vertragsunterzeichnung

Ein genauer Blick in die Bedingungen vor Vertragsunterzeichnung ist unerlässlich. Warum? Oftmals können auch Betreuungsgebühren anfallen, durch welche der Makler pauschal dafür entlohnt wird, wenn er aufkommende Fragen beantwortet. Da nachträgliche Änderungen meist nicht möglich sind oder eventuell neue Kosten anfallen könnten, sollte man hier immer genau hingucken.

Externe Kosten bei fondsgebundenem Produkt

Fällt die Wahl auf eine fondsgebundene Rentenversicherung, so muss man sich im Klaren über die Verwaltungskosten für den gewählten Fonds sein. Sie sind unabhängig von der Versicherungsgesellschaft und unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um einen intensiv aktiv gemanagten Fonds oder einem Indexfonds handelt. Letztere orientieren sich an einem Börsenindex, bei welchen sich die “Total Expense Ratio” (TER) durchgesetzt hat. Gemeint ist damit die Gesamtkostenquote, wobei die laufenden jährlichen Kosten mit der Gesamthöhe des Guthabens in Fondsform angesetzt werden. Im passiven Fondsbereich liegen diese bei ca. 0,1-0,5% TER, während sie bei einem aktiv gemanagten bei ca. 1,0-2,5% TER liegen.

“Effektivkostenquote”

Um Rendite und Kosten einer Rentenversicherung auf einen Blick darzustellen, gibt es vom Gesetzgeber die Vorschrift zur sogenannten Effektivkostenquote. Trotzdem sollte man sich nicht auf Zahlen wie diese verlassen, da Versicherungsgesellschaften unterschiedlich komplizierte Berechnungsmethoden haben, die sich deswegen nicht unbedingt effektiv vergleichen lassen. Erschwert wird der Vergleich weiterhin dadurch, dass viele Produktkategorien unterschiedlich gestaltet sind. Genau deswegen liefert das vorgeschriebene Produktinformationsblatt, trotz einer höheren Menge an zu vergleichenden Zahlen, oft einen besseren Ansatz.

 

Externe Beratung als Unterstützung beim Kostenvergleich

Wichtig ist stets eine gute Vorbereitung, bevor man solch eine Versicherung abschließt. Die Kosten neben der zu erwartenden Rendite sind zu beachten, die Wandlung der derzeitigen Gesetzeslage sollte man im Blick behalten, genauso wie unzählige andere Faktoren, die zusammenkommen können. Um Verlusten und Risiken aus dem Weg zu gehen, schadet es demnach nicht externe Beratungen wie die durch finfo24 hinzuzuziehen. Es ist zwar eine weitere zeitliche Investition, jedoch lohnt sie sich allemal, wenn man bei den Kosten langfristig besser aufgestellt ist.

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