Altersvorsorge ist oftmals ein trockenes & komplexes Thema. Gerade als Selbstständiger muss man hier aber aktiv werden und die Vorsorge selbst in die Hand nehmen. Alles, was du dafür wissen musst findest du in diesem ausführlichen Blogartikel.
Inhaltsverzeichnis
Ist die deutsche Rentenversicherung für Selbstständige Pflicht? Rentenversicherungspflicht für Selbstständige.
Ich werde von Selbstständigen und Gründern immer wieder gefragt, ob sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müssen. Vielleicht hast du dich auch schon mal gefragt: Muss ich als Selbstständiger in die deutsche Rentenversicherung einzahlen? Generell sind Selbstständige von der Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung befreit.
Pflichtversichert sind nur bestimmte Berufsgruppen. Zu diesen Berufen gehören:
Selbstständige Handwerker in zulassungspflichtigen Gewerken (Liste)
Künstler und Publizisten
Hebammen und in der Pflege Beschäftigte
Physiotherapeuten
Selbstständige Bildungsberufe ( freiberufliche Lehrer oder Erzieher)
Selbstständige mit nur einem Auftraggeber
Seelotsen und Küstenschiffer
Wer als Selbstständiger pflichtversichert ist, muss meist 18,6 % seines Einkommens in die Rentenversicherung zahlen. Dir muss bewusst sein, dass diese Rücklage eine vergleichsweise niedrige Rente ergeben wird und daher auch pflichtversicherte Selbstständige sich noch anderweitig finanziell fürs Alter vorsorgen müssen.
Wer als Freiberufler in sogenannten “verkammerten Berufen” arbeitet, ist dort pflichtversichert und zahlt einkommensabhängige Pflichtbeiträge. Dazu zählen bspw. Ärzte, Anwälte, Architekten oder Apotheker.
Ausnahmen für Handwerke
Natürlich wären wir nicht in Deutschland, wenn es für diese Ausnahmen keine Ausnahme geben würde. Generell gilt die Versicherungspflicht nur für die 53 zulassungspflichtigen Gewerbe der Handwerksordnung nach Anlage A. Alle anderen handwerklichen Berufe wie z.B. Garten- und Landschaftsgärtner sind nicht versicherungspflichtig.
Versicherungspflichtige Handwerker können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn Sie mindestens 18 Jahre bzw. 216 Monate Pflichtbeiträge entrichtet haben. Die Befreiung erfolgt nicht automatisch, sondern muss beantragt werden.
Ob sich einen solche Befreiung lohnt, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. In Verbindung mit einem passenden Absicherungs- und Finanzkonzept führt die Befreiung bei vielen Handwerkern zu einem erheblichen Vermögenszuwachs ohne Einbußen bei der Absicherung in Kauf nehmen zu müssen. Lese hier (Link zu Abschluss: Welche Leistung gibt es?) welche Aspekte bei einem solchen Konzept beachtet werden müssen.
Ausnahme Gesellschafter Geschäftsführer
Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer Kapitalgesellschaft sind generell von der Versicherungspflicht befreit. Das gilt insbesondere auch, wenn ein Unternehmen in einem der oben aufgeführten Bereiche tätig ist. Wichtig ist dabei, dass der GGF geschäftsführende Tätigkeit ausübt und nicht z. B. handwerklich oder künstlerisch tätig ist.
Bei künstlerischen Tätigkeiten tritt eine versicherungspflicht erst ab einem voraussichtlichen Jahreseinkommen von 3900€ ein. Hier sollte man sich von der “Künstlersozialkasse” beraten lassen. Sie entscheidet auch über deine Versicherungspflicht. Im Übrigen wird die Hälfte der Beiträge durch einen Bundeszuschuss finanziert.
Ausnahme Selbstständige mit einem Auftraggeber
Generell gelten Selbstständige mit nur einem Auftraggeber für die deutsche Rentenversicherung als scheinselbstständig und sind damit versicherungspflichtig. Für diese Regelung gibt es allerdings zwei Ausnahmen, die oftmals von Handelsvertretern genutzt werden können:
- In den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit, kann eine Ausnahme beantragt werden.
- Zum Zweiten gibt es eine Ausnahme für Selbstständige, die einen oder mehrere Arbeitnehmer oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 520€ beschäftigen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Grenze mit einem einzelnen Beschäftigungsverhältnis überschritten wird oder durch mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse.
Mehrere selbstständige Tätigkeiten?
Wenn du mehrere selbstständige Tätigkeiten ausübst, kann es zu einer Mehrfachversicherungspflicht kommen. Zum Beispiel wird ein Handwerker, der zusätzlich als Golflehrer selbstständig arbeitet, in beiden Tätigkeiten versicherungspflichtig. Auch die Kombination von Anstellung und Selbstständigkeit kann zu einer Mehrfachversicherung führen. In diesem Fall musst du grundsätzlich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für jede einzelne Versicherungspflicht zahlen, aber insgesamt maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Freiwillige Pflichtversicherung in der deutschen Rentenversicherung
Selbstständige können sich in den ersten fünf Jahren nach der Gründung freiwillig pflichtversichern. Diese Pflicht kann mit dem Antrag V0020 beantragen werden.
Vorsicht: Die Entscheidung ist endgültig und gilt für die gesamte selbstständige Tätigkeit.
Vorteil: Es gibt einen Anspruch auf die Riester-Förderung. Generell solltest du dir als Selbstständiger sehr gut überlegen, ob du dich wirklich pflichtversichern willst.
Darüber hinaus gibt es immer die Möglichkeit freiwillig Beiträge in die deutsche Rentenversicherung einzuzahlen. Ob sich das für deine Situation lohnt, erfährst du hier).
Die Höhe der freiwilligen Beiträge kannst du dann selbst festlegen. Der Mindestbeitrag in 2023 liegt aktuell bei 96,72€ € pro Monat – der Höchstbeitrag bei ca. 1357,80€. Ob du monatlich oder jährlich zahlst, bleibt dir überlassen.
Durch die freiwilligen Rentenzahlungen steigt auch die gesetzliche Rente. Je mehr und höher die Beiträge sind, desto höher ist auch die Rentensteigerung.
Hier ein Beispiel für 2023 (Quelle: Deutsche Rentenversicherung)

Innerhalb von 5 Jahre nach Gründung gibt es die Möglichkeit, sich auf Antrag pflichtzuversichern. Das gilt dann allerdings für den Rest der Selbstständigkeit.
Ein Vorteil könnte dabei sein, dass du dir Ansprüche auf eine Rehabilitation oder eine Erwerbsminderungsrente sicherst. Dabei fallen keine Kosten und keine Gesundheitsprüfungen an.
Vorsorge? Kein Problem!
Selbstverständlich hat man beim Beginn der eigenen Selbstständigkeit in der Regel andere Prioritäten als die eigene Altersvorsorge. Es geht meistens darum, das eigene Unternehmen erfolgreich aufzubauen.
Das ist verständlich und wichtig, aber du solltest das Thema Altersvorsorge nicht zu lange aufschieben. Wenn es um finanzielle Angelegenheiten geht, gilt: Zeit ist Geld. Je früher du damit beginnst, desto weniger kostet es dich letztendlich.
In diesem Teilbereich erklären wir dir, was du als selbstständige Person über die Altersvorsorge wissen solltest und wie du mit einigen einfachen Regeln eine individuelle Vorsorge-Strategie entwickeln kannst, die optimal zu deiner Situation passt.
Im Gegensatz zu Festangestellten ist es dir freigestellt, ob und wie du vorsorgst. Es ist deine Verantwortung und damit ggf. auch dein Problem einen guten Puffer fürs Alter anzusparen.
Da viele Millionen Selbstständige hier oftmals zu wenig zurücklegen, sind jene oft vom Thema Altersarmut betroffen. Dies ist der Hauptgrund, warum die Politik immer wieder über eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige diskutiert.
Auf was sollte ich als Selbstständiger achten?
Da jeder Selbstständige seine eigene Vision, sein eigenes Geschäftsmodell und seine eigenen individuellen Gewinne & Umsätze macht, kann man keine pauschalen Sparraten ausmachen. Jeder Selbstständige muss also individuell betrachtet werden.
Dennoch gibt es natürlich einfache Faustregeln, die man stets beachten sollte.
Habe immer ausreichende Liquiditäten, um stets alle Zahlungen begleichen zu können.
Der Notgroschen eines Selbstständigen sollte stets höher als der des Angestellten sein, da alle anstehenden Zahlungen auch beglichen werden müssen.
- Habe immer Reserven für Unvorhergesehenes. Sollte man Umsatzeinbrüche erleiden, schwache Monate kennen, musst du die Möglichkeit haben, eine solche Zeit überbrücken zu können. Auch dieses Geld sollte sehr liquide sein und damit stets auf Tagesgeld- oder Festgeldkonten liegen.
- Du benötigst Geld für größere Investitionen? Ob beruflich oder privat – dieses Geld versteht sich oftmals unter einer mittelfristigen Anlage, da man solche Investitionen eine ganze Zeit im Voraus planen kann. Hier kannst du je nach Risikoneigung oder Anlagehorizont auch ein Investmentdepot o.ä. besparen, um die Rendite zu erhöhen.
Wenn du die oberen Bereich gut abdecken kannst – kannst du dich nun auf die längerfristigen Investitionen fokussieren, da du nun eine gute Balance zwischen Verfügbarkeit und Rendite hast. Hier zählt ganz klar das Thema Altersvorsorge dazu.
Beim Thema Altersvorsorge spielen stets Bereich wie “Pfändungssicherheit”, Rendite, Sicherheit und Verfügbarkeit eine große Rolle.
Wie hoch sollte der Beitrag zur Altersvorsorge als Selbstständiger sein?
- Um eine erste Einschätzung zu erhalten, kann man sich als Selbstständiger mit Rentenversicherungsbefreiung an der Höhe der Beiträge zur deutschen Rentenversicherung orientieren. Bei einem Gewinn von monatlich 5000€ entspräche das bei dem aktuellen Beitragssatz von 18,6% 930€ mtl.. Dieser Wert sollte dir zunächst insofern als Orientierung dienen, als dass du dir klar machst, dass ein Angestellter in dieser Situation 930€ mtl. per Gesetz für seinen Altersvorsorge zurücklegt und es trotzdem noch einer weiteren privaten Vorsorge bedarf. Als Faustregel lässt sich also ein mtl. Beitrag von 186€ pro 1000€ Gewinn festhalten.
Solltest du pflicht oder freiwillig versichert sein, kannst du als Daumenregel 10% deines Gewinns zusätzlich zu den Beiträgen zur Gesetzlichen Rentenversicherung für deine Altersvorsorge ansetzen. Das gilt sofern du mit deiner privaten Vorsorge in deinen 20er oder 30er startest. - Nach dieser groben Einschätzung kannst du für eine individuelle Berechnung wie folgt vorgehen:
Zunächst legst du fest, welche Wunschrente du im Alter gerne erhalten willst. Dieser Wert sollte ein Nettowert sein.Nun musst du die Inflation, also den Kaufkraftverlust berücksichtigen.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung:
Rentenhöhe (heutige Kaufkraft): 2.000€
Inflationserwartung: 2,5%
Alter: 37 Jahre
Rentenhöhe (Kaufkraft in 30 Jahren): 4.195€
Um die Inflation auszugleichen, muss nun also zum Renteneintritt eine Nettorente von 4195€ zur Verfügung stehen.
Davon abzuziehen sind schon eventuell bestehende Rentenanspruch (Besteuerung beachten) oder sonstige Einkünfte im Alter.
Leider werden fast alle Einnahmen in Deutschland auch in der Rentenphase mit Steuern belastet. Die Höhe dieser Steuerbelastung ist sehr individuell und hängt direkt von der gewählten Art der Altersvorsorge, Renteneintrittsalter und den Höhen der Einnahmen ab. Um also die notwendige Bruttorente zu berechnen, muss zunächst die Art der Altersvorsorge festgelegt werden. Natürlich ist auch eine Mischung möglich. Im nächsten Abschnitt geben wir einen Überblick über die Möglichkeiten der Altersvorsorge für Selbstständige.
Möglichkeiten einer Altersvorsorge für dich als Selbstständigen:
Wir versuchen dir hier einen Überblick zu verschaffen. Auch hier gilt oftmals das Motto: “Nicht alles auf ein Pferd setzen.” Du kannst auch mehrere Möglichkeiten parallel nutzen, um von den unterschiedlichen Konzepten zu profitieren.
Es gibt unterschiedliche “Schichten” in der Altersvorsorge. In dieser Grafik versuchen wir die Bestandteile zusammenzufassen. Auch die wichtigsten Möglichkeiten, für dich als Selbstständigen, gehen wir im folgenden deutlich genauer ein:

Erste Schicht- die Basis:
Gesetzliche Rentenversicherung:
Ob pflichtversichert oder freiwillig – die gesetzliche Rente ist das wohl bekannteste Modell.
Durch deine Beiträge erwirbst du Rentenpunkte, die darüber entscheiden, wie viel gesetzliche Rente du in Zukunft erhalten wirst. Die Höhe und Dauer deiner Beitragszahlungen spielen dabei eine Rolle. Die Deutsche Rentenversicherung informiert dich regelmäßig über die voraussichtliche Höhe deiner monatlichen Rente.
Für die Mathematiker – die Rentenformel:
Mathematisch notiert lautet die Formel:
Rente/Monat = EP · ZF · aRW · RAF
Um die monatliche Bruttorente zu berechnen, werden deine persönlichen Entgeltpunkte (EP), die während des Versicherungslebens erworben wurden, mit dem Zugangsfaktor (ZF), dem aktuellen Rentenwert (aRW) und dem Rentenartfaktor (RAF) multipliziert. Dadurch ergibt sich der Betrag der monatlichen Bruttorente.
Bedenkt dabei, dass es sich bei der gesetzlichen Rente stets um eine Bruttorente handelt. Steuern, Kranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge müssen für eine Umrechnung in eine Nettorente noch abgezogen werden!
Wir beschreiben die Berechnung der gesetzlichen Rente noch genauer in unserem Artikel zu Berechnung und Höhe der gesetzlichen Rente.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Rentenkasse dein Geld nicht für dich anspart, sondern damit die aktuellen Rentenzahlungen finanziert. Das bedeutet, dass das System der gesetzlichen Rente auf Umlagebasis funktioniert. Wenn es in Zukunft nicht genügend Beitragszahler gibt, kann es eng werden. Auch heute muss der Staat das System aus Steuereinnahmen stützen. Dieser Wert wird in Zukunft weiter ansteigen müssen. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Selbstständige (und auch Angestellte) für eine zusätzliche Absicherung.
Auch wenn die gesetzliche Rente durch das Umlageverfahren ziemlich unabhängig von dem Verlauf der Kapitalmärkten ist, so entstehen durch den “Generationenvertrag” auch einige Nachteile:
Wie bei allen staatlich betriebenen oder geförderten Vorsorgeformen ist auch die gesetzliche Rente in der Auszahlung und Flexibilität sehr starr. Du kannst nicht den gesamten Betrag deiner Einzahlungen auf einmal auszahlen lassen, sondern bekommst nur eine monatliche Rente für den Rest deines Lebens. Die Übertragung der Rentenansprüche auf Erben ist stark begrenzt. Es ist auch wichtig zu bedenken, dass die gesetzliche Rente immer von politischen Entscheidungen beeinflusst wird und man daher Annahmen für die Zukunft treffen muss: Niemand kann vorhersagen, wie hoch die Steuern und Sozialbeiträge im Rentenalter sein werden.
Berufsständische Versorgungswerke
Berufsständische Versorgungswerke sind spezielle Systeme, die für bestimmte selbstständige Berufe die Pflichtversorgung im Hinblick auf Alters‑, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung gewährleisten.
Für bestimmte Berufe, die in berufsständischen Kammern organisiert sind, ist eine Altersvorsorge in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung vorgeschrieben. Die genauen Regelungen dazu variieren je nach Bundesland. Wenn du verpflichtend in einem solchen Versorgungswerk versichert bist, bist du gleichzeitig von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit.
Dies betrifft unter anderem folgende Berufe: Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie Psychologische Psychotherapeuten.
Die Beiträge zu diesen Versorgungswerken richten sich nach der beruflichen Situation der Mitglieder. Es gibt unterschiedliche Regelungen für selbstständige Mitglieder (z. B. niedergelassene Ärzte und Vertreter in eigener Praxis) im Vergleich zu Angestellten. Die Mindest- und Höchstbeiträge variieren zwischen den verschiedenen Versorgungswerken und sind in den jeweiligen Satzungen festgelegt. Der Regelbeitrag orientiert sich an den Beiträgen der Deutschen Rentenversicherung Bund. Dabei sind auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung zu beachten.
Arbeitnehmer, die in berufsständischen Versorgungswerken versichert sind, haben Anspruch auf einen Arbeitgeberanteil, der dem Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung entspricht.
Beim Kapitaldeckungsverfahren werden die Beiträge der Versicherten am Kapitalmarkt angelegt, um ein Deckungskapital für jeden einzelnen Versicherten aufzubauen. Dieses Kapital soll später die Rentenleistungen abdecken. Die Versicherten sparen also selbst für ihre zukünftige Rente.
Beim Umlageverfahren hingegen finanzierst du als Beitragszahler die Renten der heutigen Rentner. Du sparst also nicht selbst für deine zukünftige Rente, sondern bist auf zukünftige Beitragszahler angewiesen.
Während das Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung vorherrscht, spielt es bei den Versorgungswerken nur eine geringe Rolle. Dadurch können die Versorgungswerke ihren Mitgliedern bei gleich hohen Beiträgen höhere Rentenaussichten bieten.
Landwirtschaftliche Alterskassen
Als selbstständiger Landwirt bist du nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sondern in den landwirtschaftlichen Alterskassen. Hier fließen Beiträge, die ein Landwirt für sich, den Garten und eventuell für mitarbeitende Familienmitglieder zahlt, um eine kapitalgedeckte Vorsorge aufzubauen. Diese Absicherungssysteme bieten Rentenleistungen für das Alter, bei Erwerbsminderung und im Todesfall. Die Rentenzahlungen werden genauso wie Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (nachgelagert) besteuert.
Bei den landwirtschaftlichen Alterskassen merkt man Demografie und den Strukturwandel schnell:
Im Jahr 2020 bezogen insgesamt ca. 567.000 Menschen eine Altersrente. Die Regelaltersrente wurde dabei an ca. 280000 Rentenempfänger ausgezahlt, mit einer Gesamtsumme von 1,48 Milliarden Euro an Leistungen. Dadurch ergibt sich eine durchschnittliche monatliche Regelaltersrente von ungefähr 441 Euro im Jahr 2020.
Das Konzept wird durch Bundesmittel unterstützt und damit entlastet. Dennoch besteht aufgrund des Strukturwandels in der gesamten Landwirtschaft eine Schieflage in der Finanzierung, da sich das Verhältnis Beitragszahler zu Leistungsempfänger ständig verschlechtert. Daher ist eine zusätzliche private Vorsorgeform essentiell.
Basis-Rente
Die Basisrente, auch bekannt als „Rürup-Rente“, ist die einzige private Sparmöglichkeit der ersten Schicht. Hier gibt es staatliche Unterstützung für Selbstständige beim Sparen für das Alter. Der Staat gewährt dabei keine direkten Zuschüsse, sondern fördert durch steuerliche Vorteile.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Leistungen, die du später aus der Basis-Rente erhältst, versteuert werden müssen. Dennoch entsteht ein klarer Vorteil der sogn. “nachgelagerten Besteuerung”:
- Dein Steuersatz wird im Alter voraussichtlich niedriger sein als heute.
- Das angesparte Geld kann bis zur Besteuerung für dich arbeiten. Es entsteht ein Steuerstundungseffekt.

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat in 2023 10.000€ in die Basis-Rente eingezahlt. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 40% resultieren 4000€ Steuerersparnis, da er nun 100% des Beitrags absetzen darf. Jene erhält er im nächsten Jahr über seine Steuererklärung zurück. Ein klarer Vorteil, v.a. für Selbstständige mit hohem Einkommen und hohen Steuersätzen.
Hinweis – drittes Steuerentlastungspaket:
Ab dem 1. Januar 2023 können Steuerzahler ihre Beiträge in die Basis-Rente zu 100% von der Steuer absetzen. Es ist jedoch wichtig, die geltenden Obergrenzen zu beachten. Diese Maßnahme tritt zwei Jahre früher in Kraft als ursprünglich geplant.
Solltest du im Übrigen parallel zur Basis-Rente auch in die gesetzliche Rente einzahlen, so wird der Beitrag in die GRV auch in die oben angegebenen abzugsfähigen Beitragsbemessungsgrenzen eingerechnet.
Neben dem Vorteil der steuerlichen Absetzbarkeit hast du hier auch die absolute “Pfändungssicherheit”. Wir können alle nicht in die Zukunft schauen und wissen nicht, inwiefern sich dein Geschäftsmodell in den nächsten Jahrzehnten bewährt. Daher sollten deine Rücklagen, zumindest teilweise, auch insolvenz- und pfändungsgeschützt angelegt werden, damit bei privaten oder durchgreifenden Haftungen deine Altersvorsorge nicht vollständig auf dem Spiel steht.
Pfändungssicherheit gibt es allerdings nur mit einer erheblichen Inflexibilität: Du kommst an dieses Geld nicht heran. Weder in der Ansparphase – noch in der Rentenphase. Ab dem frühestens “rentenbezugsfähigem Alter” kannst du dir das Geld ausschließlich monatlich verrenten lassen. Eine einmalige Auszahlung ist nicht möglich. Ähnlich wie in der gesetzlichen Rente ist zudem auch nur eine stark eingeschränkte Vererbbarkeit möglich.
Die zweite Schicht – die Zusatzversorgung
Die betriebliche Altersvorsorge
Deine Situation und Möglichkeiten in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge als Selbstständige und Geschäftsführer hängen stark davon ab, welcher Art Unternehmen du arbeitest.
Generell gilt, dass du als Geschäftsführer, der selbst am Unternehmen beteiligt ist, keine betriebliche Altersvorsorge abschließen kannst, bzw. nur unter bestimmten Bedingungen. Wenn du jedoch als Geschäftsführer angestellt bist, hast du sehr wohl die Möglichkeit, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen.
Geschäftsführer einer Personengesellschaft (selbstständiger Unternehmer)
Als selbstständiger Unternehmer hast du als Geschäftsführer keine Möglichkeit, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen, da es nicht erlaubt ist, Verträge mit dir selbst abzuschließen. Um eine betriebliche Altersvorsorge einzurichten, ist ein Arbeitsvertrag erforderlich.
Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ohne Beteiligung am Unternehmen:
Wenn du als Geschäftsführer in einer Kapitalgesellschaft angestellt bist und sozialversicherungspflichtig bist, ohne selbst Anteile am Unternehmen zu besitzen, hast du einen regulären Arbeitsvertrag. Dadurch hast du die Möglichkeit, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen.
Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft mit Minderheitsbeteiligung:
Wer nur eine Minderheitsbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft hat, kann sich genauso versichern lassen wie Geschäftsführer ohne eine Beteiligung am Unternehmen. Somit hast du die Möglichkeit eine bAV abzuschließen.
GGF einer Kapitalgesellschaft mit Beteiligung am Unternehmen:
Wenn du als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft die Mehrheit der Stimmrechte inne hast, giltst du als beherrschend. Dies bedeutet, dass du aus Sicht des Sozialversicherungsrechts als selbstständig betrachtet wirst und daher nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung versicherungspflichtig bist. Da jedoch trotzdem ein Anstellungsverhältnis besteht, besteht die Möglichkeit, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen. Damit dies steuerrechtlich anerkannt wird und keine Nachteile mit sich bringt, müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Es gibt unterschiedliche Durchführungswege, die du als Geschäftsführer darstellen kannst.
Um den richtigen Weg für sich oder seine Firma zu finden, ist eine ausführliche und unabhängige Beratung unabdingbar. Von der Machbarkeit, den steuerlichen Besonderheiten, der Haftung gegenüber Mitarbeitern oder den Bedingungen: Eine Beratung eines bAV-Experten ist unverzichtbar, denn sie ist ein sehr komplexes Thema.
Um eine kleine Übersicht darzustellen, kann jene gelungene Übersicht als Schaubild nutzen:
Quelle: https://www.mvm.ag/images/stories/schaubild-vergleichstabelle-1250.gif

Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine staatliche Unterstützung für diejenigen, die vorsorgen möchten, durch jährliche Zulagen und Steuervorteile. Im Gegensatz zur gängigen Meinung, dass die Riester-Rente nur für Arbeitnehmer möglich ist, können auch Selbstständige und Freiberufler davon profitieren. Dennoch bieten immer weniger Versicherungen herkömmliche Riester-Verträge zur Altersvorsorge an, da die hohen Kosten die Rendite deutlich verringern.
Mit einem Riestervertrag versucht der Staat durch ein steuer- und zulageoptimiertes Verfahren dich in deiner Altersvorsorge zu unterstützen. Du kannst bis zu 300€ p.a. Kinderzulage und 175€ p.a. Grundzulage erhalten, sofern du 4% der Vorjahresbruttoeinkommen (max. 2100€) einzahlst.
Als Selbstständiger ist man allerdings nur sehr eingeschränkt zulagenberechtigt! Man profitiert nur von Zulagen, wenn man unmittelbar oder mindestens mittelbar förderberechtigt ist:
Unmittelbar förderberechtigt bist du, wenn du verpflichtet bist, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Das betrifft hauptsächlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Mittelbar förderberechtigt sind dagegen alle, die kein Einkommen haben oder nicht rentenversicherungspflichtig arbeiten und eine unmittelbar förderberechtigte Person an ihrer Seite haben, die ebenfalls einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat.
Von den staatlichen Zulagen der Riester-Rente können folgende Personen profitieren:
Personen, die verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Personen, die freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Personen, die mittelbar begünstigt sind, indem sie zusammen mit einer unmittelbar begünstigten Person gemeinsam veranlagt sind.
Daher sind Selbstständige und Freiberufler nicht direkt förderberechtigt, wenn sie nicht freiwillig in die gesetzliche Rente zahlen. Aufgrund hoher Verwaltungskosten, geringer Rendite und der nachgelagerten Besteuerung in der Rente wird ohnehin der Riester für Selbstständige, ebenso wie für immer mehr Angestellte, zu einem unattraktiven Vorsorge-Modell.
Die dritte Schicht
In der dritten Schicht geht es deutlich mehr um das Thema Flexibilität & Liquidität. Du kommst leichter an Geld heran und nicht jedes Instrument ist als Vorsorgekonzept gedacht.
Produkte, wie Sparbücher & Tagesgeld haben vor allem einen kurzfristigen Anlagehorizont und sollen dem Selbstständigen vor allem als Notgroschen dienen. Anlagekonzepte, wie Aktien und Wertpapiere im Depot sind dagegen eher mittelfristiger Natur. Hier kann ich mehr Risiko eingehen, da ich mehr Zeit habe und erhalte dafür in der Regel höhere Renditen.
Fondsgebundene oder klassische Lebens- und Rentenversicherungen sind dagegen ein ausschließlich längerfristiges Konzept, welches sich auf die Altersvorsorge konzentriert.
Da dieser Blogartikel sich auf das Thema Altersvorsorge konzentriert – bleiben wir bei der Schilderung der letztgenannten Versicherungsformen.
Diese Versicherungen beinhalten stets eine vorgelagerte Besteuerung. Das heißt, die Beiträge zur Versicherung erfolgen aus bereits versteuertem Einkommen und lassen sich in er Ansparphase nicht absetzen, da du ja zu jeder Zeit an das Geld herankommen könntest. Dagegen gibt es eine starke steuerliche Subvention in der Rentenphase, die nach individuellen Regelungen der jeweiligen Produkte erfolgen.
Steuerlich Behandlung in der Ansparphase
Du kannst Beiträge, die du in der dritten Schicht sparst, theoretisch steuerlich absetzen. Du machst dies über die sogenannten Vorsorgeaufwendungen. Allerdings können die Beiträge nur abgesetzt werden, wenn du die Freibeträge noch nicht vollständig ausgeschöpft hast. Normalerweise ist dies in der Praxis jedoch fast immer der Fall.
Der Freibetrag beträgt für Arbeitnehmer und Beamte 1900€ und für Selbstständige 2800€.
Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören unter anderem die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Aus diesem Grund ist der Freibetrag oft bereits ausgeschöpft, sodass die Sparbeiträge in der Regel nicht steuerlich abgesetzt werden können.
Die dritte Schicht bietet die größte Flexibilität von allen Schichten. Du hast hier die freie Wahl, ob das Kapital als Rente, als Einmalzahlung oder als Kombination aus beidem ausgezahlt werden soll.
Es ist auch möglich, das Kapital vor Erreichen des Rentenalters auszuzahlen, allerdings kann dies Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung haben.
Steuerliche Vorteile in der Rentenphase
In der 3. Schicht kannst du steuerliche Vorteile während der Auszahlungsphase nutzen. Wie hoch diese Vorteile sind und wie sie gestaltet sind, hängt davon ab, ob du das Kapital als lebenslange Rente oder als einmalige Auszahlung zum Renteneintritt wählst. Für beide Optionen gilt jedoch die Voraussetzung, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre lang bestanden hat und du bei der Auszahlung mindestens 62 Jahre alt bist.
Lass uns mit der Variante der lebenslangen Verrentung beginnen. Bei einer Verrentung wird nur der sogenannte Ertragsanteil der Rente besteuert. Die Höhe des Ertragsanteils hängt vom Zeitpunkt ab, zu dem du in Rente gehst.
Alter | Ertragsanteil |
---|---|
62 Jahre | 21% |
63 Jahre | 20% |
64 Jahre | 19% |
65 Jahre | 18% |
66 Jahre | 18% |
67 Jahre | 17% |
Damit zahlst du bspw. nur auf 17% deiner Rente der dritten Schicht Steuern – statt auf 100%.
Dadurch erhältst du ein deutlich höheres Nettoergebnis aus deiner Bruttorente als in den anderen Anlageoptionen der ersten und zweiten Schicht.
Statt einer Rente kann man auch eine Kapitalauszahlung wünschen. Wenn dein Vertrag mindestens 12 Jahre lang gelaufen ist und du 63 Jahre oder älter bist, dann gilt das “Halbeinkünfteverfahren”. Das heißt du musst nur die Hälfte der Erträge versteuern- statt 100%. Sollte deine Vorsorge auch ein investmentbasierte Vorsorge sein, was empfehlenswert ist, so erhältst du zusätzlich noch eine 15%ige Teilfreistellung auf die Erträge. Das kann dann wie im folgenden Beispiel aussehen (Quelle):

Anlagemöglichkeiten der dritten Schicht
Die klassische kapitalbildende Lebensversicherung
Der Grundgedanke ist in diesem Produkt, sowohl die Hinterbliebenen durch eine zusätzliche Todesfallleistung zu schützen, als auch Garantien in seiner Anlage innezuhaben. Grundsätzlich für viele Deutsch ein attraktiver Gedanke. Dennoch steht das Produkt seit Jahren immer wieder negativ in der Presse. An was kann das liegen?
Immer weniger Versicherer bieten Produkte mit hohen Garantien an, da das Geld deutlich defensiver angelegt werden muss, um jene Garantien darzustellen. Denn ein Großteil deiner monatlichen Anlage fließt daher oftmals in einen sogenannten “Deckungsstock”. Innerhalb des Deckungsstocks wird ein bestimmter Zinssatz garantiert, der “Garantiezins”.
Während jener im Jahr 2000 noch 4% betrug, ist der garantierte Zinssatz in den letzten Jahren immer tiefer gesunken. 2001 betrug er nur noch 2% , 2016 waren wir bei 1% und nun befinden wir uns bei nur noch 0,25%. Dies bedeutet, dass immer mehr Geld in den Deckungsstock fließen muss, um später die Garantien darzustellen.
Unter Statista kannst du die Senkung des Garantiezinses gut nachvollziehen:

Auch außerhalb des Deckungsstocks wird das Geld sehr defensiv angelegt, da es kaum Aktien oder Aktienfonds, sondern in stabile und festverzinste Wertpapiere oder Immobilien investiert. Der Garantiezins bezieht sich ausschließlich auf den Sparanteil, also den Teil der Prämie, der nach Abzug von Kosten, Steuern und Risikoprämien investiert wird. Wenn nur die Garantieleistung ausgezahlt würde, könnte paradoxerweise ein „garantierter Verlust“ entstehen. Insbesondere, wenn man den Verlust durch Inflation berücksichtigt.
Auch der zusätzliche Todesfallschutz, der die Versicherung zu einer “Lebensversicherung” macht, ist oftmals viel zu teuer und sicher zu wenig ab. Hier ist die eigenständige “Risikolebensversicherung” meist die deutlich günstigere Alternative.
Es mag sein, dass vor zwei Jahrzehnten aufgrund der höheren Garantiezinsen die klassische Lebensversicherung ein attraktives Produkt war – doch mittlerweile warnen sogar Konsumentenschützer vor dem Produkt. Nach Kosten und nach Inflation ist das Produkt kein sinnvolles Altersvorsorgeprodukt. Es hat bereits seit Jahren ausgedient und sollte bei jedem Angestellten und Selbstständigen dringend auf Sinnhaftigkeit & Kosten überprüft werden. Ob man selbst in diesem Produktbereich etwas abgeschlossen hat, lässt sich in deinem Versicherungsordner leicht überprüfen: Tarifnamen, die das Wort „Klassik“ enthalten, sind hiervon meist immer betroffen.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Eine fondsgebundene Rentenversicherung ist ein Fondssparplan in Form einer Rentenversicherung. Wenn du in Fonds investierst, hast du die Chance auf eine höhere Rendite in guten Börsenjahren. Gleichzeitig existieren dadurch auch höhere Schwankungen.
Indem du monatliche Beiträge zahlst, kaufst du Anteile an Aktien‑, Renten- oder Immobilienfonds. Der Wert deiner Rentenversicherung hängt von der Entwicklung dieser Anlagen ab. Durch Kurssteigerungen, erzielst du eine gute Rendite mit deiner Fondsrente.
Da die Wertentwicklung der Fonds nicht vorhersehbar ist, garantieren die Versicherungen bei fondsgebundenen Policen normalerweise keine festgelegte Rentenhöhe. Wie oben beschrieben sind Garantien in Versicherungen eine Art “Rendite-Killer”. Daher ist es sinnvoll über eine garantielose Vorsorgeform in der dritten Schicht nachzudenken.
Wenn du in Aktien investiert, ist es entscheidend, einen Anlagezeitraum von mehr als 20 Jahren anzustreben. Dadurch verringert sich die Wahrscheinlichkeit von Verlusten.
Auf folgende Punkte solltest du bei der Auswahl der richtigen Gesellschaft achten:
- Vergleiche Kosten von Verträgen:
Neben Abschlusskosten, die meist unter den Gesellschaften sehr ähnlich sind, sind es vor allem die gesellschaftsinternen Verwaltungskosten, die den großen Unterschied machen.
Erfahrungsgemäß wird in vielen Beratungen hier ein zu geringer Augenmerk gelegt, obwohl dies einer der entscheidenden Faktoren ist. Die besten Kursentwicklungen bringen nichts, wenn die Kosten die Rendite auffressen. Daher ist eine unabhängige Beratung mit einer sachlichen Kostenanalyse sehr sinnvoll. Die Unterschiede zwischen Tarifen und Gesellschaften sind oftmals sehr groß, gerade bei langen Laufzeiten. Hier kann man bares Geld sparen! Um vollständige Transparenz zu erlangen, eignet sich häufig der Abschluss einer Nettopolice, welche am Ende dieses Blogs noch beschrieben wird.
- Lasse Zusatzoptionen bestenfalls aus deinem Vertrag- sie sind zu teuer!
Weitere Kosten verursachen oftmals noch weitere Leistungsbausteine, die beispielsweise der Absicherung dienen (z.B. ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz- wie in der Lebensversicherung). Jene Beiträge sind im Verhältnis zur Leistung oft zu teuer und werden zu defensiv angelegt. Daher sollte eine fondsgebundene Rentenversicherung ausschließlich zum Vermögensaufbau geplant werden. - Eine es sollte ein große Fondsauswahl geben:
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung hängt deine Rendite davon ab, in welche Fonds dein Geld fließt. Deshalb ist es wichtig, eine gute Auswahl zu treffen. Schon bei der Entscheidung für den richtigen Anbieter kannst du einiges falsch machen. In der Regel bietet die Versicherung eine Auswahl an Investmentfonds an, in die dein Geld investiert werden kann. Oft sind darunter aktiv gemanagte Fonds, die sich auf bestimmte Marktsegmente oder Börsenindizes konzentrieren. In den meisten Fällen sind die Erträge für dich als Verbraucher geringer als bei einer direkten Investition in den entsprechenden Börsenindex. Das liegt unter anderem an den hohen Verwaltungsgebühren. Es gibt jedoch auch Anbieter, die kostengünstige ETFs/Indexfonds anbieten. Zudem macht es Sinn immer mal wieder, sich mit der Zusammenstellung der Fonds oder ETF´s zu beschäftigen. Denn einer der größten Vorteile ist die kostenlose Umschichtung in andere Fondsstrukturen bei den meisten Gesellschaften. - Dein Fondsportfolio sollte auf dich abgestimmt sein:
Jeder Mensch ist individuell und hat unterschiedliche Vorstellungen seiner Anlagen. Gehe die vorgeschlagenen Portfolien mit deinem Berater aufmerksam durch. Lasse dich Verläufe aus den letzten 5–7 Jahren geben. SIe garantieren dir nicht die Zukunft, geben dir aber ein gutes Bauchgefühl, ob eine solche Anlage zu deiner Mentalität passt. Dein Berater sollte sich in dem Investmentbereich auskennen – er wird dich hier vermutlich einige Jahre begleiten!
Honorar vs. Provision
Während in der Provisionswelt die Abschlusskosten durch den eigenen monatlichen Beitrag abbezahlt werden, so gibt es bei den Honorar-Tarifen (auch “Nettopolicen” genannt) eine separate und damit auch sehr transparente Rechnung, die zu zahlen ist.
Was ist besser?
Die Antwort ist, wie so häufig, nicht einfach. Es kommt schlichtweg auf deine eigenen Präferenzen an – und ebenso auf harte Faktoren, wie die Kosten oder die Produktauswahl.
Im Sinne der Transparenz schneidet in der Regel ein Honorar-Produkt deutlich besser ab, da du eine separate Rechnung für die Dienstleistung zahlst und damit auch abgegolten wurde.
Im Sinne der Liquidität ist es oftmals einfacher und leichter ein Provisionsprodukt abzuschließen, vor allem wenn du bspw. dein Geld für Eigenkapital, den Haus oder deine Familie benötigen solltest.
Im Sinne des Ergebnisses – frei nach dem Motto: “Wo kommt am Ende mehr heraus?” Hängt es vor allem ab, welche Versicherungsgesellschaften wir mit welchen Tarifen miteinander vergleichen. Diese Vergleiche würden hier den Rahmen sprengen, da sie sehr individuell sind.
Nach unseren Erfahrungen ist es wichtig, beide Möglichkeiten dir anbieten zu können, da jeder in seiner individuellen Lebensphase steckt. Was wirklich entscheidend ist, besteht darin, transparent mit den Beratungskosten umzugehen und den Mehrwert für den Kunden stets im Fokus zu behalten.
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