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Finanzplanung

Al­ters­vor­sor­ge für Selbstständige

Al­ters­vor­sor­ge ist oftmals ein trockenes & komplexes Thema. Gerade als Selbst­stän­di­ger muss man hier aber aktiv werden und die Vorsorge selbst in die Hand nehmen. Alles, was du dafür wissen musst findest du in diesem aus­führ­li­chen Blogartikel.

Inhaltsverzeichnis 

Ist die deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung für Selbst­stän­di­ge Pflicht? Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht für Selbstständige.

Ich werde von Selbst­stän­di­gen und Gründern immer wieder gefragt, ob sie Beiträge zur ge­setz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung zahlen müssen. Viel­leicht hast du dich auch schon mal gefragt: Muss ich als Selbst­stän­di­ger in die deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung einzahlen? Generell sind Selbst­stän­di­ge von der Ver­si­che­rungs­pflicht in der deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung befreit. 

Pflicht­ver­si­chert sind nur bestimmte Be­rufs­grup­pen. Zu diesen Berufen gehören:

  • Selbst­stän­di­ge Hand­wer­ker in zu­las­sungs­pflich­ti­gen Gewerken (Liste)

  •  Künstler und Publizisten

  • Hebammen und in der Pflege Beschäftigte

  • Phy­sio­the­ra­peu­ten

  • Selbst­stän­di­ge Bil­dungs­be­ru­fe ( frei­be­ruf­li­che Lehrer oder Erzieher)

  • Selbst­stän­di­ge mit nur einem Auftraggeber

  •  Seelotsen und Küstenschiffer

Wer als Selbst­stän­di­ger pflicht­ver­si­chert ist, muss meist 18,6 % seines Ein­kom­mens in die Ren­ten­ver­si­che­rung zahlen. Dir muss bewusst sein, dass diese Rücklage eine ver­gleichs­wei­se niedrige Rente ergeben wird und daher auch pflicht­ver­si­cher­te Selbst­stän­di­ge sich noch an­der­wei­tig fi­nan­zi­ell fürs Alter vorsorgen müssen. 

Wer als Frei­be­ruf­ler in so­ge­nann­ten “ver­kam­mer­ten Berufen” arbeitet, ist dort pflicht­ver­si­chert und zahlt ein­kom­mens­ab­hän­gi­ge Pflicht­bei­trä­ge. Dazu zählen bspw. Ärzte, Anwälte, Ar­chi­tek­ten oder Apotheker. 

Ausnahmen für Handwerke

Natürlich wären wir nicht in Deutsch­land, wenn es für diese Ausnahmen keine Ausnahme geben würde. Generell gilt die Ver­si­che­rungs­pflicht nur für die 53 zu­las­sungs­pflich­ti­gen Gewerbe der Hand­werks­ord­nung nach Anlage A. Alle anderen hand­werk­li­chen Berufe wie z.B. Garten- und Land­schafts­gärt­ner sind nicht versicherungspflichtig.

Ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Hand­wer­ker können sich von der Ver­si­che­rungs­pflicht befreien lassen, wenn Sie min­des­tens 18 Jahre bzw. 216 Monate Pflicht­bei­trä­ge ent­rich­tet haben. Die Befreiung erfolgt nicht au­to­ma­tisch, sondern muss beantragt werden.

Ob sich einen solche Befreiung lohnt, lässt sich nur im Ein­zel­fall be­ur­tei­len. In Ver­bin­dung mit einem passenden Ab­si­che­rungs- und Fi­nanz­kon­zept führt die Befreiung bei vielen Hand­wer­kern zu einem er­heb­li­chen Ver­mö­gens­zu­wachs ohne Einbußen bei der Ab­si­che­rung in Kauf nehmen zu müssen. Lese hier (Link zu Abschluss: Welche Leistung gibt es?) welche Aspekte bei einem solchen Konzept beachtet werden müssen.

Ausnahme Ge­sell­schaf­ter Geschäftsführer

Be­herr­schen­de Ge­sell­schaf­ter-Ge­schäfts­füh­rer (GGF) einer Ka­pi­tal­ge­sell­schaft sind generell von der Ver­si­che­rungs­pflicht befreit. Das gilt ins­be­son­de­re auch, wenn ein Un­ter­neh­men in einem der oben auf­ge­führ­ten Bereiche tätig ist. Wichtig ist dabei, dass der GGF ge­schäfts­füh­ren­de Tätigkeit ausübt und nicht z. B. hand­werk­lich oder künst­le­risch tätig ist.

Bei künst­le­ri­schen Tä­tig­kei­ten tritt eine ver­si­che­rungs­pflicht erst ab einem vor­aus­sicht­li­chen Jah­res­ein­kom­men von 3900€ ein. Hier sollte man sich von der “Künst­ler­so­zi­al­kas­se” beraten lassen. Sie ent­schei­det auch über deine Ver­si­che­rungs­pflicht. Im Übrigen wird die Hälfte der Beiträge durch einen Bun­des­zu­schuss finanziert.

Ausnahme Selbst­stän­di­ge mit einem Auftraggeber

Generell gelten Selbst­stän­di­ge mit nur einem Auf­trag­ge­ber für die deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung als schein­selbst­stän­dig und sind damit ver­si­che­rungs­pflich­tig. Für diese Regelung gibt es al­ler­dings zwei Ausnahmen, die oftmals von Han­dels­ver­tre­tern genutzt werden können:

  1. In den ersten drei Jahren der Selbst­stän­dig­keit, kann eine Ausnahme beantragt werden.
  2. Zum Zweiten gibt es eine Ausnahme für Selbst­stän­di­ge, die einen oder mehrere Ar­beit­neh­mer oberhalb der Ge­ring­fü­gig­keits­gren­ze von 520€ be­schäf­ti­gen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Grenze mit einem einzelnen Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis über­schrit­ten wird oder durch mehrere ge­ring­fü­gi­ge Beschäftigungsverhältnisse.

Mehrere selbst­stän­di­ge Tätigkeiten? 

Wenn du mehrere selbst­stän­di­ge Tä­tig­kei­ten ausübst, kann es zu einer Mehr­fach­ver­si­che­rungs­pflicht kommen. Zum Beispiel wird ein Hand­wer­ker, der zu­sätz­lich als Golf­leh­rer selbst­stän­dig arbeitet, in beiden Tä­tig­kei­ten ver­si­che­rungs­pflich­tig. Auch die Kom­bi­na­ti­on von An­stel­lung und Selbst­stän­dig­keit kann zu einer Mehr­fach­ver­si­che­rung führen. In diesem Fall musst du grund­sätz­lich Beiträge zur ge­setz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung für jede einzelne Ver­si­che­rungs­pflicht zahlen, aber insgesamt maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Frei­wil­li­ge Pflicht­ver­si­che­rung in der deutschen Rentenversicherung

Selbst­stän­di­ge können sich in den ersten fünf Jahren nach der Gründung frei­wil­lig pflicht­ver­si­chern. Diese Pflicht kann mit dem Antrag V0020 be­an­tra­gen werden.

Vorsicht: Die Ent­schei­dung ist endgültig und gilt für die gesamte selbst­stän­di­ge Tätigkeit.

Vorteil: Es gibt einen Anspruch auf die Riester-Förderung. Generell solltest du dir als Selbst­stän­di­ger sehr gut überlegen, ob du dich wirklich pflicht­ver­si­chern willst.

Darüber hinaus gibt es immer die Mög­lich­keit frei­wil­lig Beiträge in die deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung ein­zu­zah­len. Ob sich das für deine Situation lohnt, erfährst du hier).

Die Höhe der frei­wil­li­gen Beiträge kannst du dann selbst festlegen. Der Min­dest­bei­trag in 2023 liegt aktuell bei 96,72€  € pro Monat – der Höchst­bei­trag bei ca. 1357,80€. Ob du monatlich oder jährlich zahlst, bleibt dir überlassen. 

Durch die frei­wil­li­gen Ren­ten­zah­lun­gen steigt auch die ge­setz­li­che Rente. Je mehr und höher die Beiträge sind, desto höher ist auch die Rentensteigerung.

Hier ein Beispiel für 2023 (Quelle: Deutsche Rentenversicherung)

Rentenzuwachs 2023

Innerhalb von 5 Jahre nach Gründung gibt es die Mög­lich­keit, sich auf Antrag pflicht­zu­ver­si­chern. Das gilt dann al­ler­dings für den Rest der Selbstständigkeit.

Ein Vorteil könnte dabei sein, dass du dir Ansprüche auf eine Re­ha­bi­li­ta­ti­on oder eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te sicherst. Dabei fallen keine Kosten und keine Ge­sund­heits­prü­fun­gen an. 

Vorsorge? Kein Problem!

Selbst­ver­ständ­lich hat man beim Beginn der eigenen Selbst­stän­dig­keit in der Regel andere Prio­ri­tä­ten als die eigene Al­ters­vor­sor­ge. Es geht meistens darum, das eigene Un­ter­neh­men er­folg­reich aufzubauen.

Das ist ver­ständ­lich und wichtig, aber du solltest das Thema Al­ters­vor­sor­ge nicht zu lange auf­schie­ben. Wenn es um fi­nan­zi­el­le An­ge­le­gen­hei­ten geht, gilt: Zeit ist Geld. Je früher du damit beginnst, desto weniger kostet es dich letztendlich.

In diesem Teil­be­reich erklären wir dir, was du als selbst­stän­di­ge Person über die Al­ters­vor­sor­ge wissen solltest und wie du mit einigen einfachen Regeln eine in­di­vi­du­el­le Vorsorge-Strategie ent­wi­ckeln kannst, die optimal zu deiner Situation passt.

Im Gegensatz zu Fest­an­ge­stell­ten ist es dir frei­ge­stellt, ob und wie du vorsorgst. Es ist deine Ver­ant­wor­tung und damit ggf. auch dein Problem einen guten Puffer fürs Alter anzusparen.

Da viele Millionen Selbst­stän­di­ge hier oftmals zu wenig zu­rück­le­gen, sind jene oft vom Thema Al­ters­ar­mut betroffen. Dies ist der Haupt­grund, warum die Politik immer wieder über eine Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht für Selbst­stän­di­ge diskutiert. 

Auf was sollte ich als Selbst­stän­di­ger achten? 

Da jeder Selbst­stän­di­ge seine eigene Vision, sein eigenes Ge­schäfts­mo­dell und seine eigenen in­di­vi­du­el­len Gewinne & Umsätze macht, kann man keine pau­scha­len Sparraten ausmachen. Jeder Selbst­stän­di­ge muss also in­di­vi­du­ell be­trach­tet werden. 

Dennoch gibt es natürlich einfache Faust­re­geln, die man stets beachten sollte. 

  1. Habe immer aus­rei­chen­de Li­qui­di­tä­ten, um stets alle Zahlungen be­glei­chen zu können. 

    Der Not­gro­schen eines Selbst­stän­di­gen sollte stets höher als der des An­ge­stell­ten sein, da alle an­ste­hen­den Zahlungen auch beglichen werden müssen. 

  2. Habe immer Reserven für Un­vor­her­ge­se­he­nes. Sollte man Um­satz­ein­brü­che erleiden, schwache Monate kennen, musst du die Mög­lich­keit haben, eine solche Zeit über­brü­cken zu können. Auch dieses Geld sollte sehr liquide sein und damit stets auf Tagesgeld- oder Fest­geld­kon­ten liegen.
  3.  Du benötigst Geld für größere In­ves­ti­tio­nen? Ob beruflich oder privat – dieses Geld versteht sich oftmals unter einer mit­tel­fris­ti­gen Anlage, da man solche In­ves­ti­tio­nen eine ganze Zeit im Voraus planen kann. Hier kannst du je nach Ri­si­ko­nei­gung oder An­la­ge­ho­ri­zont auch ein In­vest­ment­de­pot o.ä. besparen, um die Rendite zu erhöhen.
  4. Wenn du die oberen Bereich gut abdecken kannst – kannst du dich nun auf die län­ger­fris­ti­gen In­ves­ti­tio­nen fo­kus­sie­ren, da du nun eine gute Balance zwischen Ver­füg­bar­keit und Rendite hast. Hier zählt ganz klar das Thema Al­ters­vor­sor­ge dazu. 

    Beim Thema Al­ters­vor­sor­ge spielen stets Bereich wie “Pfän­dungs­si­cher­heit”, Rendite, Si­cher­heit und Ver­füg­bar­keit eine große Rolle. 

Wie hoch sollte der Beitrag zur Al­ters­vor­sor­ge als Selbst­stän­di­ger sein? 

  1. Um eine erste Ein­schät­zung zu erhalten, kann man sich als Selbst­stän­di­ger mit Ren­ten­ver­si­che­rungs­be­frei­ung an der Höhe der Beiträge zur deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung ori­en­tie­ren. Bei einem Gewinn von monatlich 5000€ ent­sprä­che das bei dem aktuellen Bei­trags­satz von 18,6% 930€ mtl.. Dieser Wert sollte dir zunächst insofern als Ori­en­tie­rung dienen, als dass du dir klar machst, dass ein An­ge­stell­ter in dieser Situation 930€ mtl. per Gesetz für seinen Al­ters­vor­sor­ge zu­rück­legt und es trotzdem noch einer weiteren privaten Vorsorge bedarf. Als Faust­re­gel lässt sich also ein mtl. Beitrag von 186€ pro 1000€ Gewinn fest­hal­ten. 

    Solltest du pflicht oder frei­wil­lig ver­si­chert sein, kannst du als Dau­men­re­gel 10% deines Gewinns zu­sätz­lich zu den Beiträgen zur Ge­setz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung für deine Al­ters­vor­sor­ge ansetzen. Das gilt sofern du mit deiner privaten Vorsorge in deinen 20er oder 30er startest.

  2. Nach dieser groben Ein­schät­zung kannst du für eine in­di­vi­du­el­le Be­rech­nung wie folgt vorgehen:

    Zunächst legst du fest, welche Wunschren­te du im Alter gerne erhalten willst. Dieser Wert sollte ein Nettowert sein.

    Nun musst du die Inflation, also den Kauf­kraft­ver­lust be­rück­sich­ti­gen.

    Ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Ren­ten­hö­he (heutige Kaufkraft): 2.000€ 
In­fla­ti­ons­er­war­tung: 2,5% 
Alter: 37 Jahre
Ren­ten­hö­he (Kaufkraft in 30 Jahren): 4.195€ 

Um die Inflation aus­zu­glei­chen, muss nun also zum Ren­ten­ein­tritt eine Net­to­ren­te von 4195€ zur Verfügung stehen.
Davon ab­zu­zie­hen sind schon eventuell be­stehen­de Ren­ten­an­spruch (Be­steue­rung beachten) oder sonstige Einkünfte im Alter. 

Leider werden fast alle Einnahmen in Deutsch­land auch in der Ren­ten­pha­se mit Steuern belastet. Die Höhe dieser Steu­er­be­las­tung ist sehr in­di­vi­du­ell und hängt direkt von der gewählten Art der Al­ters­vor­sor­ge, Ren­ten­ein­tritts­al­ter und den Höhen der Einnahmen ab. Um also die not­wen­di­ge Brut­to­ren­te zu berechnen, muss zunächst die Art der Al­ters­vor­sor­ge fest­ge­legt werden. Natürlich ist auch eine Mischung möglich. Im nächsten Abschnitt geben wir einen Überblick über die Mög­lich­kei­ten der Al­ters­vor­sor­ge für Selbstständige. 

Mög­lich­kei­ten einer Al­ters­vor­sor­ge für dich als Selbstständigen: 

Wir versuchen dir hier einen Überblick zu ver­schaf­fen. Auch hier gilt oftmals das Motto: “Nicht alles auf ein Pferd setzen.” Du kannst auch mehrere Mög­lich­kei­ten parallel nutzen, um von den un­ter­schied­li­chen Konzepten zu profitieren. 

Es gibt un­ter­schied­li­che “Schichten” in der Al­ters­vor­sor­ge. In dieser Grafik versuchen wir die Be­stand­tei­le zu­sam­men­zu­fas­sen. Auch die wich­tigs­ten Mög­lich­kei­ten, für dich als Selbst­stän­di­gen, gehen wir im folgenden deutlich genauer ein:

Die drei Schichten der Altersvorsorge

Erste Schicht- die Basis:

Ge­setz­li­che Rentenversicherung:

Ob pflicht­ver­si­chert oder frei­wil­lig – die ge­setz­li­che Rente ist das wohl be­kann­tes­te Modell. 

Durch deine Beiträge erwirbst du Ren­ten­punk­te, die darüber ent­schei­den, wie viel ge­setz­li­che Rente du in Zukunft erhalten wirst. Die Höhe und Dauer deiner Bei­trags­zah­lun­gen spielen dabei eine Rolle. Die Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung in­for­miert dich re­gel­mä­ßig über die vor­aus­sicht­li­che Höhe deiner mo­nat­li­chen Rente.

Für die Ma­the­ma­ti­ker – die Ren­ten­for­mel

Ma­the­ma­tisch notiert lautet die Formel:

Rente/Monat = EP · ZF · aRW · RAF

Um die mo­nat­li­che Brut­to­ren­te zu berechnen, werden deine per­sön­li­chen Ent­gelt­punk­te (EP), die während des Ver­si­che­rungs­le­bens erworben wurden, mit dem Zu­gangs­fak­tor (ZF), dem aktuellen Ren­ten­wert (aRW) und dem Ren­ten­art­fak­tor (RAF) mul­ti­pli­ziert. Dadurch ergibt sich der Betrag der mo­nat­li­chen Bruttorente.

Bedenkt dabei, dass es sich bei der ge­setz­li­chen Rente stets um eine Brut­to­ren­te handelt. Steuern, Kranken- und Pflege-Pflicht­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge müssen für eine Um­rech­nung in eine Net­to­ren­te noch abgezogen werden!
Wir be­schrei­ben die Be­rech­nung der ge­setz­li­chen Rente noch genauer in unserem Artikel zu Be­rech­nung und Höhe der ge­setz­li­chen Rente.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Ren­ten­kas­se dein Geld nicht für dich anspart, sondern damit die aktuellen Ren­ten­zah­lun­gen fi­nan­ziert. Das bedeutet, dass das System der ge­setz­li­chen Rente auf Um­la­ge­ba­sis funk­tio­niert. Wenn es in Zukunft nicht genügend Bei­trags­zah­ler gibt, kann es eng werden. Auch heute muss der Staat das System aus Steu­er­ein­nah­men stützen. Dieser Wert wird in Zukunft weiter ansteigen müssen. Aus diesem Grund ent­schei­den sich viele Selbst­stän­di­ge (und auch An­ge­stell­te) für eine zu­sätz­li­che Absicherung.

Auch wenn die ge­setz­li­che Rente durch das Um­la­ge­ver­fah­ren ziemlich un­ab­hän­gig von dem Verlauf der Ka­pi­tal­märk­ten ist, so entstehen durch den “Ge­ne­ra­tio­nen­ver­trag” auch einige Nachteile: 

Wie bei allen staatlich be­trie­be­nen oder ge­för­der­ten Vor­sor­ge­for­men ist auch die ge­setz­li­che Rente in der Aus­zah­lung und Fle­xi­bi­li­tät sehr starr. Du kannst nicht den gesamten Betrag deiner Ein­zah­lun­gen auf einmal auszahlen lassen, sondern bekommst nur eine mo­nat­li­che Rente für den Rest deines Lebens. Die Über­tra­gung der Ren­ten­an­sprü­che auf Erben ist stark begrenzt. Es ist auch wichtig zu bedenken, dass die ge­setz­li­che Rente immer von po­li­ti­schen Ent­schei­dun­gen be­ein­flusst wird und man daher Annahmen für die Zukunft treffen muss: Niemand kann vor­her­sa­gen, wie hoch die Steuern und So­zi­al­bei­trä­ge im Ren­ten­al­ter sein werden.

Be­rufs­stän­di­sche Versorgungswerke

Be­rufs­stän­di­sche Ver­sor­gungs­wer­ke sind spezielle Systeme, die für bestimmte selbst­stän­di­ge Berufe die Pflicht­ver­sor­gung im Hinblick auf Alters‑, In­va­li­di­täts- und Hin­ter­blie­be­nen­ver­sor­gung gewährleisten.

Für bestimmte Berufe, die in be­rufs­stän­di­schen Kammern or­ga­ni­siert sind, ist eine Al­ters­vor­sor­ge in einer be­rufs­stän­di­schen Ver­sor­gungs­ein­rich­tung vor­ge­schrie­ben. Die genauen Re­ge­lun­gen dazu variieren je nach Bun­des­land. Wenn du ver­pflich­tend in einem solchen Ver­sor­gungs­werk ver­si­chert bist, bist du gleich­zei­tig von der Ver­si­che­rungs­pflicht in der ge­setz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung befreit.

Dies betrifft unter anderem folgende Berufe: Ärzte, Apotheker, Ar­chi­tek­ten, Notare, Rechts­an­wäl­te, Steu­er­be­ra­ter bzw. Steu­er­be­voll­mäch­tig­te, Tierärzte, Wirt­schafts­prü­fer und ver­ei­dig­te Buch­prü­fer, Zahnärzte sowie Psy­cho­lo­gi­sche Psychotherapeuten.

Die Beiträge zu diesen Ver­sor­gungs­wer­ken richten sich nach der be­ruf­li­chen Situation der Mit­glie­der. Es gibt un­ter­schied­li­che Re­ge­lun­gen für selbst­stän­di­ge Mit­glie­der (z. B. nie­der­ge­las­se­ne Ärzte und Vertreter in eigener Praxis) im Vergleich zu An­ge­stell­ten. Die Mindest- und Höchst­bei­trä­ge variieren zwischen den ver­schie­de­nen Ver­sor­gungs­wer­ken und sind in den je­wei­li­gen Satzungen fest­ge­legt. Der Re­gel­bei­trag ori­en­tiert sich an den Beiträgen der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung Bund. Dabei sind auch die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze in der ge­setz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung und der Bei­trags­satz in der ge­setz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung zu beachten.

Ar­beit­neh­mer, die in be­rufs­stän­di­schen Ver­sor­gungs­wer­ken ver­si­chert sind, haben Anspruch auf einen Ar­beit­ge­ber­an­teil, der dem Beitrag zur ge­setz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung entspricht.

Beim Ka­pi­tal­de­ckungs­ver­fah­ren werden die Beiträge der Ver­si­cher­ten am Ka­pi­tal­markt angelegt, um ein De­ckungs­ka­pi­tal für jeden einzelnen Ver­si­cher­ten auf­zu­bau­en. Dieses Kapital soll später die Ren­ten­leis­tun­gen abdecken. Die Ver­si­cher­ten sparen also selbst für ihre zu­künf­ti­ge Rente.

Beim Um­la­ge­ver­fah­ren hingegen fi­nan­zierst du als Bei­trags­zah­ler die Renten der heutigen Rentner. Du sparst also nicht selbst für deine zu­künf­ti­ge Rente, sondern bist auf zu­künf­ti­ge Bei­trags­zah­ler angewiesen.

Während das Um­la­ge­ver­fah­ren in der ge­setz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung vor­herrscht, spielt es bei den Ver­sor­gungs­wer­ken nur eine geringe Rolle. Dadurch können die Ver­sor­gungs­wer­ke ihren Mit­glie­dern bei gleich hohen Beiträgen höhere Ren­ten­aus­sich­ten bieten.

Land­wirt­schaft­li­che Alterskassen

Als selbst­stän­di­ger Landwirt bist du nicht in der ge­setz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung ver­si­chert, sondern in den land­wirt­schaft­li­chen Al­ters­kas­sen. Hier fließen Beiträge, die ein Landwirt für sich, den Garten und eventuell für mit­ar­bei­ten­de Fa­mi­li­en­mit­glie­der zahlt, um eine ka­pi­tal­ge­deck­te Vorsorge auf­zu­bau­en. Diese Ab­si­che­rungs­sys­te­me bieten Ren­ten­leis­tun­gen für das Alter, bei Er­werbs­min­de­rung und im Todesfall. Die Ren­ten­zah­lun­gen werden genauso wie Leis­tun­gen aus der ge­setz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung (nach­ge­la­gert) besteuert.

Bei den land­wirt­schaft­li­chen Al­ters­kas­sen merkt man De­mo­gra­fie und den Struk­tur­wan­del schnell:
Im Jahr 2020 bezogen insgesamt ca. 567.000 Menschen eine Al­ters­ren­te. Die Re­gel­al­ters­ren­te wurde dabei an ca. 280000 Ren­ten­emp­fän­ger aus­ge­zahlt, mit einer Ge­samt­sum­me von 1,48 Mil­li­ar­den Euro an Leis­tun­gen. Dadurch ergibt sich eine durch­schnitt­li­che mo­nat­li­che Re­gel­al­ters­ren­te von ungefähr 441 Euro im Jahr 2020.

Das Konzept wird durch Bun­des­mit­tel un­ter­stützt und damit entlastet. Dennoch besteht aufgrund des Struk­tur­wan­dels in der gesamten Land­wirt­schaft eine Schief­la­ge in der Fi­nan­zie­rung, da sich das Ver­hält­nis Bei­trags­zah­ler zu Leis­tungs­emp­fän­ger ständig ver­schlech­tert. Daher ist eine zu­sätz­li­che private Vor­sor­ge­form essentiell. 

Basis-Rente

Die Ba­sis­ren­te, auch bekannt als „Rürup-Rente“, ist die einzige private Spar­mög­lich­keit der ersten Schicht. Hier gibt es staat­li­che Un­ter­stüt­zung für Selbst­stän­di­ge beim Sparen für das Alter. Der Staat gewährt dabei keine direkten Zuschüsse, sondern fördert durch steu­er­li­che Vorteile.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Leis­tun­gen, die du später aus der Basis-Rente erhältst, ver­steu­ert werden müssen. Dennoch entsteht ein klarer Vorteil der sogn. “nach­ge­la­ger­ten Be­steue­rung”:

  1. Dein Steu­er­satz wird im Alter vor­aus­sicht­lich niedriger sein als heute.
  2. Das an­ge­spar­te Geld kann bis zur Be­steue­rung für dich arbeiten. Es entsteht ein Steuerstundungseffekt. 
Steuervorteile 1. Schicht Altersvorsorge

Ein Beispiel: Ein Ar­beit­neh­mer hat in 2023 10.000€ in die Basis-Rente ein­ge­zahlt. Bei einem an­ge­nom­me­nen Grenz­steu­er­satz von 40% re­sul­tie­ren 4000€ Steu­er­erspar­nis, da er nun 100% des Beitrags absetzen darf.  Jene erhält er im nächsten Jahr über seine Steu­er­erklä­rung zurück. Ein klarer Vorteil, v.a. für Selbst­stän­di­ge mit hohem Einkommen und hohen Steuersätzen.

Hinweis – drittes Steu­er­ent­las­tungs­pa­ket:
Ab dem 1. Januar 2023 können Steu­er­zah­ler ihre Beiträge in die Basis-Rente zu 100% von der Steuer absetzen. Es ist jedoch wichtig, die geltenden Ober­gren­zen zu beachten. Diese Maßnahme tritt zwei Jahre früher in Kraft als ur­sprüng­lich geplant.

Solltest du  im Übrigen parallel zur Basis-Rente auch in die ge­setz­li­che Rente einzahlen, so wird der Beitrag in die GRV auch in die oben an­ge­ge­be­nen ab­zugs­fä­hi­gen Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen eingerechnet. 

Neben dem Vorteil der steu­er­li­chen Ab­setz­bar­keit hast du hier auch die absolute “Pfän­dungs­si­cher­heit”. Wir können alle nicht in die Zukunft schauen und wissen nicht, inwiefern sich dein Ge­schäfts­mo­dell in den nächsten Jahr­zehn­ten bewährt. Daher sollten deine Rücklagen, zumindest teilweise, auch insolvenz- und pfän­dungs­ge­schützt angelegt werden, damit bei privaten oder durch­grei­fen­den Haftungen deine Al­ters­vor­sor­ge nicht voll­stän­dig auf dem Spiel steht. 

Pfän­dungs­si­cher­heit gibt es al­ler­dings nur mit einer er­heb­li­chen In­fle­xi­bi­li­tät: Du kommst an dieses Geld nicht heran. Weder in der An­spar­pha­se – noch in der Ren­ten­pha­se. Ab dem frü­hes­tens “ren­ten­be­zugs­fä­hi­gem Alter” kannst du dir das Geld aus­schließ­lich monatlich verrenten lassen. Eine einmalige Aus­zah­lung ist nicht möglich. Ähnlich wie in der ge­setz­li­chen Rente ist zudem auch nur eine stark ein­ge­schränk­te Ver­erb­bar­keit möglich. 

Die zweite Schicht – die Zusatzversorgung

Die be­trieb­li­che Altersvorsorge

Deine Situation und Mög­lich­kei­ten in Bezug auf die be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge als Selbst­stän­di­ge und Ge­schäfts­füh­rer hängen stark davon ab, welcher Art Un­ter­neh­men du arbeitest.

Generell gilt, dass du als Ge­schäfts­füh­rer, der selbst am Un­ter­neh­men beteiligt ist, keine be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge ab­schlie­ßen kannst, bzw. nur unter be­stimm­ten Be­din­gun­gen. Wenn du jedoch als Ge­schäfts­füh­rer an­ge­stellt bist, hast du sehr wohl die Mög­lich­keit, eine be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge abzuschließen.

Ge­schäfts­füh­rer einer Per­so­nen­ge­sell­schaft (selbst­stän­di­ger Unternehmer)

Als selbst­stän­di­ger Un­ter­neh­mer hast du als Ge­schäfts­füh­rer keine Mög­lich­keit, eine be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge ab­zu­schlie­ßen, da es nicht erlaubt ist, Verträge mit dir selbst ab­zu­schlie­ßen. Um eine be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge ein­zu­rich­ten, ist ein Ar­beits­ver­trag erforderlich.

Ge­schäfts­füh­rer einer Ka­pi­tal­ge­sell­schaft ohne Be­tei­li­gung am Unternehmen: 

Wenn du als Ge­schäfts­füh­rer in einer Ka­pi­tal­ge­sell­schaft an­ge­stellt bist und so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig bist, ohne selbst Anteile am Un­ter­neh­men zu besitzen, hast du einen regulären Ar­beits­ver­trag. Dadurch hast du die Mög­lich­keit, eine be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge abzuschließen.

Ge­sell­schaf­ter-Ge­schäfts­füh­rer einer Ka­pi­tal­ge­sell­schaft mit Minderheitsbeteiligung: 

Wer nur eine Min­der­heits­be­tei­li­gung an einer Ka­pi­tal­ge­sell­schaft hat, kann sich genauso ver­si­chern lassen wie Ge­schäfts­füh­rer ohne eine Be­tei­li­gung am Un­ter­neh­men. Somit hast du die Mög­lich­keit eine bAV abzuschließen.

GGF einer Ka­pi­tal­ge­sell­schaft mit Be­tei­li­gung am Unternehmen: 

Wenn du als Ge­schäfts­füh­rer einer Ka­pi­tal­ge­sell­schaft die Mehrheit der Stimm­rech­te inne hast, giltst du als be­herr­schend. Dies bedeutet, dass du aus Sicht des So­zi­al­ver­si­che­rungs­rechts als selbst­stän­dig be­trach­tet wirst und daher nicht in der ge­setz­li­chen So­zi­al­ver­si­che­rung ver­si­che­rungs­pflich­tig bist. Da jedoch trotzdem ein An­stel­lungs­ver­hält­nis besteht, besteht die Mög­lich­keit, eine be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge ab­zu­schlie­ßen. Damit dies steu­er­recht­lich anerkannt wird und keine Nachteile mit sich bringt, müssen jedoch bestimmte Be­din­gun­gen erfüllt sein.

Es gibt un­ter­schied­li­che Durch­füh­rungs­we­ge, die du als Ge­schäfts­füh­rer dar­stel­len kannst. 

Um den richtigen Weg für sich oder seine Firma zu finden, ist eine aus­führ­li­che und un­ab­hän­gi­ge Beratung un­ab­ding­bar. Von der Mach­bar­keit, den steu­er­li­chen Be­son­der­hei­ten, der Haftung gegenüber Mit­ar­bei­tern oder den Be­din­gun­gen: Eine Beratung eines bAV-Experten ist un­ver­zicht­bar, denn sie ist ein sehr komplexes Thema.

Um eine kleine Übersicht dar­zu­stel­len, kann jene gelungene Übersicht als Schaubild nutzen:
Quelle: https://www.mvm.ag/images/stories/schaubild-vergleichstabelle-1250.gif

Durchführungswege in der betrieblichen AV

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine staat­li­che Un­ter­stüt­zung für die­je­ni­gen, die vorsorgen möchten, durch jährliche Zulagen und Steu­er­vor­tei­le. Im Gegensatz zur gängigen Meinung, dass die Riester-Rente nur für Ar­beit­neh­mer möglich ist, können auch Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler davon pro­fi­tie­ren. Dennoch bieten immer weniger Ver­si­che­run­gen her­kömm­li­che Riester-Verträge zur Al­ters­vor­sor­ge an, da die hohen Kosten die Rendite deutlich verringern.

Mit einem Ries­ter­ver­trag versucht der Staat durch ein steuer- und zu­la­ge­op­ti­mier­tes Verfahren dich in deiner Al­ters­vor­sor­ge zu un­ter­stüt­zen. Du kannst bis zu 300€ p.a. Kin­der­zu­la­ge und 175€ p.a. Grund­zu­la­ge erhalten, sofern du 4% der Vor­jah­res­brut­to­ein­kom­men (max. 2100€) einzahlst.

Als Selbst­stän­di­ger ist man al­ler­dings nur sehr ein­ge­schränkt zu­la­gen­be­rech­tigt! Man pro­fi­tiert nur von Zulagen, wenn man un­mit­tel­bar oder min­des­tens mittelbar för­der­be­rech­tigt ist: 

Un­mit­tel­bar för­der­be­rech­tigt bist du, wenn du ver­pflich­tet bist, Beiträge in die ge­setz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung zu zahlen. Das betrifft haupt­säch­lich Ar­beit­neh­me­rin­nen und Arbeitnehmer. 

Mittelbar för­der­be­rech­tigt sind dagegen alle, die kein Einkommen haben oder nicht ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­tig arbeiten und eine un­mit­tel­bar för­der­be­rech­tig­te Person an ihrer Seite haben, die ebenfalls einen Riester-Vertrag ab­ge­schlos­sen hat.

Von den staat­li­chen Zulagen der Riester-Rente können folgende Personen profitieren:

  • Personen, die ver­pflich­tet sind, in die ge­setz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung einzuzahlen.

  • Personen, die frei­wil­lig in die ge­setz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung einzahlen.

  • Personen, die mittelbar be­güns­tigt sind, indem sie zusammen mit einer un­mit­tel­bar be­güns­tig­ten Person gemeinsam veranlagt sind.

Daher sind Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler nicht direkt för­der­be­rech­tigt, wenn sie nicht frei­wil­lig in die ge­setz­li­che Rente zahlen. Aufgrund hoher Ver­wal­tungs­kos­ten, geringer Rendite und der nach­ge­la­ger­ten Be­steue­rung in der Rente wird ohnehin der Riester für Selbst­stän­di­ge, ebenso wie für immer mehr An­ge­stell­te, zu einem un­at­trak­ti­ven Vorsorge-Modell. 

Die dritte Schicht

In der dritten Schicht geht es deutlich mehr um das Thema Fle­xi­bi­li­tät & Li­qui­di­tät. Du kommst leichter an Geld heran und nicht jedes In­stru­ment ist als Vor­sor­ge­kon­zept gedacht. 

Produkte, wie Spar­bü­cher & Tagesgeld haben vor allem einen kurz­fris­ti­gen An­la­ge­ho­ri­zont und sollen dem Selbst­stän­di­gen vor allem als Not­gro­schen dienen. An­la­ge­kon­zep­te, wie Aktien und Wert­pa­pie­re im Depot sind dagegen eher mit­tel­fris­ti­ger Natur. Hier kann ich mehr Risiko eingehen, da ich mehr Zeit habe und erhalte dafür in der Regel höhere Renditen. 

Fonds­ge­bun­de­ne oder klas­si­sche Lebens- und Ren­ten­ver­si­che­run­gen sind dagegen ein aus­schließ­lich län­ger­fris­ti­ges Konzept, welches sich auf die Al­ters­vor­sor­ge konzentriert. 

Da dieser Blog­ar­ti­kel sich auf das Thema Al­ters­vor­sor­ge kon­zen­triert – bleiben wir bei der Schil­de­rung der letzt­ge­nann­ten Versicherungsformen.

Diese Ver­si­che­run­gen be­inhal­ten stets eine vor­ge­la­ger­te Be­steue­rung. Das heißt, die Beiträge zur Ver­si­che­rung erfolgen aus bereits ver­steu­er­tem Einkommen und lassen sich in er An­spar­pha­se nicht absetzen, da du ja zu jeder Zeit an das Geld her­an­kom­men könntest. Dagegen gibt es eine starke steu­er­li­che Sub­ven­ti­on in der Ren­ten­pha­se, die nach in­di­vi­du­el­len Re­ge­lun­gen der je­wei­li­gen Produkte erfolgen.

Steu­er­lich Be­hand­lung in der Ansparphase

Du kannst Beiträge, die du in der dritten Schicht sparst, theo­re­tisch steu­er­lich absetzen. Du machst dies über die so­ge­nann­ten Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen. Al­ler­dings können die Beiträge nur abgesetzt werden, wenn du die Frei­be­trä­ge noch nicht voll­stän­dig aus­ge­schöpft hast. Nor­ma­ler­wei­se ist dies in der Praxis jedoch fast immer der Fall.

Der Frei­be­trag beträgt für Ar­beit­neh­mer und Beamte 1900€ und für Selbst­stän­di­ge 2800€.

Zu den Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen gehören unter anderem die Beiträge zur Kran­ken­ver­si­che­rung und Pfle­ge­ver­si­che­rung. Aus diesem Grund ist der Frei­be­trag oft bereits aus­ge­schöpft, sodass die Spar­bei­trä­ge in der Regel nicht steu­er­lich abgesetzt werden können.

Die dritte Schicht bietet die größte Fle­xi­bi­li­tät von allen Schichten. Du hast hier die freie Wahl, ob das Kapital als Rente, als Ein­mal­zah­lung oder als Kom­bi­na­ti­on aus beidem aus­ge­zahlt werden soll.

Es ist auch möglich, das Kapital vor Erreichen des Ren­ten­al­ters aus­zu­zah­len, al­ler­dings kann dies Aus­wir­kun­gen auf die steu­er­li­che Be­hand­lung haben.

Steu­er­li­che Vorteile in der Rentenphase

In der 3. Schicht kannst du steu­er­li­che Vorteile während der Aus­zah­lungs­pha­se nutzen. Wie hoch diese Vorteile sind und wie sie gestaltet sind, hängt davon ab, ob du das Kapital als le­bens­lan­ge Rente oder als einmalige Aus­zah­lung zum Ren­ten­ein­tritt wählst. Für beide Optionen gilt jedoch die Vor­aus­set­zung, dass der Vertrag min­des­tens 12 Jahre lang bestanden hat und du bei der Aus­zah­lung min­des­tens 62 Jahre alt bist.

Lass uns mit der Variante der le­bens­lan­gen Ver­ren­tung beginnen. Bei einer Ver­ren­tung wird nur der so­ge­nann­te Er­trags­an­teil der Rente besteuert. Die Höhe des Er­trags­an­teils hängt vom Zeitpunkt ab, zu dem du in Rente gehst.

Alter
Er­trags­an­teil
62 Jahre
21%
63 Jahre
20%
64 Jahre
19%
65 Jahre
18%
66 Jahre
18%
67 Jahre
17%

Damit zahlst du bspw. nur auf 17% deiner Rente der dritten Schicht Steuern – statt auf 100%.

Dadurch erhältst du ein deutlich höheres Net­to­er­geb­nis aus deiner Brut­to­ren­te als in den anderen An­la­ge­op­tio­nen der ersten und zweiten Schicht. 

Statt einer Rente kann man auch eine Ka­pi­tal­aus­zah­lung wünschen. Wenn dein Vertrag min­des­tens 12 Jahre lang gelaufen ist und du 63 Jahre oder älter bist, dann gilt das “Halb­ein­künf­te­ver­fah­ren”. Das heißt du musst nur die Hälfte der Erträge ver­steu­ern- statt 100%. Sollte deine Vorsorge auch ein in­vest­ment­ba­sier­te Vorsorge sein, was emp­feh­lens­wert ist, so erhältst du zu­sätz­lich noch eine 15%ige Teil­frei­stel­lung auf die Erträge. Das kann dann wie im folgenden Beispiel aussehen (Quelle):

Halbeinkünfteverfahren 3. Schicht Altersvorsorge

An­la­ge­mög­lich­kei­ten der dritten Schicht

Die klas­si­sche ka­pi­tal­bil­den­de Lebensversicherung

Der Grund­ge­dan­ke ist in diesem Produkt, sowohl die Hin­ter­blie­be­nen durch eine zu­sätz­li­che To­des­fall­leis­tung zu schützen, als auch Garantien in seiner Anlage in­ne­zu­ha­ben. Grund­sätz­lich für viele Deutsch ein at­trak­ti­ver Gedanke. Dennoch steht das Produkt seit Jahren immer wieder negativ in der Presse. An was kann das liegen? 

 

Immer weniger Ver­si­che­rer bieten Produkte mit hohen Garantien an, da das Geld deutlich de­fen­si­ver angelegt werden muss, um jene Garantien dar­zu­stel­len. Denn ein Großteil deiner mo­nat­li­chen Anlage fließt daher oftmals in einen so­ge­nann­ten “De­ckungs­stock”. Innerhalb des De­ckungs­stocks wird ein be­stimm­ter Zinssatz ga­ran­tiert, der “Ga­ran­tie­zins”.

Während jener im Jahr 2000 noch 4% betrug, ist der ga­ran­tier­te Zinssatz in den letzten Jahren immer tiefer gesunken. 2001 betrug er nur noch 2% , 2016 waren wir bei 1% und nun befinden wir uns bei nur noch 0,25%. Dies bedeutet, dass immer mehr Geld in den De­ckungs­stock fließen muss, um später die Garantien dar­zu­stel­len. 
Unter Statista kannst du die Senkung des Ga­ran­tie­zin­ses gut nachvollziehen: 

Senkungen des Garantiezins seit 1986

Auch außerhalb des De­ckungs­stocks wird das Geld sehr defensiv angelegt, da es kaum Aktien oder Ak­ti­en­fonds, sondern in stabile und fest­ver­zins­te Wert­pa­pie­re oder Im­mo­bi­li­en in­ves­tiert. Der Ga­ran­tie­zins bezieht sich aus­schließ­lich auf den Spar­an­teil, also den Teil der Prämie, der nach Abzug von Kosten, Steuern und Ri­si­ko­prä­mi­en in­ves­tiert wird. Wenn nur die Ga­ran­tie­leis­tung aus­ge­zahlt würde, könnte pa­ra­do­xer­wei­se ein „ga­ran­tier­ter Verlust“ entstehen. Ins­be­son­de­re, wenn man den Verlust durch Inflation berücksichtigt.

Auch der zu­sätz­li­che To­des­fall­schutz, der die Ver­si­che­rung zu einer “Le­bens­ver­si­che­rung” macht, ist oftmals viel zu teuer und sicher zu wenig ab. Hier ist die ei­gen­stän­di­ge “Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung” meist die deutlich güns­ti­ge­re Alternative.

Es mag sein, dass vor zwei Jahr­zehn­ten aufgrund der höheren Ga­ran­tie­zin­sen die klas­si­sche Le­bens­ver­si­che­rung ein at­trak­ti­ves Produkt war – doch mitt­ler­wei­le warnen sogar Kon­su­men­ten­schüt­zer vor dem Produkt. Nach Kosten und nach Inflation ist das Produkt kein sinn­vol­les Al­ters­vor­sor­ge­pro­dukt. Es hat bereits seit Jahren aus­ge­dient und sollte bei jedem An­ge­stell­ten und Selbst­stän­di­gen dringend auf Sinn­haf­tig­keit & Kosten überprüft werden. Ob man selbst in diesem Pro­dukt­be­reich etwas ab­ge­schlos­sen hat, lässt sich in deinem Ver­si­che­rungs­ord­ner leicht über­prü­fen: Ta­rif­na­men, die das Wort „Klassik“ enthalten, sind hiervon meist immer betroffen. 

Fonds­ge­bun­de­ne Rentenversicherung

Eine fonds­ge­bun­de­ne Ren­ten­ver­si­che­rung ist ein Fonds­spar­plan in Form einer Ren­ten­ver­si­che­rung. Wenn du in Fonds in­ves­tierst, hast du die Chance auf eine höhere Rendite in guten Bör­sen­jah­ren. Gleich­zei­tig exis­tie­ren dadurch auch höhere Schwankungen.

Indem du mo­nat­li­che Beiträge zahlst, kaufst du Anteile an Aktien‑, Renten- oder Im­mo­bi­li­en­fonds. Der Wert deiner Ren­ten­ver­si­che­rung hängt von der Ent­wick­lung dieser Anlagen ab. Durch Kurs­stei­ge­run­gen, erzielst du eine gute Rendite mit deiner Fondsrente. 

Da die Wert­ent­wick­lung der Fonds nicht vor­her­seh­bar ist, ga­ran­tie­ren die Ver­si­che­run­gen bei fonds­ge­bun­de­nen Policen nor­ma­ler­wei­se keine fest­ge­leg­te Ren­ten­hö­he. Wie oben be­schrie­ben sind Garantien in Ver­si­che­run­gen eine Art “Rendite-Killer”. Daher ist es sinnvoll über eine ga­ran­tie­lo­se Vor­sor­ge­form in der dritten Schicht nachzudenken. 

Wenn du in Aktien in­ves­tiert, ist es ent­schei­dend, einen An­la­ge­zeit­raum von mehr als 20 Jahren an­zu­stre­ben. Dadurch ver­rin­gert sich die Wahr­schein­lich­keit von Verlusten.

Auf folgende Punkte solltest du bei der Auswahl der richtigen Ge­sell­schaft achten: 

  1. Ver­glei­che Kosten von Verträgen:

    Neben Ab­schluss­kos­ten, die meist unter den Ge­sell­schaf­ten sehr ähnlich sind, sind es vor allem die ge­sell­schafts­in­ter­nen Ver­wal­tungs­kos­ten, die den großen Un­ter­schied machen.

    Er­fah­rungs­ge­mäß wird in vielen Be­ra­tun­gen hier ein zu geringer Augenmerk gelegt, obwohl dies einer der ent­schei­den­den Faktoren ist. Die besten Kurs­ent­wick­lun­gen bringen nichts, wenn die Kosten die Rendite auf­fres­sen. Daher ist eine un­ab­hän­gi­ge Beratung mit einer sach­li­chen Kos­ten­ana­ly­se sehr sinnvoll. Die Un­ter­schie­de zwischen Tarifen und Ge­sell­schaf­ten sind oftmals sehr groß, gerade bei langen Lauf­zei­ten. Hier kann man bares Geld sparen! Um voll­stän­di­ge Trans­pa­renz zu erlangen, eignet sich häufig der Abschluss einer Net­to­po­li­ce, welche am Ende dieses Blogs noch be­schrie­ben wird.

     

  2. Lasse Zu­satz­op­tio­nen bes­ten­falls aus deinem Vertrag- sie sind zu teuer!
    Weitere Kosten ver­ur­sa­chen oftmals noch weitere Leis­tungs­bau­stei­ne, die bei­spiels­wei­se der Ab­si­che­rung dienen (z.B. ein zu­sätz­li­cher Hin­ter­blie­be­nen­schutz- wie in der Le­bens­ver­si­che­rung). Jene Beiträge sind im Ver­hält­nis zur Leistung oft zu teuer und werden zu defensiv angelegt. Daher sollte eine fonds­ge­bun­de­ne Ren­ten­ver­si­che­rung aus­schließ­lich zum Ver­mö­gens­auf­bau geplant werden.

     

  3. Eine es sollte ein große Fonds­aus­wahl geben:
    Bei einer fonds­ge­bun­de­nen Ren­ten­ver­si­che­rung hängt deine Rendite davon ab, in welche Fonds dein Geld fließt. Deshalb ist es wichtig, eine gute Auswahl zu treffen. Schon bei der Ent­schei­dung für den richtigen Anbieter kannst du einiges falsch machen. In der Regel bietet die Ver­si­che­rung eine Auswahl an In­vest­ment­fonds an, in die dein Geld in­ves­tiert werden kann. Oft sind darunter aktiv gemanagte Fonds, die sich auf bestimmte Markt­seg­men­te oder Bör­sen­in­di­zes kon­zen­trie­ren. In den meisten Fällen sind die Erträge für dich als Ver­brau­cher geringer als bei einer direkten In­ves­ti­ti­on in den ent­spre­chen­den Bör­sen­in­dex. Das liegt unter anderem an den hohen Ver­wal­tungs­ge­büh­ren. Es gibt jedoch auch Anbieter, die kos­ten­güns­ti­ge ETFs/Indexfonds anbieten. Zudem macht es Sinn immer mal wieder, sich mit der Zu­sam­men­stel­lung der Fonds oder ETF´s zu be­schäf­ti­gen. Denn einer der größten Vorteile ist die kos­ten­lo­se Um­schich­tung in andere Fonds­struk­tu­ren bei den meisten Ge­sell­schaf­ten.

     

  4. Dein Fondsport­fo­lio sollte auf dich ab­ge­stimmt sein:
    Jeder Mensch ist in­di­vi­du­ell und hat un­ter­schied­li­che Vor­stel­lun­gen seiner Anlagen. Gehe die vor­ge­schla­ge­nen Port­fo­li­en mit deinem Berater auf­merk­sam durch. Lasse dich Verläufe aus den letzten 5–7 Jahren geben. SIe ga­ran­tie­ren dir nicht die Zukunft, geben dir aber ein gutes Bauch­ge­fühl, ob eine solche Anlage zu deiner Men­ta­li­tät passt. Dein Berater sollte sich in dem In­vest­ment­be­reich auskennen – er wird dich hier ver­mut­lich einige Jahre begleiten!

Honorar vs. Provision

Während in der Pro­vi­si­ons­welt die Ab­schluss­kos­ten durch den eigenen mo­nat­li­chen Beitrag abbezahlt werden, so gibt es bei den Honorar-Tarifen (auch “Net­to­po­li­cen” genannt) eine separate und damit auch sehr trans­pa­ren­te Rechnung, die zu zahlen ist. 

Was ist besser? 

Die Antwort ist, wie so häufig, nicht einfach. Es kommt schlicht­weg auf deine eigenen Prä­fe­ren­zen an – und ebenso auf harte Faktoren, wie die Kosten oder die Produktauswahl. 

Im Sinne der Trans­pa­renz schneidet in der Regel ein Honorar-Produkt deutlich besser ab, da du eine separate Rechnung für die Dienst­leis­tung zahlst und damit auch ab­ge­gol­ten wurde. 

Im Sinne der Li­qui­di­tät ist es oftmals einfacher und leichter ein Pro­vi­si­ons­pro­dukt ab­zu­schlie­ßen, vor allem wenn du bspw. dein Geld für Ei­gen­ka­pi­tal, den Haus oder deine Familie benötigen solltest. 

Im Sinne des Er­geb­nis­ses – frei nach dem Motto: “Wo kommt am Ende mehr heraus?” Hängt es vor allem ab, welche Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten wir mit welchen Tarifen mit­ein­an­der ver­glei­chen. Diese Ver­glei­che würden hier den Rahmen sprengen, da sie sehr in­di­vi­du­ell sind. 

Nach unseren Er­fah­run­gen ist es wichtig, beide Mög­lich­kei­ten dir anbieten zu können, da jeder in seiner in­di­vi­du­el­len Le­bens­pha­se steckt. Was wirklich ent­schei­dend ist, besteht darin, trans­pa­rent mit den Be­ra­tungs­kos­ten umzugehen und den Mehrwert für den Kunden stets im Fokus zu behalten.

Der Autor

Bild von Christian Ulpts

Christian Ulpts

Geschäftsführer 
Christian ist ver­ant­wort­lich für die Ent­wick­lung einer besseren Ver­net­zung innerhalb des Teams. Er bildet neue Partner aus und vernetzt jene mit­ein­an­der und ko­or­di­niert die Öf­fent­lich­keits­ar­beit. Darüber hinaus berät Christian im In­vest­ment – und Vor­sor­ge­be­reich und ist für das Re­crui­ting neuer Partner mitverantwortlich. 

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