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Lauernde Kosten bei Ren­ten­ver­si­che­run­gen für Un­ter­neh­men und Selbstständige

Das Arbeitsministerium plant momentan eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige, welche 2024 in Kraft treten soll und somit den Markt für private Rentenversicherungen auch für Selbstständige wieder anheizen wird. Die neue Regelung sieht vor, dass sie in die gesetzliche Versicherung oder in ein privates Vorsorgeprodukt einzahlen, welches in vergleichbarer Höhe angelegt ist. Anders als bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten müssen die Beträge dabei komplett von dem Versicherten selbst gezahlt werden. Die neue Vorsorgepflicht gilt für jeden, der sich neu selbstständig macht und diejenigen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes unter 35 Jahre alt sind oder nebenberuflich selbstständig tätig sind. Mini-Jobber sind jedoch nicht betroffen.

Inhaltsverzeichnis

Paar berechnet Kosten in Versicherung Rente

Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht

Du bist bereits ren­ten­ver­si­chert oder zahlst in ein privates Vor­sor­ge­pro­dukt ein? Dann wird sich für dich vorerst nichts verändern. Anders ist das bei Verträgen, die die noch zu regelnden Haupt­kri­te­ri­en nicht erfüllen – hier wird sich zeigen, ob es zu gewissen Nach­bes­se­run­gen kommen muss. Es ist jedoch Fakt, dass Un­ter­neh­mer und Selbst­stän­di­ge nun an dem Thema ge­setz­li­che Al­ters­vor­sor­ge nicht mehr vor­bei­kom­men, ganz egal ob sie sich zum ersten Mal oder erneut damit aus­ein­an­der­set­zen müssen.

 

Kosten als ent­schei­den­der Faktor bei der Vertragsgestaltung

Neben der vor­aus­sicht­li­chen Höhe der Ren­ten­bei­trä­ge, sollte man stets ein Auge auf die Kosten haben – besonders dann, wenn es sich um einen langen Vertrag handelt. Welche Kosten fallen bei Verträgen für mich an? Welche Probleme kommen auf dem Weg zu einem an­ge­neh­men Le­bens­abend mit be­stän­di­ger Rente auf mich zu?

Vertriebs- und Abschlusskosten

Jeder Makler erhält bei Abschluss eines Vertrags eine Ver­mitt­lungs­pro­vi­si­on. Die Rech­nungs­stel­lung erfolgt dabei meist nicht auf einen Schlag – die Kosten werden auf die gesamte Laufzeit des Vertrags gerechet und durch das so­ge­nann­te Zill­mer­ver­fah­ren so verteilt, dass sie der Kunde kaum bemerkt. Dabei darf die Ver­si­che­rung maximal 2,5 Prozent von den Beträgen berechnen, die nicht für den Ver­si­che­rungs­schutz oder die Ver­wal­tung anfallen. Sie dürfen die Kosten jedoch in den ersten fünf Jahren nur Stück für Stück aus dem Beitrag entnehmen, sodass sich der Wert der Ren­ten­ver­si­che­rung zwar relativ langsam aufbaut, aber eben nicht im Minus startet.

Ver­wal­tungs­kos­ten

Ver­wal­tungs­kos­ten gibt es fast überall und so auch bei Ver­si­che­run­gen – schließ­lich müssen die Kosten des Ver­si­che­rers, welche über die Laufzeit des Vertrags anfallen, gedeckt werden. Regulär setzen sie sich aus den Kosten auf die jeweils ein­ge­zahl­ten Beiträgen und aus den Kosten auf das be­stehen­de Guthaben zusammen. Während erstere einmalig auf jeden gezahlten Beitrag berechnet werden und zwischen 1 und 18 Prozent angesetzt sind, fallen die Kosten auf das Guthaben jährlich neu an und liegen zwischen 0,15 und 0,8 Prozent – oftmals fallen sie auch ganz weg, jedoch sind die Kosten dann wahr­schein­lich an einer anderen Stelle wiederum höher. Hinzu kommen noch in­di­vi­du­el­le Kosten, die durch einen be­son­de­ren Aufwand oder bestimmte Garantien anfallen.

 

Über­prü­fung der Be­din­gun­gen vor Vertragsunterzeichnung

Ein genauer Blick in die Be­din­gun­gen vor Ver­trags­un­ter­zeich­nung ist un­er­läss­lich. Warum? Oftmals können auch Be­treu­ungs­ge­büh­ren anfallen, durch welche der Makler pauschal dafür entlohnt wird, wenn er auf­kom­men­de Fragen be­ant­wor­tet. Da nach­träg­li­che Än­de­run­gen meist nicht möglich sind oder eventuell neue Kosten anfallen könnten, sollte man hier immer genau hingucken.

Externe Kosten bei fonds­ge­bun­de­nem Produkt

Fällt die Wahl auf eine fonds­ge­bun­de­ne Ren­ten­ver­si­che­rung, so muss man sich im Klaren über die Ver­wal­tungs­kos­ten für den gewählten Fonds sein. Sie sind un­ab­hän­gig von der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft und un­ter­schei­den sich je nachdem, ob es sich um einen intensiv aktiv ge­ma­nag­ten Fonds oder einem In­dex­fonds handelt. Letztere ori­en­tie­ren sich an einem Bör­sen­in­dex, bei welchen sich die “Total Expense Ratio” (TER) durch­ge­setzt hat. Gemeint ist damit die Ge­samt­kos­ten­quo­te, wobei die laufenden jähr­li­chen Kosten mit der Ge­samt­hö­he des Guthabens in Fondsform angesetzt werden. Im passiven Fonds­be­reich liegen diese bei ca. 0,1–0,5% TER, während sie bei einem aktiv ge­ma­nag­ten bei ca. 1,0–2,5% TER liegen.

“Ef­fek­tiv­kos­ten­quo­te”

Um Rendite und Kosten einer Ren­ten­ver­si­che­rung auf einen Blick dar­zu­stel­len, gibt es vom Ge­setz­ge­ber die Vor­schrift zur so­ge­nann­ten Ef­fek­tiv­kos­ten­quo­te. Trotzdem sollte man sich nicht auf Zahlen wie diese verlassen, da Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten un­ter­schied­lich kom­pli­zier­te Be­rech­nungs­me­tho­den haben, die sich deswegen nicht unbedingt effektiv ver­glei­chen lassen. Erschwert wird der Vergleich weiterhin dadurch, dass viele Pro­dukt­ka­te­go­rien un­ter­schied­lich gestaltet sind. Genau deswegen liefert das vor­ge­schrie­be­ne Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blatt, trotz einer höheren Menge an zu ver­glei­chen­den Zahlen, oft einen besseren Ansatz.

 

Externe Beratung als Un­ter­stüt­zung beim Kostenvergleich

Wichtig ist stets eine gute Vor­be­rei­tung, bevor man solch eine Ver­si­che­rung ab­schließt. Die Kosten neben der zu er­war­ten­den Rendite sind zu beachten, die Wandlung der der­zei­ti­gen Ge­set­zes­la­ge sollte man im Blick behalten, genauso wie unzählige andere Faktoren, die zu­sam­men­kom­men können. Um Verlusten und Risiken aus dem Weg zu gehen, schadet es demnach nicht externe Be­ra­tun­gen wie die durch finfo24 hin­zu­zu­zie­hen. Es ist zwar eine weitere zeitliche In­ves­ti­ti­on, jedoch lohnt sie sich allemal, wenn man bei den Kosten lang­fris­tig besser auf­ge­stellt ist.

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